Auszug - Änderung der Deichverteidigungsordnung des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
EKR Dr. Porwol erläutert,
dass heute über die 1. Änderung der Verordnung des Landkreises Lüneburg über
die Deichverteidigung im Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband zu
entscheiden sei. Es sei zu entscheiden über die Bibel des Hochwasserschutzes an
der Elbe. Dies sei das Handbuch für Jeden, der im Neuhauser Deich- und
Unterhaltungsverband Verantwortung trage. Zunächst müsse nach der Fusion des
Deich- und Unterhaltungsverbandes der Name angepasst werden. Aber es seien auch
die Alarmstufen neu festgelegt worden. Beim Hochwasserstand seien jetzt in der
Regel ein paar Zentimeter mehr nötig, um die entsprechenden Alarmstufen
auszulösen. Dies alles sei nicht statisch, sondern lediglich eine Empfehlung
für den Deichverband. Ansonsten habe immer der jeweilige Einsatzleiter zu
entscheiden. Komme es beispielsweise zu Hochwasser mit Eisversatz, könne der
Wasserstand innerhalb von einer halben bis dreiviertel Stunde um mehr als einen
halben Meter steigen. Die Anpassung der Alarmstufen sei aufgrund umfangreicher
Nacherhöhungs- und Verstärkungsmaßnahmen im Deichbereich erfolgt.
EKR Dr. Porwol bedankt sich bei allen Verantwortlichen des
Deich- und Unterhaltungsverbandes für ihr engagiertes Mitwirken. Ein weiterer
Dank gehe an die Politik, die über alle Parteigrenzen hinweg den Deichbau
forciert habe.
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Beschluss:
Die Änderung der Deichverteidigungsordnung (VO) des Neuhauser
Deich- und Unterhaltungsverbandes (NDUV) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig