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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B-16, B-17 und B-19 "Waldgebiete rechts und links der Elbe"  

Kreistag
TOP: Ö 6
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.11.2005    
Zeit: 14:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2005/192 Verordnung des Landkreises Lüneburg zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B-16, B-17 und B-19 "Waldgebiete rechts und links der Elbe"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Züghart, MajaAktenzeichen:61.22
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Nickel bedankt sich bei der Verwaltung und insbesondere bei Frau Züghart für ihren Einsatz, um die vorliegende Verordnung mit großem Einvernehmen verabschieden zu können. Der Ausschuss für Umweltschutz und der Kreisausschuss haben der Verordnung bereits zugestimmt und auch der Kreistag soll heute seine Zustimmung geben.

 

KTA Mundt führt aus, dass der SPD-Fraktion klar sei, dass sich im privaten Bereich durch die Verordnung gewisse Härten ergeben. Es sei jedoch sehr sorgfältig abgewogen und auch deutlich gemacht worden, dass niemand über die Maßen „zur Ader gelassen“ werde. Gerade im Fall des anwesenden Waldbesitzers Herrn Steep und noch in einem anderen Fall seien Kompromisse gefunden worden, indem ursprünglich für eine Unterschutzstellung vorgesehene Flächen wieder herausgenommen worden seien. Die vorliegende Verordnung sei ein machbarer Kompromiss und sollte so umgesetzt werden.

 

Laut KTA Röding sei in dem Anhörverfahren von Herrn Steep zur Sprache gekommen, dass dieser einen Vermögensschaden in Höhe von 40.000 € geltend mache. Es stelle sich die Frage, ob hier möglicherweise ein enteignungsgleicher Eingriff vorliege. Der Sitzungsvorlage sei zu entnehmen, dass aus hiesiger Sicht aufgrund der Qualität der Bäume der wirtschaftliche Schaden unter Berücksichtigung des Aufwandes als gering einzustufen und für den Eigentümer zumutbar sei. KTA Röding fragt, ob dies mit Zahlen hinterlegt werden könne.

 

LR Fietz macht deutlich, dass die Verwaltung die Aufgabe habe, zu einer wirksamen Landschaftsschutzverordnung zu kommen. Ein Abwägen des Sachverhaltes und ein Abwägen der privaten und öffentlichen Interessen lasse keine andere Möglichkeit zu als den Kompromiss, der hier erarbeitet worden sei. Der Umweltminister teile diese Auffassung. Nach wie vor sei eine Bewirtschaftung der Flächen und auch der einzelnen fraglichen Bäume nach guter forstwirtschaftlicher Praxis möglich. Wenn sich im Einzelfall zeige, dass ein Eingriff an einzelnen Bäumen vorgenommen werden müsse, sei der Landkreis nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen bereit. Ein Schaden in Höhe von 40.000 € sei nicht tatsächlich entstanden, diese Berechnung sei rein theoretisch. Der Landkreis sei verpflichtet der Aufgabe nachzukommen, eine Landschaftsschutzverordnung vorzulegen und die Verordnung müsse so beschaffen sein, dass diese Sinn habe und auch Wirkung zeige.

 

Auch KTA Köne schließt sich im Namen der Grünen-Kreistagsfraktion der vorgelegten Verordnung an, die einen ausgewogenen Kompromiss darstelle. Im Gegensatz zu anderen Verordnungen könne die Verwaltung hier Ausnahmen beschließen. Dies sei auch richtig so, da nicht alles in einem Verordnungstext erfasst werden könne. Der Grünen-Kreistagsfraktion sei es wichtig, dass der Beschlussvorschlag eine jährliche Berichterstattung über die Ausnahmen im Fachausschuss vorsehe. Damit sei gewährleistet, dass politisch Einfluss genommen werden könne.

 

KTA Hoppe geht davon aus, dass die Diskussion um den anfangs angedachten Nationalpark und das jetzige Biosphärenreservat lange bekannt gewesen sei. Es stelle sich die Frage, wann diese Flächen erworben worden seien und ob die geplante Unterschutzstellung bei den Kaufpreisverhandlungen schon berücksichtigt worden seien. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein und es ist von normalen Werten ausgegangen worden, stelle dies in der Tat einen Vermögensschaden dar. KTA Hoppe fragt, ob bei dem Verkauf der Flächen bereits abzusehen war, dass diese unter Schutz gestellt werden sollen.

 

LR Fietz erläutert, dass zu diesem Thema eine eingehende Diskussion stattgefunden habe, die auch mit der Bevölkerung vor Ort geführt worden sei und von der Presse begleitet wurde. Es sei öffentlich diskutiert worden, welche Vor- und Nachteile ein Nationalpark habe. Im Rahmen der Gesetzgebung des Landtages habe sich die Verwaltung dafür ausgesprochen, anstelle des Nationalparks ein Biosphärenreservat zu schaffen. Auch der Kreistag habe sich hierfür ausgesprochen. Die Landesregierung habe zunächst einmal ein Nationalparksgesetz verabschiedet, was jedoch auf dem Rechtsweg wieder gekippt worden sei. Dann sei sofort daran gearbeitet worden, ein Biosphärenreservatsgesetz zu erlassen. Die Verwaltung könne es nicht leisten, jeden einzelnen zu informieren. Es obliege vielmehr den Kaufinteressenten, ihrer Informationspflicht nachzukommen und sich zu erkundigen.

 

EKR Dr. Porwol geht zurück bis in das Jahr 1990, in dem der Bezirkstag von Schwerin das Amt Neuhaus flächendeckend unter Naturschutz gestellt habe. Die Verwaltung habe immer versucht, die Bewirtschaftungseinschränkungen für die Neuhäuser möglichst günstig zu halten. Es sei immer dafür Sorge getragen worden, dass sehr stringente Regelungen auch wieder verschwinden und dass gemeinsam mit den Grundeigentümern in einer sinnvollen und mit Augenmaß vertretenen Art und Weise Landschaftsschutz betrieben worden sei.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Die Verordnung des Landkreises zur Ergänzung der Schutzbestimmungen für die im Kreisgebiet liegenden Teilräume B-02 bis B-08, B16, B-17 und B-19 des Gebietsteils B des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen und Bedenken beschlossen. Die Verwaltung wird den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz jährlich über erteilte Ausnahmen gemäß § 5 der Schutzverordnung informieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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