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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit  

Kreistag
TOP: Ö 1
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.11.2005    
Zeit: 14:00 - 15:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vors

Vors. Schulze fordert die Zuhörer im Rahmen der Einwohnerfragestunde auf, Fragen an Herrn Landrat Fietz zu richten.

 

Herr Steep, ein Anwohner aus Walmsburg stellt folgende Frage:

Herr Steep teilt mit, dass er im Besitz eines Waldgebietes in der Gemeinde Amt Neuhaus sei. Er habe Sorge, dass dieses Gebiet zum großen Teil unter Naturschutz gestellt werde. Dies würde für ihn finanzielle Einbußen bedeuten und komme einer Enteignung gleich. Der betriebliche Ablauf werde dadurch gestört.

 

LR Fietz erläutert, dass das Land Niedersachsen im Jahr 2001 das Biosphärenreservatsgesetz erlassen habe und damit einhergehend eine Einteilung des Biosphärenreservates in die Zonen A, B und C festgeschrieben habe. Für den Gebietsteil C bestehe absoluter Naturschutz, woran überhaupt nichts zu ändern sei. Für den Gebietsteil B habe der Landkreis die Aufgabe übertragen bekommen, für diesen Bereich Landschaftsschutzverordnungen aufzustellen. Der Gebietsteil A soll den Gemeinden als Entwicklungsmöglichkeit überlassen bleiben.

 

Im Ausschuss für Umweltschutz sei sehr detailliert darüber beraten worden, welchen Inhalt die vom Landkreis zu erlassene Verordnung haben soll. Frau Züghart, eine Mitarbeiterin aus dem Fachdienst Umwelt, habe mit außerordentlicher Sensibilität versucht, mit den Betroffenen vor Ort eine Regelung zu finden und einen Entwurf vorzulegen, der auf größtmögliches Einvernehmen stoße. Nach den hier bekannten Rückmeldungen sei dies auch weitestgehend gelungen. Wo es Widersprüche gegeben habe, sei versucht worden, einen Weg zu erarbeiten, der beiden Seiten gerecht werde. Dies sei auch in dem Fall von Herrn Steep so geschehen. Mit den privaten Waldbesitzern und deren Verbänden sei mehrfach verhandelt worden, um eine Lösung zu finden, die den privaten Interessen gerecht werde. Herr Steep habe bereits frühzeitig angedeutet, dass er mit überhaupt keiner Regelung einverstanden sei.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht sei jedoch von Fachleuten immer wieder mitgeteilt worden, dass es Bereiche gebe, die zum Erhalt des Landschaftsbildes geschützt werden sollten und der Nachwelt so oder so ähnlich erhalten bleiben sollten. Herr Steep habe an das Niedersächsische Umweltministerium geschrieben, welches zwischenzeitlich auch geantwortet habe. Der Niedersächsische Umweltminister teile voll und ganz die Sichtweise und den Entwurf der Verordnung des Landkreises Lüneburg und teile mit, dass korrekt verfahren worden sei. Außerdem sei es so, dass durch die Unterschutzstellung eine wirtschaftliche Nutzung nicht ausgeschlossen sei. Im Rahmen einer guten forstlichen Praxis sei eine entsprechende forstliche Bewirtschaftung unter Berücksichtung von Naturschutzgesichtspunkten durchaus möglich. Weiterhin teilt der Niedersächsische Umweltminister mit, dass auf den konkreten Einzelfall bezogen mit dem Landkreis Lüneburg eine sinnvolle Lösung gefunden werden könne, sollte es trotz der Nutzbarkeit des übrigen Waldes von Herrn Steep später einmal unabdingbar sein, den einen oder anderen Stamm entnehmen zu müssen. Dies sei Herrn Steep im Übrigen bereits angeboten worden. Grundsätzlich werde die Verwaltung jedoch den schon vom Ausschuss für Umweltschutz beschlossenen Verordnungsentwurf dem Kreistag zur Verabschiedung vorlegen.

 

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Vors. Schulze eröffnet die Sitzung um 14.00 Uhr und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest. Dem Kreistag gehören 55 Mitglieder an, davon nehmen teil:

 

Landrat                       1  Mitglied

GRUPPE                  27  Mitglieder

SPD-Fraktion             21  Mitglieder

GRÜNE-Fraktion          3  Mitglieder

Fraktionslos                1  Mitglied      

insgesamt                 53  Mitglieder   

 

Damit ist die Beschlussfähigkeit des Kreistages gegeben.

 

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Vors. Schulze gratuliert Frau Monika Schumann-Schilling zu dem ihr verliehenen Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen einer Feierstunde am 08.11.2005 habe Oberbürgermeister Mädge ihr das Verdienstkreuz überreicht, das sie für herausragendes ehrenamtliches Engagement in der Kommunalpolitik und im Bürgerverein Ochtmissen erhalten hat.

 

 

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