Auszug - Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt (rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomZG gemeinsam mit den Landkreisen Harburg, Heidekreis, Rotenburg (Wümme) zum Betrieb und zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen integrierten Rettungsleitstelle nach dem Niedersächsichen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) und dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
Kreisrätin Vossers erläutert die Sitzungsvorlage. Es sei eine sinnvolle Entscheidung, sich für den Betrieb einer Rettungsleitstelle mit den Nachbarlandkreisen zusammenzuschließen. Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen seien die Aufgaben für den Landkreis Lüneburg alleine schwer zu leisten. Es soll eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden. Aufgabe der Anstalt sei es, eine integrierte Rettungsleitstelle zu errichten und zu betreiben. Dieser Prozess werde sich über mehrere Jahre hinziehen. Eine zentrale Frage sei die Auswahl eines Standortes. Diese Frage müsse noch geklärt werden. Die Entscheidung für einen Standort wolle man einvernehmlich treffen. Wenn eine Einstimmigkeit nicht hergestellt werden kann, könne man sich auch wieder lösen. Die beteiligten Landkreise Harburg, Heidekreis und Rotenburg (Wümme) entscheiden über eine gleichlautende Vorlage.
KTA Diehl fragt nach dem zeitlichen Rahmen. Die Gründung der Gesellschaft werde befürwortet. Es stelle sich zudem die Frage, warum die Standortauswahl nicht von den Betroffenen selbst entschieden werden soll, sondern durch einen Gutachter.
Kreisrätin Vossers betont, dass die Standortfrage bewusst durch einen Gutachter geklärt werden soll. Hierdurch werde die erforderliche Neutralität gewahrt. Ein unbeteiligter Dritter könne sachlich abwägen und einen Streit über die Standortfrage vermeiden. Die Beteiligten dürfen Kriterien nennen, die zugrunde gelegt werden sollen. Die Leitstelle sei noch bis 2030 gebunden. Für die Gründung der Anstalt werde etwa ein halbes bis dreiviertel Jahr eingeplant.
KTA Mertz merkt an, dass laut Gutachten zunächst zwei Standorte als Zwischenschritt empfohlen werden und bittet um eine Erklärung hierzu.
Fachgebietsleiter Meyer macht deutlich, dass derzeit jeder seinen eigenen Standort habe. Dies führe zu einem hohen Abstimmungsbedarf. Laut Gutachter gebe es die Möglichkeit, zwei Leitstellen an zwei Standorten zu platzieren. Aber dies bringe nicht die Vorteile, die eine gemeinsame Leitstelle mit sich bringe. Vor diesem Hintergrund habe der Gutachter den Zwischenschritt vorgeschlagen. Allerdings werde dies nicht angestrebt.
Auf Nachfrage von KTA Mertz geht Kreisrätin Vossers auf die Finanzierung ein. Die Vorhaltung und die Finanzierung einer Rettungsleitstelle sei Aufgabe des Landkreises. Die Finanzierung der Rettungsdienstleistungen hingegen sei Aufgabe der Krankenkassen. Die Krankenkassen haben ein großes Interesse an einem Zusammenschluss der Leitstellen, da dies wirtschaftlicher sei. Die Krankenkassen haben bereits in Aussicht gestellt, das Gutachten zu bezuschussen.
LR Böther betont, dass der Landkreis investieren müsse. Die Krankenkassen befürworten den Zusammenschluss und werden finanziell unterstützen. Der Landkreis müsse jedoch eine größere Summe für diese Aufgabe in die Hand nehmen.
Eine Kostenschätzung, so Kreisrätin Vossers, gebe es noch nicht. Ein Vorteil des Zusammenschlusses sei es, dass man effektiver arbeiten könne und gegenüber Geschäftspartnern ein besseres Standing habe.
Vorsitzender KTA Köhlbrandt führt an, dass die Krankenkassen für eine Leitstelle einen Einzugsbereich von 500.000 Einwohner fordern. Nur dann könne eine Leitstelle wirtschaftlich arbeiten.
KTA Thiemann sieht in dem Zusammenschluss eine richtige und sinnvolle Entscheidung. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf dem Weg mitgenommen werden, wie es hier auch umgesetzt werde. In der Fraktion bestehe Konsens für einen Zusammenschluss.
KTA Gründel befürwortet den Zusammenschluss ebenfalls. Mit vier Partnern könne man ein besseres technisches Niveau erreichen. Es sei eine kluge Entscheidung, für die Standortfrage ein externes Gutachten zu beauftragen. Für ihn stelle sich die Frage, wie man die Wirtschaftlichkeit einer Leitstelle prüfen könne und welche Kriterien dafür zugrunde gelegt werden.
Kreisrätin Vossers antwortet, dass dafür verschiedene Kriterien zugrunde gelegt werden können. Eine Rolle spielen die räumlichen Gegebenheiten, die eingesetzte Leitstellentechnik und das vorzuhaltende Personal.
LR Böther ergänzt, dass es nicht um die Berechnung eines Rettungseinsatzes gehe, sondern um die Finanzierung der Ressourcen, um den Rettungseinsatz zu erreichen. Dies lasse sich durch eine Zusammenarbeit besser umsetzen. Möglicherweise können in der neuen Leitstelle eigene Disponenten ausgebildet werden. Wenn die Leitstelle startet, müsse das zu 100% funktionieren.
Auf Nachfrage von KTA Gödecke führt Kreisrätin Vossers aus, dass die Sicherstellung einer Redundanz Teil des Auftrages an den Fachplaner sei.
KTA Gödecke fragt, ob schon bei Gründung der Anstalt ein Geschäftsführer eingesetzt werden soll oder ob dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.
LR Böther kann sich eine kommissarische Geschäftsführung vorstellen. Irgendwann sei die Standortfrage zu klären, die begleitet werden müsse. Eventuell könne jemand aus den beteiligten Landkreisen als Geschäftsführer gewonnen werden. Es sei wichtig, für die Zeit des Aufbaus einen Geschäftsführer zu haben.
KTA Wiebe stimmt der Vereinbarung zu. Die Leitstelle sei zwar bis 2030 gebunden, seiner Auffassung nach müsse man jedoch nicht so lange warten. Die Gründung einer gemeinsamen Leitstelle gehe auch schneller.
Beschluss:
Der Landkreis schließt die beigefügte Vereinbarung (Anlage 3) über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Rotenburg (Wümme), den Landkreis Harburg und den Landkreis Heidekreis sowie den Landkreis Lüneburg ab.
Die beigefügte Satzung (Anlage 3) über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Rotenburg (Wümme), den Landkreis Harburg und den Landkreis Heidekreis sowie den Landkreis Lüneburg in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomZG als Trägerin einer Großleitstelle für den Rettungsdienst und den Brandschutz wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig