Auszug - Beantwortung von Anfragen gem. § 19 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
KTA Miriam Staudte berichtet von einem Vorfall im Rahmen der
Schülerbeförderung. Ein Fünftklässler sei von einem Busfahrer aus dem Fahrzeug
gewiesen worden, weil dieser sich vorgedrängelt und seine Busfahrkarte verloren
habe. Frau Staudte fragt die Verwaltung, ob es für derartige Fälle, also
Verlust der vom Landkreis ausgestellten Busfahrkarte, Mechanismen gäbe, wie
dann zu verfahren sei.
KAR Michael Wieske weist zunächst darauf hin, dass es
wichtig sei, derartige Vorfälle sofort entweder der Kreisverwaltung oder dem Verkehrsunternehmen
zu melden. Ansonsten gäbe es die angesprochenen Mechanismen, wie bei Verlust
einer Busfahrkarte zu handeln sei. Die Schulsekretariate – so Wieske
weiter – seien entsprechend informiert.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.
Beschluss: