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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung im RROP 2025  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 29.02.2024    
Zeit: 15:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Hotel Bergström Lüneburg
Ort: Hotel Bergström, Bei der Lüner Mühle 3, Palais am Werder, Saal Lagerfeld
2024/032 Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung im RROP 2025
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lampe, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KR’in Vossers erläutert, dass aufgrund des weiter bestehenden Diskussionsbedarfs zum Thema Windenergie in dieser Sitzung noch kein Beschluss zur Vorlage gefasst wird.

Ang Dierßen berichtet über den aktuellen Stand der Planungen zu den Windenergiegebieten in der Neuaufstellung RROP 2025 und stellt vier mögliche Varianten für die Festlegung einer Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Auf Nachfrage von KTA Gros erläutert BOR’in Lampe, dass die Kompensation der Inanspruchnahme von Wald für Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG abgearbeitet wird, da erst in diesem Verfahren die konkreten Anlagenstandorte und Anlagentypen bekannt sind. Sie verweist auf die Naturschutzstiftung des Landkreises, über die Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Auf Nachfrage von KTA Bothe erläutert BOR’in Lampe, dass alle Vorrangflächen der vorgestellten Flächenkulisse aus militärischer Sicht möglich sind.

KTA Blume fragt, inwiefern die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (sog. RED III) bekannt ist und welche Auswirkungen sie in Bezug auf das RROP hat.

Ang Dierßen erläutert, dass die Richtlinie bekannt ist und es abzuwarten bleibt, wie diese in nationales Recht umgesetzt wird.

Nach der eingeschobenen Einwohnerfragestunde zum Thema Windenergie erklärt KTA Prof. Dr. Bonin, dass ein Beschluss zu der Flächenkulisse für die Vorranggebiete Windenergie seinerseits erst erfolgen wird, wenn ihm die Abwägungsvorschläge der Verwaltung vorliegen.

KTA Bothe sieht den Grund der Problematik der Windenergieplanung für den Landkreis in der bundesdeutschen und niedersächsischen Gesetzgebung und der grundsätzlichen Abkehr von Kernkraft.

KTA Schmidt erwidert, dass die Gestehungskosten der Windenergie geringer sind als die der Kernkraft und nicht davon auszugehen ist, dass die Kernkraft auf größere Akzeptanz stößt.

KTA Blume stimmt KTA Bonin zu und erklärt, dass ein breites Spektrum an Meinungen und Interessen besteht und es wichtig ist, sich ausreichend Zeit für eine Entscheidung zu nehmen.

Auf Nachfrage von KTA Hövermann erläutert Ang Dierßen, dass die Vorrangfläche östlich von Reinstorf in den Varianten 4a und 4b herausgenommen ist, weil auf diese Weise für eine Entlastung in diesem Bereich des Landkreises gesorgt werden kann, welcher durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Vorranggebieten Windenergienutzung geprägt ist.

 

Beschluss:

 

Die Vorlage wird zurückgestellt und der Beschluss vertagt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 240229_FA RO_Präsentation_Wind (2637 KB)      

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