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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 15
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.02.2024    
Zeit: 14:00 - 15:51 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

KRin Vossers, als Vertreterin von EKRin Hobro und Landrat Böther, informiert die Kreistagsabgeordneten über den Termin der Rückkehr von Herrn Landrat Böther. Landrat Böther plane am Montag, den 19.02.2024 seinen Dienst wieder aufzunehmen. In der Kreisverwaltung seien alle sehr froh über die baldige Rückkehr und die gute Genesung des Landrates. Sie bedanke sich noch einmal bei den Kreistagsabgeordneten über die gute Zusammenarbeit in der Zeit der Abwesenheit von Landrat Böther.

 

KR Müller berichtet, dass am Vortag die Auftaktveranstaltung der Verhandlungen mit dem Land über die Finanzierung der Theater stattgefunden hätte. Es zeichne sich ab, dass es schwierige Verhandlungen würden.

 

KRin Vossers informiert zum Auenstrukturplan. Dieser sei im letzten Jahr vom Umweltminister in Kraft gesetzt worden. Der Landkreis sei in die Erarbeitung eingebunden gewesen. Der Auenstrukturplan biete eine gute Grundlager rechtssichere Rückschnittmaßnahmen an der Elbe. Daher sei es vereinbart gewesen, dass noch in der jetzigen Schnittsaison bis Ende Februar die ersten Maßnahmen umgesetzt würden. Die dazu nötigen Schritte des Landkreises seien auch getan worden. Jetzt sei aber zu erkennen, dass es nicht funktioniere und deshalb in dieser Saison keine Maßnahmen durchgeführt werden können. Es gebe dazu keine offizielle Verlautbarung aus dem Umweltministerium. EKRin Hobro habe kürzlich den Ministerpräsidenten nochmals auf dieses Thema angesprochen und dieser habe eine Antwort zugesagt.

 

KRin Vossers berichtet über das BHZP. Hierzu habe kürzlich eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht stattgefunden, bei dem es um die Rechtmäßigkeit des geänderten Bebauungsplanes gegangen sei. Die Gemeinde habe den Bebauungsplan, welcher für nichtig erklärt worden sei, überarbeitet. Leider sei auch der geänderte Plan der Gemeinde wieder verworfen worden. Der Landkreis sei in diesem Verfahren kein Beteiligter. Der Plan liege in der Planungshoheit der Gemeinde. Auf der Grundlage des geänderten Planes sei vom Landkreis die Genehmigung für das BHZP angepasst worden. Dann wurde das Genehmigungsverfahren ruhend gestellt. Jetzt müsse auf die Entscheidung des Gerichtes gewartet werden.

 

Weiterhin berichtet KRin Vossers zum Sachstand der Schutzhütte. Es sei auf Anregung des Kreistages noch einmal das Gespräch mit der Gemeinde Amelinghausen gesucht worden. Inzwischen sei auch die Begründung des Widerspruchführers im Widerspruchsverfahren eingegangen. Der gesamte Sachverhalt sei noch einmal gründlich geprüft worden. Es seien keine neuen Aspekte zu einer geänderten rechtlichen Bewertung des Falles gefunden worden. Im Ergebnis bleibe es dabei, dass die Hütte so nicht genehmigungsfähig sei. Es sei der Gemeinde angeboten worden, dass die Hütte auf einen neuen Standort versetzt werden könne. Dieser Standort könne der in der Nähe befindliche Parkplatz sein. Auch könne auf dem Standort der ehemaligen Hütte eine vergleichbare gebaut werden. Der Landkreis habe gegenüber der Gemeinde deutlich gemacht, dass er kein Interesse an einem Klageverfahren habe. Dieses würde den Abriss der Hütte nur verzögern. Die Gemeinde werde in der nächsten Woche über die Vorschläge des Landkreises im Rat beraten.  

 

KTA Kampchte auf die Ausführungen von KRin Vossers antworten. Er möchte deutlich erklären, dass seine Fraktion mit dem Verhandlungsergebnis der Verwaltung so nicht zufrieden sei und deshalb die Verwaltung noch einmal aufgefordert werde, nach einer anderen Möglichkeit zu schauen. So könne seine Fraktion mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein.

 

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