Auszug - Haushalt 2024 - Regional- und Bauleitplanung
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Wortprotokoll Beschluss |
BOR´in Lampe berichtet zum Produkt 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Haushaltsentwurfes 2024.
KTA Mues fragt, ob bei den derzeitigen Planungen der Gemeinden zu Freiflächenphotovoltaik-Anlagen nicht mehr als 7 FNP-Genehmigungsverfahren zu erwarten sein müssten. Außerdem möchte er wissen wie lange solche Verfahren dauern.
BOR´in Lampe sagt, dass die Zahl der Verfahren unsicher sei. Es werden wohl eher mehr als weniger werden. Bislang hatte der Landkreis als Genehmigungsbehörde für die Verfahren 3 Monate Zeit. Durch eine gesetzliche Änderung des BauGB im Juli dieses Jahres hat der Landkreis nur noch 1 Monat für die FNP-Genehmigung. Der Prüfaufwand ist abhängig von der Qualität der eingereichten Unterlagen, dem Umfang des Bauleitplanverfahrens und den in diesem abgegebenen Stellungnahmen.
KTA Schmidt fragt, welche Kosten auf den Landkreis durch das Planfeststellungverfahren der Brücke bei Lauenburg zukommen.
BOR´in Lampe antwortet, dass der Landkreis hier zuständige Anhörungs- und Plangenehmigungsbehörde und nicht Antragsteller ist. Kosten entstehen vor allem durch das aufwendige Beteiligungsverfahren über die Onlineplattform BO PLUS. Es gibt bei vielen Verfahren aber auch Einnahmen, da Verfahren für Antragsteller in der Regel kostenpflichtig sind.
Auf Nachfrage von KTA Prof. Dr. Bonin erklärt BOR´in Lampe, dass sie sich über die Zustimmung zu den angemeldeten Stellen freuen würde, da diese für die anstehenden Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren unbedingt gebraucht werden. Es sind z.B. 2 Brückenplanungen zu bearbeiten. Hinzu kommen die Planfeststellungsverfahren zu den Radwegen, die aufgrund der anlaufenden Mobilitätswende zunehmen werden. Im Rahmen der Raumordnung wird es zukünftig ein unmittelbares Anpassungsgebot an die Landesplanung geben, welches viele parallellaufende RROP-Änderungsverfahren für den Landkreis bedeutet.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich