Auszug - PV-Ausbau auf kreiseigenen Gebäuden - Umsetzungskonzept (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 25.10.2023)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FDL Beyer berichtet zum Umsetzungsstand des PV-Ausbaus auf kreiseigenen Gebäuden bezogen auf jeden einzelnen Punkt der ursprünglichen Beschlussfassung.
Zu Punkt 2+3:
KTA Dittmers erkundigt sich, ob bei den PV-Anlagen lediglich eine Eigennutzung oder Einspeisung angestrebt werde oder der erzeugte Strom auch gespeichert würde.
FDL Beyer führt aus, dass der Strom der von dritter Stelle betriebenen PV-Anlagen am jeweiligen Standort genutzt oder eingespeist würde, eine Speicherung werde für kreiseigene PV-Anlagen geprüft.
KTA Graff hinterfragt das mit 5,50 EUR/kWp aus seiner Sicht recht niedrige Nutzungsentgelt an Dachflächen für Bürgersolaranlagen.
FDL Beyer weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entgelt inkl. seiner Höhe um einen Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2009 handle, welches einen Anreiz für die Betreiber von Bürgersolaranlagen bieten solle und das zudem komplett dem jeweiligen Schulbudget zufließen würde. Eine Erhöhung des Nutzungsentgeltes bedürfe eines neuen Kreistagsbeschlusses und würde sich natürlich auch auf die Preiskalkulation der Stromlieferung vor Ort auswirken.
Für KTA von Nordheim hängt die Höhe des Nutzungsentgelts eng mit der Frage zusammen, ob ein Pool für die Nutzung der kreiseigenen Dächer gegründet werden solle und welche Maßnahmen dafür erforderlich seien. Entsprechenden Kosten-/Nutzenrechnungen sollten angestellt werden, wobei er selber zu bedenken gibt, dass der positive Einfluss von PV-Anlagen auf die klimatischen Veränderungen eigentlich nicht berechnet werden könnte.
KTA von Nordheim weist außerdem noch einmal darauf hin, dass die Avacon die Berufsbildenden Schulen gerne zu einem Leuchtturmprojekt in Lüneburg für Photovoltaik und Solarthermie entwickeln möchte. Abschließend bittet er um Prüfung welche Maßnahmen und Ausgaben notwendig wären, um die LKH Arena PV-fähig zu machen.
FDL Beyer entgegnet, dass er die von KTA von Nordheim angekündigten Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters der Avacon nicht erhalten habe und es insofern keine Kontaktaufnahme bezüglich der BBS gegeben hätte. Bezüglich den Fragestellungen zur Installation einer PV-Anlage auf der LKH Arena wird auf die umfassenden Anträge und Vorlagen, die im Ausschuss für Hochbau zu diesem Thema behandelt wurden, verwiesen und es sei zu bedenken, dass die LKH-Arena nicht mehr dem Landkreis, sondern der Betriebsgesellschaft gehören würde und die Klärung der Fragen dort erfolgen müsse.
KTA Hinners erkundigt sich, ob die für den Standort Bleckede geplante PV-Anlage auch für das dortige Lehrschwimmbecken nutzbar sei. FDL Beyer erklärt, dass dafür eine reine PV-Anlage nicht ausreichen würde, sondern Solarthermie installiert werden müsse. Eine entsprechende Prüfung wird erfolgen.
KTA Gros merkt an, dass das Salü sowohl mit einer PV-Anlage als auch einer Wärmepumpe ausgestattet werden solle und die Einrichtung damit fast Energieautark betrieben werden könne. Er bittet um Rückmeldung ob und inwieweit eine Umrüstung der Wärmeversorgung in den kreiseigenen Schulen auf Geothermie geprüft worden sei.
FDL Beyer führt aus, dass diese Prüfung auf den Einsatz von Wärmepumpen bei jedem Vorhaben geprüft würde und verweist auf die Umsetzungen am Neubau samt Zweifeldhalle der IGS Embsen.
Anmerkung:
Auf Wunsch von KTA Gross liegt das Prüfergebnis für die IGS Embsen dem Protokoll an. Entschieden wurde sich aus den dort genannten Erwägungen für den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.
KTA Kamp würde es begrüßen, wenn künftig komplett auf Fremdvergaben für die Errichtung von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden verzichtet und auf geeigneten Dächern nur noch eigene PV-Anlagen installiert werden würden. Ebenso wäre die Höhe der Dachnutzungsgebühr und die Gründung eines Pools, wie von KTA von Nordheim vorgeschlagen, erstrebenswert.
FDL Beyer führt aus, dass mit dem Ausschuss ausdrücklich ein Start in den PV-Ausbau in Zweigleisigkeit vereinbart worden sei. Weitere externe Vergaben, mit Installation/Betrieb von PV-Anlagen durch Dritte und Stromnutzung durch den Landkreis, seien nicht geplant. Künftig werde auf eigene Anlagen gesetzt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- für die bislang nicht auf ihre Geeignetheit für die Nachrüstung mit PV-Anlagen untersuchten Dächer der kreiseigenen Gebäude eine Machbarkeitsanalyse mit Kosten-Nutzen-Berechnung in Auftrag zu geben und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten,
- mit potentiellen Interessenten für die Errichtung von „Bürgersolaranlagen“ in Verhandlungen einzutreten, und ggf. langfristige Nutzungs- und Stromlieferverträge abzuschließen,
- auf der Dachfläche des Gymnasiums Bleckede eine eigene PV-Anlage zu errichten und die entsprechenden Planungsaufträge zu erteilen,
- dabei ggf. bestehende Fördermöglichkeiten zu prüfen und
- dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen Vor- und Nachteile einer Gesellschafts- bzw. Genossenschaftsgründung aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Keine erneute Beschlussfassung erforderlich, es erfolgt lediglich ein 1. Bericht über den Umsetzungsstand.
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Anlagen: | |||||
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1 | 22-08-04_jaj_IGS Embsen_Entscheidungsvorlage Wärmeerzeugung_3139 (179 KB) |