Auszug - Erhöhung des Eigenkapitals der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KVOR Mennrich führt aus, dass die Liquiditätssituation der BuK im Laufe eines Jahres immer sehr schwanke. Bisher sei der Kontostand der BuK immer positiv gewesen, aber in letzter Zeit sei es immer wieder zu finanziellen Engpässen gekommen. Abhilfe sollen jetzt zwei Maßnahmen schaffen. Die erste Maßnahme sei die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000 Euro. Der Landkreisanteil wäre dabei 224.700 Euro. Der Landkreis halte 74,9 Prozent der BuK-Anteile. Dadurch würde der BuK zusätzliche Liquidität ermöglicht. Die zweite Maßnahme sei die Erhöhung der Gesellschafterzuschüsse im nächsten Jahr. Es werde momentan eine Finanzierungsvereinbarung mit der Mitgesellschafterin Hansestadt Lüneburg und auch mit der Geschäftsführung der BuK abgestimmt. Dazu werde zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage erstellt. Heute sei aber die Kapitalerhöhung Thema. Das Stammkapital soll um 300.000 Euro aufgestockt werden, damit der enge Finanzrahmen ein Ende habe. Da dieser Betrag nicht im Haushalt eingeplant sei, ist hierfür eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich, welche beschlossen werden müsse. Als Deckungsvorschlag schlage die Verwaltung ein vorgesehenes Darlehen für das Theater in Höhe von 975.000 Euro vor. Dieses Geld werde in 2023 nicht in voller Höhe benötigt. Daher könnte dieser Ansatz als Deckung des Betrages zur Kapitalerhöhung der BuK verwendet werden. Gegebenenfalls müsse der Ansatz im Haushalt 2024 wieder aufgestockt werden. Die Voraussetzungen für diese außerplanmäßige Auszahlung seien erfüllt.
KTA Narewski erklärt, dass ihre Fraktion gegen die Aufstockung des Kapitals stimmen werde. Der Grund sei nicht, dass sie nicht unterstützen wollten, sondern die fehlenden Informationen. Als kleine Fraktion seien sie nicht im Aufsichtsrat der BuK vertreten. Es fehlten Informationen, wie diese Zahlen zustande gekommen seien und welche weiteren Maßnahmen und Konzepte für die Zukunft angedacht seien, damit nicht immer wieder Nachzahlungen notwendig würden. Aufgrund dieser fehlenden Informationen könne ihre Fraktion keine vernünftige Abwägung treffen.
LR Böther erläutert, dass bei der BuK viel mit Förderprojekten gearbeitet werde. Dies bedeute, es werde viel Geld von der BuK für Personal ausgegeben und erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Förderprojekt abgerechnet werde, bekomme die BuK das Geld von den Fördermittelgebern wieder erstattet. Dafür benötige die BuK Liquidität, um diese zeitliche Lücke auszugleichen. Es sei versucht worden ein Kontokorrent bei der Sparkasse einzurichten. Die BuK gehöre aber nach den Kriterien der Sparkasse nicht zu den Kunden, welchen eine Überziehung des Kontos mit 300.000 Euro gewährt würde. Deshalb der vorgeschlagene Weg das Stammkapital zu erhöhen. Es gehe nicht darum ein Jahresdefizit aufzufangen. Es gehe darum, dass im Geschäft der BuK stark schwankende Liquiditäten vorhanden seien.
KTA Narewski betont, dass es nicht darum gehe die BuK zu behindern, sondern um den Informationsfluss. Sie kritisiere, dass die kleinen Fraktionen nicht an den Entscheidungsprozessen beteiligt seien, wie es für die Entscheidung über solche Summen wünschenswert wäre.
KTA Graff möchte die Aussagen von KTA Narewski nachdrücklich unterstützen. Aus diesem Grund werde auch seine Fraktion gegen diesen Antrag stimmen.
KTA Kruse-Runge möchte wissen, ob nicht auch eine Bürgschaft möglich wäre.
KVOR Mennrich erläutert, das eine Bürgschaft hier nicht das richtige Mitte wäre, da keine bestimmten Investitionen verbürgt werden. Der BuK solle wirklich Liquidität ermöglicht werden, damit dieser dauerhaft die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen.
KTA Kamp führt aus, dass für ihn die schlechte finanzielle Ausstattung der BuK oder des Theaters ein Beispiel für die schlechte finanzielle Situation des Landkreises sei. Wenn diese viel besser wäre, würden auch die Gesellschaften des Landkreises viel besser finanziell ausgestattet werden.
KVOR Mennrich schildert, dass diese schlechte finanzielle Ausstattung durch eine Finanzierungsvereinbarung, welche gerade in Abstimmung sei, optimiert werden soll. Auf Basis dieser Vereinbarung werde für die nächsten Jahre ein mit der BuK abgestimmtes Budget vorliegen. Dieses Budget werde die Tariferhöhungen und inflationsbedingten Erhöhungen gleich mit berücksichtigen.
Beschluss:
- Einer Aufstockung des Stammkapitals um 300.000 € der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (BuK) wird zugestimmt.
- Die Stammeinlage des Landkreises wird entsprechend des Beteiligungsanteils um 224.700 € erhöht.
- Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 224.700 € wird gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zugestimmt.
- Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der BuK werden angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Kapitalerhöhung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung