Auszug - Zwischenbericht des Eigenbetriebs Straßenbau und -unterhaltung zum 30.06.2023 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
BL Seegers verweist auf den vorliegenden Zwischenbericht und führt dazu aus, dass sich die Aufwendungen und Erträge weitgehend im kalkulierten Rahmen entwickeln würden. Maßnahmen zur Gegensteuerung seien nicht erforderlich. Das Gros der Unterhaltungsmaßnahmen erfolge in der 2. Jahreshälfte.
Hervorzuheben sei im Bereich der geplanten Radwegebaumaßnahmen, dass der Ausbau des Radweges an der K01 zwischen Barum und Bütlingen (P14) in diesem Jahr nicht realisiert werden könne. Das vorliegende Ausschreibungsergebnis liege nahezu 100% über den kalkulierten Kosten, so dass die Ausschreibung aus wirtschaftlichen aufgehoben werde und Anfang 2024 erneut erfolgen solle.
Ob sich das Problem der z.T. extremen Kostensteigerungen in den nächsten Jahren wieder beruhigen werde, ähnlich den Erwartungen für den Hochbau, sei abzuwarten. Derzeit müsse aber noch mit solchen Ausschreibungsergebnissen gerechnet werden. Auch aus diesem Grund sei es gut und notwendig durch die unter TOP 6 angesprochene Erneuerungsrücklage flexibel reagieren zu können und Preissteigerungen etwas abfedern zu können.