Auszug - Berichterstattung RROP
|
Wortprotokoll Beschluss |
BOR´in Lampe berichtet über die aktuelle Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur Änderung des LROP sowie über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Neuaufstellung des RROP 2025, hier insbesondere die Abwägung der Stellungnahmen zu Kapitel 3, und gibt einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.
KTA Gros fragt, ob die genannte Anzahl an Sachargumenten berücksichtigt, dass es bei den Argumenten häufig inhaltliche Doppelungen gibt.
BOR’in Lampe bestätigt, dass inhaltsgleiche Stellungnahmen zu Sachargumenten zusammengefasst wurden.
KTA Schmidt möchte wissen, ob neben den vielen positiven auch negative Rückmeldungen gekommen sind.
BOR’in Lampe führt dazu aus, dass vor allem zur Rohstoffgewinnung viele Stellungnahmen eingereicht wurden, da Missverständnisse bezüglich der Aufgabe der Regionalplanung bezüglich der Rohstoffgewinnung bestehen. Es wurde häufig nicht verstanden, dass im RROP kein Abbau geplant wird, sondern gemäß Planungsauftrag des Landes-Raumordnungsprogramms lediglich eine Flächensicherung für die Rohstoffgewinnung für die kommenden 30 Jahre vor Überbauung entgegenstehender Nutzung erfolgt.
KTA Hövermann erkundigt sich, ob nach der Reduzierung des Teilflächenziels für den Landkreis Lüneburg auf 4 % die Kriterien des Landes zu dessen Ermittlung inzwischen bekannt sind.
BOR’in Lampe erläutert, dass die 4 % rein auf einer Einigung mit dem Land bezüglich einer starren Obergrenze und nicht auf fachlichen Kriterien beruhen. Der Bericht liegt weiterhin nicht vor und wird aller Voraussicht nach auch erst mit Rechtskraft der Gesetzesänderung bekannt werden.
KTA Gros spricht sich dafür aus, die in der Analyse herausgefallenen Vorranggebiete Windenergienutzung erneut zu betrachten, wenn es keine Kriterien für die Deckelung auf 4% gibt, sondern dieser nur auf Abstimmungen beruht.
BOR’in Lampe widerspricht diesem Vorschlag, da die vom Land in der Windpotentialstudie ermittelten potentiell für die Windenergie geeigneten Flächen nicht Grundlage für die konkrete Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung in der Neuaufstellung des RROP 2025 sind. Das im RROP erarbeitete Konzept für die Windenergie muss daher nicht hinterfragt werden.
KTA Prof. Dr. Bonin zeigt sich erfreut darüber, dass es dem Landkreis Lüneburg gelungen ist, das regionale Teilflächenziel auf 4 % zu senken. Er fragt nach, inwieweit dieses schriftlich kodifiziert ist. Die Politik will den Flächenanteil der Vorranggebiete Windenergienutzung an die 4 % anpassen und es steht die Frage im Raum, wie die Kriterien des Planungskonzeptes angepasst werden.
LR Böther erklärt, dass die 4 % Eingang in den Entwurf zum Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Wind in Niedersachsen Gesetz - NWindBGUG) gefunden haben. Im Nachgang zu der Deckelregelung hat es weiteren fachlichen Input, insbesondere zu militärischen Belangen, gegeben, der noch zu Verschiebungen bei den Teilflächenzielen der Landkreise führen kann. Über etwaig anzupassende Planungskriterien kann erst diskutiert werden, wenn die Stellungnahmen ausgewertet sind und bekannt ist, wieviel Fläche für die weitere Planung zur Verfügung steht. Das wird dann Thema im Novemberausschuss sein. Außerdem sollte weiterhin ein gewisser Puffer eingeplant werden.
BOR’in Lampe ergänzt, dass für den kommenden Ausschuss derzeit verschiedene Szenarien erarbeitet werden.
KTA Gros sagt, dass er genau das meinte, dass im Fachausschuss geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.
BOR’in Lampe stellt diesbezüglich klar, dass Änderungen im RROP 2025 völlig unabhängig von den Landeskriterien für die Ermittlung der Teilflächenziele Wind sind. Die Deckelung des regionalen Teilflächenziels für den Landkreis Lüneburg auf 4 % ist eine reine Mindestvorgabe durch das Land, wieviel Fläche der Landkreis für die Windenergie zur Verfügung stellen muss. Damit wird den Landkreisen jedoch in keiner Weise vorgegeben, welche konkreten Flächen in den RROPs für die Windenergienutzung festgelegt werden müssen.
KTA Schmidt spricht sich für dezentrale Entwicklungen aus. Wenn Spielräume für eine gleichmäßigere Verteilung der Vorranggebiete Windenergienutzung im Landkreis bestehen, sollten einzelne Standorte nicht überfrachtet und sollte Thomasburg entlastet werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Präsentation Berichterstattung RROP_FA_230829_final (640 KB) |