Auszug - Aktueller Stand: Ausschreibung des Solar-, Gründach- und Wärmekatasters
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ang Röckemann berichtet über den Stand der Kataster-Ausschreibung. Zu Verzögerungen komme es aufgrund der unsicheren Gesetzeslage und Förderlandschaft im Bereich der Wärmeplanung. Auch die Wärmebedarfskarte der Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), die ursprünglich im ersten Quartal 2023 fertiggestellt werden sollte, sei bisher nicht verfügbar. Das Wärmekataster solle möglichst so erstellt werden, dass es nachträglich von den Kommunen – je nach Gesetzeslage und damit einhergehenden Datenerhebungsrechten – über die Wärmebedarfe und -netze hinaus mit Verbrauchsdaten ergänzt werden könne. FDL Hoveida ergänzt, dass es das übergeordnete Ziel sei, dass die kommunale Wärmeplanung in den Kommunen durch das auszuschreibende Wärmekataster unterstützt werde.
Auf Nachfrage von KTA Mues, ob Energieausweise als zentraler Datensatz eingepflegt werden könnten, antwortet Ang Röckemann, dass dies in Bezug auf die Rechte der Kommunen zur Datenerhebung und in Bezug auf die öffentliche Darstellung hinsichtlich des Datenschutzes schwierig sei. In der öffentlichen Darstellung werde i. d. R. auf mindestens drei Gebäude oder z. T. auf Straßenzüge aggregiert. Ggf. könnten Daten von Gebäudebesitzern und -besitzerinnen freiwillig eingetragen werden. Die Verwaltung gibt an, die Möglichkeiten weiter mit Anbieterfirmen zu prüfen.
KTA Prof. Dr. Bonin erkundigt sich, wer laut Gesetz zuständig sei für die Wärmeplanung. Bei mangelnder Zuständigkeit des Landkreises müsse die HVB-Runde einbezogen werden. FDL Hoveida erläutert, dass sie bereits mit Herrn Luhmann im Austausch sei. Das Thema sei für die nächste HVB-Runde am 07.06.2023 vorgesehen.
Ang Röckemann erläutert, dass in Bezug auf Förderanträge im Bereich der Kommunalrichtlinie der Landkreis selbst keinen Antrag stellen könne. Landkreise hätten jedoch die Möglichkeit Kommunen bei einer Verbundlösung zu unterstützen. Die Kommunalrichtlinie biete für alle Kommunen attraktive Förderbedingungen, die nicht zur Wärmeplanung verpflichtet seien. Aus den geführten Beratungsgesprächen sei jedoch hervorgegangen, dass bereits gestellte Anträge bei der bearbeitenden Stelle (ZUG) nicht weiterbearbeitet würden, wenn eine Kommune nachträglich gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet werde. KTA Hövermann und KTA Findeis äußern, dass in Bezug auf einen möglichen Verbundantrag die Entscheidung auf Bundesebene abgewartet werden müsse. AV von Nordheim gibt an, dass er das vorgestellte Vorgehen der Verwaltung begrüße.