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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Vorranggebiete Windenergienutzung - Planungsspielräume vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.04.2023    
Zeit: 15:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Schule am Katzenberg
Ort: Scharnebecker Weg 10, 21365 Adendorf
2023/130 Vorranggebiete Windenergienutzung - Planungsspielräume vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ang. Dierßen gibt einen Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Windenergieplanung. Hr. Kraetzschmer vom Planungsbüro Planungsgruppe Umwelt (PU) stellt Planungsspielräume vor, die sich aus der neuen Rechtslage für den Landkreis Lüneburg ergeben.

KTA Gros weist darauf hin, dass es mittlerweile in der Fachwelt kritische Einschätzungen zur aktuellen Änderung des BNatSchG gibt, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Artenschutz und Windenergie und die Vereinbarkeit mit der EU-Vogelschutzrichtlinie. Er fragt, inwiefern bekannt ist, ob diesbezüglich Klageverfahren anstehen und wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.

Herr Kraetzschmer erklärt, dass nicht bekannt ist, dass Klagen angestrengt werden. Seiner Meinung nach habe die EU diese Regelungen bewusst getroffen, um den Artenschutz gegenüber der Windenergie zurückzunehmen.

Auf Nachfrage von KTA Meister erklärt BOR´in Schlag, dass die Präsentationen dem Ausschuss im Nachgang direkt zur Verfügung gestellt werden können. Ansonsten werden sie nach Beschluss des Protokolls im nächsten Ausschuss öffentlich gemacht.

KTA Gros drückt angesichts der Fernwirkung von Windkraftanlagen seine Überraschung aus, dass im Umweltbericht überwiegend geringe oder mittlere Auswirkungen auf das Landschaftsbild festgestellt werden.

BOR´in Schlag weist allgemein darauf hin, dass die Erstellung des Umweltberichtes extern vergeben wurde, um zu vermeiden, dass der Landkreis seine eigene Planung bewertet.

Herr Kraetzschmer erklärt, dass es unstrittig ist, dass Windparks erhebliche Auswirkungen auf die Landschaft haben. Daher ist die Einstufung als relative Bewertung im Vergleich der Landschaftsräume aufzufassen. Es handelt sich bei den Vorranggebieten für Windenergienutzung hinsichtlich der Wertigkeit des Landschaftsbildes nicht um herausragende Bereiche, also um keine Top-Standorte.

KTA Prof. Dr. Bonin fasst zusammen, dass es offenbar keine größeren Potenzialflächen für Windenergie gibt, die in der Prüfung noch nicht berücksichtigt worden wären. Die Spielräume zur Ausweisung weiterer Flächen sind daher gering. Auf der anderen Seite wird möglicherweise eine gewisse Verringerung der Flächenziele erfolgen, jedoch nicht in dem ursprünglich angenommenen Umfang. Angesichts der Dauer des Aufstellungsverfahrens, der nur geringen zusätzlichen Flächenpotenziale und der vermutlich nur geringfügigen Reduzierung des Teilflächenziels für den Landkreis Lüneburg plädiert er dafür, die Neuaufstellung zügig voranzubringen, um die Windkraft möglichst schnell umzusetzen und zu vermeiden, dass der Beschluss des RROP erst in der chsten Legislaturperiode erfolgt.

KTA Bilgenroth fragt angesichts der geringen Potenziale, alternative Flächen als Vorranggebiete Windenergienutzung auszuweisen, welche Möglichkeiten bestehen, auf die Reduzierung des Teilflächenziels hinzuwirken.

LRther erklärt, dass der Landkreis bereits auf unterschiedlichen Wegen aktiv ist, um angesichts der enormen Spreizung zwischen den Teilflächenzielen der Landkreise in Niedersachsen eine Änderung des Teilflächenziels für den Landkreis Lüneburg zu erreichen. Mit jedem zehntel Prozent, um das das Teilflächenziel verringert wird, nnen Handlungsspielräume für den Landkreis gewonnen werden. Ziel muss es daher sein, das Teilflächenziel zu verringern, zumal durch die Beteiligung noch Vorrangflächen entfallen können. Die Handlungsspielräume liegen dann, wie in der Präsentation aufgezeigt wurde, weniger beim Landschaftsschutzgebiet oder dem Biosphärenreservat, sondern bei den sonstigen landkreiseigenen Kriterien. Es ist zu hoffen, dass die überarbeiteten Teilflächenziele vom Land Niedersachsen im Mai kommuniziert werden. In wenigen Wochen wird daher eine weitere Betrachtung der Vorranggebiete Windenergienutzung in der Neuaufstellung möglich sein. Der Landkreis bemüht sich etwa über die Regierungsfraktionen oder kommunale Verbände um eine Einflussnahme auf das Land.

Herr Kraetzschmer ergänzt, dass die Möglichkeiten zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten intern bereits in der Erstellung des 1. Entwurfes geprüft wurde. Da es sich bei den einzelnen Flächen des Landschaftsschutzgebietes eher um kleinflächige Gebiete handelt, die eine sehr hohe ökologische Bedeutung haben, ist die Öffnung dieses Schutzgebietes für die Windenergienutzung aber insgesamt nur in geringem Umfang denkbar. Hinsichtlich der Teilflächenziele ist auf der anderen Seite durchaus damit zu rechnen, dass das Land Niedersachsen nachsteuert, da neue Datengrundlagen eingebracht wurden. So hat beispielsweise der Landkreis Friesland bereits im Bestand einen höheren Flächenanteil als das bisher kommunizierte Teilflächenziel.

KTA Blume bedankt sich für die anschauliche Darstellung der Handlungsspielräume. Er fasst zusammen, dass im Vergleich zur bisherigen Rechtslage größere Spielräume bestehen. Ziel ist, die Einwendungen nun sehr gründlich auszuwerten, um entscheiden zu können, wie die vorhandenen Spielräume genutzt werden sollen. Hier ein gutes Planwerk zu erstellen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ziel sollte es sein, dass dieses am Ende rechtssicher ist. Er stellt zudem fest, dass der Grund, weshalb in etwa einem Drittel der Landkreisfläche keine Windenergienutzung vorgesehen ist, im Wesentlichen am Biosphärenreservat liegt. Dieses beinhaltet mit den Gebietsteilen A und B auch Kategorien, die nicht so stark geschützt sind wie Vogelschutz- und FFH-Gebiete. Wenn der Bund Landschaftsschutzgebiete für die Windenergienutzung öffnet und auf der anderen Seite die Gebietskategorien A und B des Biosphärenreservates eine geringere Wertigkeit haben als Landschaftsschutzgebiete, sollte das Land Niedersachsen gebeten werden, Möglichkeiten zur Öffnung dieser beiden Gebietskategorien zu eruieren. Gegebenenfalls ist eine Öffnung des Biosphärenreservats auch direkt über die Landesgesetzgebung möglich. Gesetzesänderungen erfolgen zurzeit häufig und können keinen so hohen Aufwand bedeuten. Die Öffnung des Biosphärenreservats für die Windenergienutzung würde dabei auch wirtschaftliche Möglichkeiten im strukturschwachen Raum schaffen.

KTA Blume bittet um Klarstellung der Ausschlusswirkung.

BOR´in Schlag erläutert, dass der Begriff „Ausschlusswirkung auf dreierlei Weise verwendet wird. Die Konzentrationswirkung nach bisherigem Verständnis beinhaltet einen Ausschluss für alle Planungen außerhalb von Windvorranggebieten, wenn der Windenergie substanziell Raum gegeben wird. Diese Regelung gilt nur noch begrenzt. Nach neuem Recht bezieht sich der Begriff auf die Privilegierung, da eigentlich privilegierte Windenergieanlagen im Außenbereich ausgeschlossen sind bzw. ihre Privilegierung verlieren, wenn das Teilflächenziel erfüllt wird. Ob drittens auch ausgeschlossen werden kann, dass Gemeinden im Zuge der Bauleitplanung zusätzliche Flächen für die Windenergie schaffen, ist noch unklar. Derzeit ist seitens der Verwaltung nicht geplant, eine gemeindliche Bauleitplanung für Windenergie auszuschließen. Dies müsste im Fachausschuss noch diskutiert werden. 

Herr Kraetzschmer erklärt, dass der allergrößte Teil der Gemeinde Amt Neuhaus Vogelschutzgebiet ist. Hier bleibt nur eine sehr kleine Fläche ohne regionale Bedeutsamkeit, die für eine gemeindliche Ausweisung infrage käme, wobei das Land Mecklenburg-Vorpommern für den an das Biosphärenreservat angrenzenden Teil auch künftig Windenergiegebiete ausschließen will. Im Bereich Bleckede gibt es einige Flächen, über die man durchaus nachdenken könnte, wobei der sonstige Artenschutz hier noch nicht weiter geprüft ist. Aufgrund des engen Zeitrahmens r das Erreichen der Teilfchenziele ist jedoch nicht zu empfehlen, auf diese Flächen für die Erfüllung des Teilflächenziels angewiesen zu sein.

BOR´in Schlag ergänzt, dass der Landkreis ein hohes Interesse an einer guten Verteilung der Windenergieflächen hat, weshalb er auch geprüft hat, welches Potenzial sich für das Gebiet des Biosphärenreservats in Bezug auf Windenergiegebiete ergibt, wenn die Schutzgebietsverordnungen entsprechend geändert werden würden. Die potenziellen Flächen in Bleckede sind [in der gezeigten Präsentationsfolie 26; Folie außerhalb des Vortrags] zur Veranschaulichung der Möglichkeiten unter Außerachtlassung der Schutzgebietsverordnungen dargestellt. Im Rahmen der Einzelfallprüfung ist jedoch damit zu rechnen, dass sich diese Flächen nochmal verringern. Daher bieten diese Flächen kein großes Potenzial zur Reduzierung der Belastung der anderen Bereiche im Landkreis. Zur Änderung der Schutzgebietsverordnungen sind zudem ein Beteiligungsverfahren und entsprechende politische Beschlüsse erforderlich, was entsprechend Zeit erfordert.

KTA Gros fragt, warum angesichts der Tatsache, dass Freiflächen-PV-Anlagen weniger Fernwirkungen aufweisen als Windkraftanlagen und es im LROP ausdrücklich vorgesehen ist, regionale Energiekonzepte zu erstellen, Vorranggebiete nicht auch für Photovoltaik ermöglicht werden können.

BOR´in Schlag verweist diesbezüglich auf Ausführungen in vergangenen Ausschusssitzungen. Wesentlicher Grund ist, dass durch eine entsprechende Flächenfestlegung keine Ausschlusswirkung für Photovoltaikanlagen außerhalb dieser Flächen erzeugt und damit der Wunsch einer Steuerung komplett verfehlt rde. Da es letztlich kaum Kriterien gibt, die gegen die Ausweisung von Photovoltaikgebieten sprechen, können die Gemeinden über die Bauleitplanung solche Gebiete unabhängig von der Ausweisung von Vorrangflächen ermöglichen. Es besteht auf der anderen Seite ein hoher Zeitdruck zur Fertigstellung des RROP. Es ist bereits jetzt ein Wettlauf zwischen Hoch- und Höchstspannungsleitungen, Photovoltaik und Windkraft zu erkennen. Gleichzeitig erfolgt durch das RROP durchaus eine Steuerung, da gewisse Freiraumfestlegungen die Ausweisung von Photovoltaikgebieten verhindern.

KTA vermann fragt nach Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Prüfung der Umfassungswirkung für Ortschaften und nach Möglichkeiten für eine bessere Verteilung der Vorranggebiete auf die Samt- und Einheitsgemeinden. Er merkt an, dass die hohe Beanspruchung von Wald durch Vorranggebiete Windenergienutzung einen Ausgleich in einem Verhältnis von bis zu 1:3 zulasten landwirtschaftlicher Fläche erfordert. Die hohe Inanspruchnahme von Wald ist angesichts seiner Funktion als CO2-Speicher widersprüchlich. Im Fachausschuss am 07.03.2023 bestand Einigkeit, dass große Vorranggebiete reduziert werden sollen, was vermutlich schwierig sein wird bzw. nur durch eine starke Verringerung des Teilflächenziels möglich sein dürfte.

BOR´in Schlag erläutert, dass die Berücksichtigung der Umfassungswirkung ein eigenes weiches Kriterium in planerischem Ermessen des Landkreises zur Entlastung von Ortschaften darstellt. Eine Veränderung der Freihaltewinkel r bestimmte Orte hat Auswirkungen auf angrenzende Freihaltewinkel und somit auch auf andere Vorranggebiete. Für eine gleichmäßigere Verteilung der Vorranggebiete im Landkreis ist in der Tat eine Reduzierung des Teilflächenzieles erforderlich. Bereits im 1. Entwurf wurde zur Entlastung der Siedlungsgebiete der Abstand zwischen Siedlung und Vorranggebiet von 800 auf 900 m vergrößert, und es wurden die zwei größten Vorranggebiete verkleinert.

Herr Kraetzschmer weist darauf hin, dass ein Ausgleich einer Waldinanspruchnahme im Verhältnis 1:3 nur bei hochwertigen Wäldern erfolgt. Die im Landkreis weit verbreiteten Kiefernforste sind eher im Verhältnis 1:2 auszugleichen. Insgesamt sind tatsächlich erhebliche Ausgleichsfchen erforderlich.

BOR´in Schlag ergänzt, dass dieser Aspekt in der Stellungnahme zu den Teilflächenzielen gegenüber dem Land aufgenommen wurde.

AV KTA Walter unterbricht die Ausschusssitzung um 17:05 h für die Einwohnerfragestunde zum Thema Windenergie.

 

Beschluss:

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 230426_FA_Präsentation_Wind_final (3489 KB)      

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