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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Fortsetzung Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung  

Sondersitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.03.2023    
Zeit: 16:30 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll

Fr. Allers aus Dahlem fragt, warum der Landkreis mit einer Referenzanlage von 200 m geplant hat, obwohl die gängigen WEA mittlerweile deutlich höher sind, und ob der Landkreis diese Grundannahme inzwischen dieser Entwicklung entsprechend korrigiert hat.

BOR´in Schlag antwortet, dass es als Grundlage r die Ermittlung von Entwicklungsszenarien einer Referenzanlage bedarf. Der Fachausschuss r Raumordnung hat sich in einer seiner Sitzungen für eine Referenzanlage von 200 m Höhe entschieden. Damit ist jedoch keine Mindest- oder Maximalhöhe definiert. Der Ausschuss hat sich bewusst nicht für eine höhere Referenzanlage entschieden, weil es zunächst darum ging, ausreichend Fläche für die weitere Szenarienentwicklung zu generieren. Eine höhere Referenzanlage würde größere Schutzabstände nach sich ziehen und entsprechend zu kleineren Flächen führen.

Fr. Wormland-Lüßmann aus Thomasburg findet es nicht logisch, wenn WEA gebaut werden, obwohl der Strom aufgrund fehlender Leitungen nicht abtransportiert werden kann. Man müsste doch erst einmal fordern, dass Stromleitungen gebaut werden, bevor WEA errichtet werden, oder die Netze entkoppeln und die Energie lokal für die Bürgerr Ort nutzen.

KRin Vossers stimmt zu, dass es sinnvoller ist, WEA erst aufzustellen, wenn der Strom auch genutzt werden kann. Sie schlägt vor, sich mit der Frage des Leitungsausbaus an die Bundestagsabgeordneten zu wenden. Die Aufgabe des Landkreises ist es, den Windenergieausbau über das RROP zu steuern und einen Wildwuchs von WEA zu vermeiden. Dafür hat der Landkreis einen Zielwert genannt bekommen. Es wird daran gearbeitet, diesen noch zu korrigieren, aber letztendlich müssen die Vorgaben umgesetzt werden. Dem Landkreis ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich, mit der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung zu warten, bis die entsprechenden Stromleitungen vorhanden sind.

Fr. Sudenn aus Sommerbeck möchte wissen, warum rger nur Fragen stellen, aber keine Statements abgebenrfen.

LR Böther antwortet, dass es für Ausschusssitzungen eine Geschäftsordnung gibt, die auf der niedersächsischen Verfassung beruht. Zu der Geschäftsordnung gehört eine rgerfragestunde, in der Bürger Fragen stellen dürfen. Er verweist darauf, dass es in Kürze drei Informationsveranstaltungen geben wird, in denen dann auch Statements abgegeben werden können.

Fr. Sudenn fragt nach, wo sie die Termine findet.

BOR´in Schlag antwortet, dass die Termine in der Landeszeitung und auf der Homepage des Landkreises bekannt gegeben werden. Geplant sind der 21., 22. und 23. März.

Darüber hinaus erkundigt sich Fr. Sudenn, ob es für die notwendige Energiewende nicht auch möglich wäre, in die Wasserstoffproduktion einzusteigen. Sie möchte wissen, warum nur über Windenergie gesprochen wird und ob der Landkreis nicht auch andere Energieträger prüfen könnte, die nicht dermaßen einschränken wie WEA. Es wäre doch zu begrüßen, wenn der Landkreis hier als Leuchtturm vorangeht.

LR Böther antwortet, dass sich alle einig sind, dass für die Energiewende alle möglichen Erneuerbaren Energien genutzt werden müssen. Das Thema Wasserstoff wird auch beim Landkreis viel diskutiert, und es gibt hierzu bereits einige Projekte. Allerdings bedarf es auch für grünen Wasserstoff Strom aus Erneuerbaren Energien und die Potentiale der Photovoltaik im urbanen Raum sind noch lange nicht ausgeschöpft. Diesbezüglich bedarf es mehr Anstrengungen. Auch städtische Räume, wie Hamburg,ssen über die Photovoltaik ihren Beitrag zur Energiewende leisten. Er stimmt zu, dass die Windenergie die Bürger am stärksten betrifft. Deshalb ist es das Ziel des Landkreises, das Teilflächenziel wenn möglich noch etwas zu drücken.

Fr. Sudenn schlägt vor, Photovoltaik auf Industrieflächen und für private Haushalte zu fördern. Sie chte gern noch ein Statement abgeben.

AV KTA Walter erläutert, dass die Abgabe von Statements im Rahmen des Fachausschusses nicht möglich ist. Sie verweist auf das Verfahren zur 2. Änderung des RROP, und empfiehlt als Bürger auf die Fraktionen und deren Mitglieder zuzugehen, da sich das bewährt hat.

Fr. Schenzel aus Ellringenchte wissen, ob touristische Belange als Restriktionskriterien in die Ermittlung der Vorranggebiete Windenergienutzung eingegangen sind. Im Landkreis Lüneburg gibt es zwar kein Meer, aber immerhin Felder und lder zum Radfahren, Reiten etc.

BOR´in Schlag antwortet, dass Tourismus als ein pauschales Kriterium nicht vorgesehen ist, sich aber in verschiedenen anderen Kriterien wiederfindet.

KR´in Vossers ergänzt, dass bei Betrachtung des Landkreises eigentlich alle Bereiche, die nicht als Vorranggebiet Windenergienutzung festgelegt sind, anderen raumordnerischen Belangen wie dem Naturschutz und der Erholung dienen.

Hr. Wischmann aus Dehnsen sagt, dass es in seiner Gegend große reine Forstgebiete gibt, die aufgrund von Hubschraubertiefflugkorridoren zum Teil nicht in die Vorranggebietskulisse Windenergienutzung aufgenommen wurden. Er fragt, ob diesbezüglich Einfluss auf die Bundeswehr genommen werden kann, dass dieses Kriterium neu bewertet wird.

BOR`in Schlag sagt, dass es über viele Jahre im Vorwege der Beteiligung gar keine Informationen von der Bundeswehr gegeben hat, und dass der Landkreis froh sei, dass sich dies mittlerweile geändert hat. Zu den Möglichkeiten politischer Einflussnahme nne sie keine Aussage machen.

Ein Bürger aus Dahlenburg findet es interessant, dass der Landkreis die fehlenden Ober- und Untergrenzen in der Verteilung der Teilflächenziele für die Landkreise beanstandet. Solche Ober- und Untergrenzen hätte er sich für den Raum Dahlenburg auch gewünscht. Er möchte wissen, wie der Plan B aussieht, wenn das Land nicht von dem Teilflächenziel von 4,72 % für den Landkreis Lüneburg abweicht.

BOR´in Schlag antwortet, dass sich der Landkreis derzeit im Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des RROP befindet. Es ist gut glich, dass die eingehenden Stellungnahmen zunächst zu einem Verlust von Flächen führen. r die Ermittlung der Vorranggebiete Windenergienutzung wurden planerische Kriterien angewandt, die bei Bedarf angepasst werden können.

Hr. Lüßmann aus Thomasburg sagt, dass es für den Windenergieausbau am Ende entscheidend ist, dass die Energie auch ins Netz eingespeist wird. Eine verbesserte Technik hat in der Vergangenheit zu erhöhter Leistung und zu besseren Erträgen geführt. Er fragt sich jedoch, ob bei der gesamten Windplanung nicht die erforderlichen Stromleitungen vergessen wurden. Im Breetzer Forst ist eine Fläche von über 1000 ha als Vorranggebiet Windenergienutzung vorgesehen. Hr. Lüßmann möchte wissen, ob es möglich ist, im Raumordnungsprogramm die Anzahl der WEA innerhalb eines Vorranggebiets auf ein Maximum zu begrenzen, und wie viele WEA auf 1000 ha gestellt werden können.

BOR´in Schlag antwortet, dass die Anzahl der Anlagen über die Größe der festgelegten Vorranggebietsfläche beschränkt ist. Es gibt aber planerische Instrumente, die man anlegen kann, um die Belastungswirkung von WEA zu reduzieren.

LRther ergänzt, dass für eine Anlage 8-10 ha benötigt werden.

Ein Bürger ausneburg fragt, ob Gemeinden, in denen es keine Flächen r Windenergie gibt, und die nicht von den Einnahmen profitieren, einen finanziellen Ausgleich erhalten?

LRther antwortet, dass ein solcher Ausgleich gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Hr. Neuberg aus neburg sagt, für die Akzeptanz der Windenergie sei es wichtig, die Bürger zu beteiligen. Er habe in der LZ von einem Antrag der FDP zum Themargerenergie gelesen, der darauf abzielt, dass die Gemeinden und Bürger zukünftig von der Windenergie profitieren. Gibt es seitens des Landkreises eine Initiative, solche Ideen voranzutreiben? Kann der Landkreis Einfluss darauf nehmen, dass die Bürger beteiligt werden?

LRther antwortet, dass der Landkreis keinen Einfluss auf das Vorhaben des Antragstellers hat. Es gibt unterschiedliche Beteiligungsformen, die auch im Landkreis bereits durchgeführt werden. Der Antrag der FDP geht jedoch in eine andere Richtung. Hiernach soll sich der Landkreis selber an WEA beteiligen. Das erfolgt ausschließlich über die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung im RROP.

Hr. Hornbostel aus Rehlingenchte wissen, ob sich das RROP durch die neuen Vorgaben des Landes noch weiter verzögern wird.

BOR´in Schlag sagt, dass der Landkreis bislang immer darauf geachtet hat, aktuelle Gesetzesänderungen in der Planung zu berücksichtigen. Beispielhaft seien genannt die Planung mit Rotor-out und die Öffnung des Waldes für Windenergie. Beides ist in die Planung mit eingegangen. Der Landkreis Lüneburg ist in seiner Windenergieplanung deutlich weiter als andere Landkreise und tut alles, keine Zeit zu verlieren.

Fr. Wormland-ßmannchte wissen, wann das RROP fertig sein muss.

BOR´in Schlag antwortet, dass das niedersächsische Gesetz zum Windenergieausbau noch nicht durch ist. Stand jetzt muss das Teilflächenziel bis Ende 2026 erreicht werden. Das RROP beinhaltet neben der Windenergieplanung viele weitere Themen. Derzeit befinden wir uns im Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf des RROP. Diesesuft bis zum 17.4.2023. Daran anschließend folgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und ein Erörterungstermin. Auf die Überarbeitung des 1. Entwurfs folgt dann voraussichtlich eine zweite eingeschränkte Beteiligung. Der Prozess setzt sich fort, bis es keine wesentlichen Änderungen mehr gibt.

 

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