Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
Vorsitzende Mertz erfragt, ob jemand aus den Reihen der Einwohnerinnen und Einwohner Fragen an den Landrat richten wolle.
Bürger A, Vertreter des Kreiselternrates Lüneburg, möchte von der Verwaltung wissen, warum die Vorlage zur Bildungskommune von der Mehrheit der Fraktionen im Kreistag abgelehnt worden sei, obwohl sich im Fachausschuss zuerst durchweg positiv hierzu geäußert wurde. Er frage sich, welche Begründung dahinterstecke.
LR Böther antwortet, dass ihm die individuellen Beweggründe zu dieser Beschlussfassung natürlich nicht bekannt wären. Er könne nur sagen, dass in den Beratungen der Fraktionen viele Abwägungen der verschiedenen Gesichtspunkte getroffen würden und dann abschließend eine demokratische Entscheidung getroffen werde. Diese spiegele dann unter Umständen nicht immer zwangsläufig die Beschlussempfehlungen des Fachausschusses wider.
Bürger B aus Melbeck, fragt in seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Melbeck nach, wie die Gemeinden ihr Grundrecht auf kommunale Selbstverwaltung ausüben sollen, wenn ihnen durch hohe Kreis- und Samtgemeindeumlagen die finanzielle Grundlage hierzu entzogen werde. Zudem wolle er wissen, welche Maßnahmen der Landkreis aufgrund der Mehrkosten der neu geschaffenen Kreisrätin/Kreisrat-Stelle unternommen habe, um Prozesse effizienter zu gestalten, Kosten einzusparen und die Gemeinden zu entlasten. Die Gemeinde Melbeck habe ihr Personal inzwischen um 25% reduziert.
LR Böther erwidert, dass das Grundrecht aus Artikel 28 Grundgesetz auch für den Landkreis gelte, der Aufgaben wahrzunehmen und dafür entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen habe. Die einzige nennenswerte Maßnahme, wie der Landkreis entsprechende Einnahme erzielen könne, sei nun mal die Kreisumlage. Das gleiche Instrument habe die Samtgemeinde auch. Es finde hier ein Abwägungsprozess statt, bei welchem sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden angeschaut werde. Dazu sei der Landkreis nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz auch verpflichtet. Danach werde dann ermittelt, welche finanzielle Belastung für die einzelnen Gemeinden zumutbar sei. Der Landkreis tue eine ganze Menge dafür, um die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit ebenfalls zu hinterfragen und zu ermitteln wie er die übertragenen Aufgaben auf die wirtschaftlichste Art und Weise zufriedenstellend ausführen könne. Bei einer Betrachtung des übertragenen Portfolio im Bereich der freiwilligen Aufgaben falle auf, dass auch der Landkreis ohne eine bessere finanzielle Ausstattung durch das Land und den Bundes bald selbst nicht mehr in der Lage sei, die kommunale Selbstverwaltung auszuüben. Insofern sitze der Landkreis gemeinsam mit den Gemeinden in einem Boot und müsse sehen, dass die Finanzlasten zwischen den Gemeinden und dem Landkreis einigermaßen gerecht verteilt werden. Diese Entscheidung habe sich der Landkreis nicht leicht gemacht, da er um die finanziellen Herausforderungen der Gemeinden wisse. Es wurden andererseits auch bei bestimmten Aufgaben wie zum Beispiel der Kita-Versorgung noch zusätzliche Mittel eingestellt, um die Gemeinden, die diese Aufgabe wahrnehmen, ein Stück weit zu entlasten.
Bürger B fragt ergänzend nach, welche Hebel die Kommunen haben, um ihre finanzielle Situation gestalten zu können. Er erkundigt sich, ob der Landkreis dazu zustimmen würde, Landschaftsschutzgebiete wie den Kiefernmonowald für die Nutzung von Windenergieanlagen freizugeben, um der Gemeinde ein neues Geschäftsfeld zu erschließen. Außerdem wolle er wissen, wenn der Landkreis Kredite zu Sicherung der Liquidität aufnehme, wo denn die noch nicht abgerufenen Mittel für den Breitbandausbau verblieben seien, die sich bei ca. 200.000 Euro bewegen würden.
LR Böther antwortet, dass die Abrufung der Mittel für den Breitbandausbau schon laufe, da sich das Projekt bereits dem Ende zuneige. Bezüglich der Windenergie und der Nutzung etwaiger Flächen müsse zunächst für den gesamten Landkreis ein System gefunden werden, dass jeder rechtlichen Überprüfung standhalte. Der Landkreis könne dies nicht auf Zuruf entscheiden, um einer Gemeinde eine neue Einnahmequelle zu ermöglichen. Das Interesse der Gemeinden sei groß, sich über diesen Hebel eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Der Landkreis könne hier nicht reinweg nach den finanziellen Interessen der Gemeinden handeln, sondern brauche dafür ein sauberes und rechtssicheres Verfahren.
Bürger C aus Oldendorf/Luhe teilt mit, dass bei ihm in der Gemeinde eine Vorrangfläche für Windkraftanlagen erschlossen werden solle, die direkt im Wald liege. Dazu habe er ein paar Fragen. Zum einen wolle er wissen, wie die Auswahlkriterien aussehen, ob die Hauptwindrichtung bei dieser Auswahl berücksichtigt werde und wie es mit dem Schattenschlag aussehe. Bei der Windlage, die dort zu 90 % vorherrsche, läge der Ort direkt im Abwind. Zudem erkundige er sich nach einem Brandschutzkonzept, falls so eine Anlage einmal Feuer fange, was bei der erhöhten Waldbrandgefahr im Sommer ja durchaus vorkommen könne.
LR Böther antwortet, dass das Verfahren in der nächsten Woche in die Auslegung gehe. Danach starte das Beteiligungsverfahren des regionalen Raumordnungsprogrammes. Das Thema Windenergie sei ein Teil dieses Gesamtpaketes. Im Rahmen dieses Verfahrens gebe es die Möglichkeit Fragen, Anregungen und Hinweise mit hineinzugeben. Derzeit werde mit der Vorrangflächenplanung die Zielsetzung betrieben, eine Streuung von Windkraftanlagen über privilegiertes Bauen über den Landkreis Lüneburg zu verhindern. Die weiteren Punkte die hier erfragt worden seien, würden in den einzelnen immissionsschutzrechtlichen Verfahren mit abzuarbeiten sein. Bezüglich der Auswahlkriterien gebe es entsprechende Darstellungen in dem öffentlich zugänglichen Plan, der in der nächsten Woche ausgelegt werde. Die Wertung der Kriterien befänden sich auf den beigefügten Gebietskartenblättern. Der Landkreis befinde sich erst am Anfang eines Verfahrens, in dem alles berücksichtigt werde, was nach dem jetzigen Planungsstand vorhanden sei. Daher bitte er darum, sich entsprechend an diesem Verfahren zu beteiligen und die ausgelegten Unterlagen einzusehen.
Bürger C sagt, dass er seine Fragen zu den Vorrangflächen im Vorfeld (vor der Auslegung) habe stellen wollen, um zu erfahren, ob schon etwaige Ausschlusskriterien bekannt seien.
LR Böther teilt mit, dass die ausgewählten Vorrangflächen durch Ausschlusskriterien für andere Flächen ausgewählt wurden. Viele andere Flächen, wie z.B. Naturschutzgebiete oder Verkehrs- und Siedlungsräume etc., seien von vornherein ausgeschlossen worden.
Bürger D aus Barnstedt möchte, in seiner Funktion als Bürgermeister dieser Gemeinde und als Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative „Nordheide“ wissen, warum nur die Samtgemeindebürgermeister und nicht auch die Bürgermeister der vom Trassenbau betroffenen Gemeinden eingeladen worden seien. Auch seien die Bürgerinitiativen, die dem Trassenbau kritisch gegenüberstünden, vom Landrat nicht eingeladen worden. Es seien durchweg nur Vertreter eingeladen worden, die die Interessen des Landkreises vertreten würden.
LR Böther stellt klar, dass alle bekannten Bürgerinitiativen, die nachweislich einen Sitz im Landkreis Lüneburg haben würden, auch eingeladen wurden. Zudem habe im Dezember bezüglich der Beteiligung eine Zusammenkunft mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, Samtgemeinden und den entsprechenden Landtags- und Bundestagsabgeordneten stattgefunden. Dieses Beteiligungsformat wurde dann auch für das sich daran anschließende Gespräch mit Herrn Minister Lies vereinbart.