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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Umsetzung der "Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren"  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.08.2022    
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2022/276 Umsetzung der "Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 24.10.2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

FDL Beyer fasst die wesentlichen Punkte der Vorlage kurz zusammen, geht dabei besonders auf die Zeitabfolge der zur Umsetzung der „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ bereits geleisteten Vorarbeiten ein und zeigt die aus Sicht der Verwaltung bestehenden Handlungsoptionen auf, die sich in den drei alternativen Beschlussvorschlägen wiederfinden. Ergänzend berichtet er von seinem Telefonat am 25.08.2022 mit der Bewilligungsstelle, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in dem er zwar auf großes Verständnis für die bestehende Problemlage gestoßen ist, ihm aber dennoch kaum Hoffnung darauf gemacht werden konnte, dass der Bewilligungszeitraum noch weiter verlängert werden könnte. Die Verlängerung bis längstens zum 09.06.2022 erfolgte auf Vorgabe des Bundes. Das Förderprogramm sei inzwischen eingestellt, eine Verlängerung oder Neuauflage aufgrund anderer Schwerpunktsetzungen auf Bundesebene in Folge des Ukrainekonflikts nicht zu erwarten. Von daher werden dem Widerspruch, der seitens der Verwaltung noch am gleichen Tage mit dem erneuten Antrag, den Bewilligungszeitraum bis Ende Januar 2024 zu verlängern, eingelegt worden ist, kaum Erfolgsaussichten eingeräumt. Auf seine dem Protokoll beiliegende Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

 

In der anschließenden Diskussion wird sich seitens der Ausschussmitglieder mehrheitlich für die Variante 2 ausgesprochen. Eine alleinige Finanzierung aus Eigenmitteln sei im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage unrealistisch und eine entsprechende Kreditaufnahme seitens der Kommunalaufsicht sicherlich auch nicht genehmigungsfähig. Es wird daran erinnert, dass einer Installation dezentraler RLT-Anlagen vorrangig wegen der dafür in Aussicht gestellten Fördermittel zugestimmt worden sei. Verwiesen wird zudem auf den Grundsatzbeschluss, bei Neubauten und größeren Umbauten bzw. umfassenden Sanierungsmaßnahmen den Einbau zentraler RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 

Auf entsprechende Nachfragen aus dem Ausschuss führt FDL Beyer aus, dass die Ausschreibung der Lüftungsbauarbeiten in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt so ausgestaltet werden könnte, dass eine Zuschlagserteilung an die Bedingung geknüpft wird, dass der Bewilligungszeitraum verlängert wird. Die bewilligten Fördermittel sind standortbezogen und nicht an eine zu realisierende Anzahl von RLT-Anlagen gebunden. Die Maximalförderung von 500.000 Euro je Standort stünde also auch bei einer geringeren Anzahl an Geräten für die Beschaffung, den Einbau und die „Begleitarbeiten“ zur Verfügung. Abgerechnet werden dürfen dann natürlich nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Entscheidend ist, dass die Anlagen noch innerhalb des Bewilligungszeitraums in Betrieb genommen werden. Nur für diese rechtzeitig fertiggestellten Anlagen würden dann Fördergelder ausgezahlt werden können.

 

Auf die Frage nach einer ggf. festzustellenden Steigerung von Kosten und Energieverbräuchen im Zusammenhang mit der Intensivierung des Lüftungsverhaltens während der Corona-Pandemie ist festzustellen, dass ein Vergleich mit Vorjahren aufgrund der zwischenzeitlichen Schulschließungen nicht verlässlich möglich sei. Klargestellt wird zudem, dass die geplanten RLT-Anlagen über keinerlei Filterfunktion verfügen, sondern lediglich einen ständigen Luftaustausch sicherstellen, wodurch die regelmäßige Fensterlüftung entbehrlich würde.

 

Die für die kreiseigenen allgemeinbildenden Schulen beschafften 61 mobilen Luftfiltergeräte seien nach Kenntnisstand von FBLin Welz mit unterschiedlichen Nutzungsintensitäten in Betrieb.

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten an der Umsetzung der Bundesförderrichtlinie Corona-gerechter stationärer RLT-Anlagen fortzuführen und parallel dazu mit dem Fördermittelgeber über eine weitere Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu verhandeln. Der Ausschuss ist zu gegebener Zeit über das Verhandlungsergebnis zu informieren, damit ggf. zeitnah erneut über die Einstellung der Arbeiten entschieden werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

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