Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 16.05.2022 zum Thema: "Die LKH-Arena muss auch für Veranstaltungen politischer Parteien nutzbar sein! Rücknahme des Beschlusses 2022/139 des Kreisausschusses!"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Bothe stellt seinen Antrag vor. Er führt aus, dass man sich entschlossen habe eine Arena zu bauen und die dann mit einem höheren finanziellen Aufwand einherging, als ursprünglich vorgesehen. Aus steuerlichen Gründen sei dann eine Betriebsgesellschaft gegründet worden. Nach Eröffnung der Arena sollte diese dann für politische Veranstaltungen genutzt werden. Als ein entsprechender Antrag seiner Partei vorlag, wurde seitens des Landkreises eine Pressemitteilung veröffentlicht, die beinhaltet habe, dass diese die Arena nicht nutzen dürfe, da diese nicht den politischen Vorstellungen des Landkreises entspreche. Es gab daraufhin einen Umlaufbeschluss des Kreisausschusses per E-Mail, um in dem kommenden Rechtsstreit einen Vorteil zu erlangen. Das Verwaltungsgericht habe dem Landkreis daraufhin die „rote Karte gezeigt“ (Zitat), mit der Begründung der Unrechtmäßigkeit der Rücknahme der Zusage. Zu guter letzt sei der Landkreis dann vor das Oberverwaltungsgericht gezogen, dass ebenfalls das Vorgehen des Landkreises als nicht rechtmäßig befunden habe. Nun könne man sich natürlich über die Nutzungsart der Arena streiten. Nach seinem Befinden müsse eine öffentliche Arena, die den Bürgerinnen und Bürgern gehöre, für alle Menschen und Parteien zugänglich sein. Es ginge hier nicht um Sympatien und es würden öffentliche Gelder missbraucht. Es habe in Aurich einen ähnlichen Fall gegeben, bei dem der Landkreis eine Arena gebaut und die Verpachtung dann einer gegründeten Betriebsgesellschaft überlassen habe. Der Landkreis habe dadurch keinen Zugriff mehr auf die Arena. Der Landkreis trage die Verantwortung für diese Arena und wenn man hier anfange Parteien auszuschließen, dann handele man nicht mehr im Sinne der Demokratie. Daher sei der Beschluss des Kreisausschusses zurückzunehmen. Die Arena solle als öffentliche Einrichtung auch von allen ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Beschluss:
Es wurde über den weitergehenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 30.3 beschlossen.