Auszug - Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.02.2022 zum Haushalt 2022 zum Thema: "Wirtschaftlichkeitsvergleich Elbquerung" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 31.03.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Schulz-Hendel stellt den Antrag vor. Er führt aus, dass man diesen Antrag gestellt habe, damit ein Wirtschaftslichkeitsvergleich durchgeführt werde, bevor man weitere Planungen bezüglich der Elbbrücke/ Elbquerung anstrebe. Hintergrund sei der, dass sich die Kommunalaufsicht hiermit schon beim Arenabau intensiv beschäftigt habe. Diese habe festgestellt, dass diese großen Projekte zwar umgesetzt werden könnten, die finanziellen Mittel dafür aber an anderer Stelle eingespart werden müssten. Bei größeren Projekten sei daher ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwingend vorgeschrieben. Die Verwaltung habe eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben, die unter anderem beinhalte, dass sich ein Wirtschaftlichkeitsvergleich nur auf Brückenvarianten beziehen könne. Denn es gebe einen Kreistagsbeschluss, in dem man sich für die Fortsetzung der Planung der Elbbrücke entschieden habe. Man könne schon jetzt sehen, dass sowohl die Investitionskosten als auch die Folgekosten für so ein Projekt explodieren werden. Daher habe der Wirtschaftsminister und der Verkehrsminister dem Landkreis in einer Stellungnahme nahegelegt, diesen Wirtschaftslichkeitsvergleich durchzuführen. Er mahne daher an, dies auch zu beherzigen. Dies habe den Grund, dass eine unklare Finanzierung bestehe und absehbar sei, dass die Kosten ins unermessliche steigen werden. Zudem habe das Land sehr deutlich gemacht, dass es sich um ein kommunales Projekt handele, bei dem der Landkreis zum Großteil die alleinigen Kosten zu tragen habe. Wenn man also hinsichtlich der Finanzen verantwortlich handele, solle man den angestrebten Vergleich breiter fassen und für eine Elbquerung durchführen und nicht nur für eine Brücke. Eine Möglichkeit könne beispielsweise auch ein verbessertes Fährkonzept darstellen. Gerade im Zuge der Haushaltseinsparungen gelte es hier verantwortlich zu handeln. Seines Erachtens solle man das Projekt Elbbrücke nicht umsetzen, sondern sich lieber um kostengünstigere und zugleich wirtschaftlichere Alternativen kümmern.
EKR Krumböhmer antwortet, dass er einmal versuchen wolle die verschieden Aspekte auseinanderzuhalten, die hier angesprochen wurden. Die Finanzierung könne im Haushalt abgebildet werden und sei daher auch an anderer Stelle zu behandeln. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich beinhalte jedoch etwas Anderes. Dort würden lediglich Varianten die in Betracht kämen, miteinander verglichen. Dies bedeute, dass der Kreistag definiere was in Betracht käme und was er umsetzen wolle. Dies sei bereits im Landesraumordnungsprogramm geschehen. Die übergeordnete Raumordnung lege fest, dass an der besagten Stelle eine feste Elbquerung entstehen solle. Dieser Beschluss sei auch vom Kreistag aufgegriffen worden. Eine feste Elbquerung sei funktional etwas ganz anderes als eine Fähre. Gewollt sei hier eine witterungsunabhängige Verbindung die 7 Tage die Woche 24 Stunden lang funktioniere. Dies sei mit einer weiteren Fähre nicht gewährleistet. Man könne somit in einem Wirtschaftlichkeitsvergleich auch nur die Varianten miteinander vergleichen, die dies gewährleisteten und da spreche man von Brücken. Natürlich müsse dieser Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgen, da dieser gesetzlich vorgesehen sei. Um dies stattfinden zu lassen, benötige man Pläne der einzelnen Varianten, wie auch gesetzlich vorgesehen. Wenn man hier also dem Antrag stattgebe, stoppe man die Planung und verhindere somit den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Dies sei ein Widerspruch in sich. Man habe sich im Betriebsausschuss bereits über verschiedene Brückenvarianten beraten. Die Planungen liefen auch weiter. Das Gesetz sage lediglich aus, dass man sich bevor man sich vertraglich binde, im klaren sein müsse ,welche Variante man wähle. Er stelle daher klar, dass man für den Wirtschaftlichkeitsvergleich die entsprechenden Pläne benötige.
KTA Gödecke teilt mit, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne. Er wolle das Projekt durchgeplant haben, damit man die Kosten abschätzen könne. Dann könne man entscheiden, ob man dieses Projekt umsetze oder nicht. Bei einer Sache stimme er zu, nämlich, dass man sich Gedanken machen müsse, wie man zukünftig bei Hoch- und Niedrigwasser über die Elbe gelange. Dies habe mit der Elbbrücke aber nicht wirklich etwas zu tun.
KTA Gros merkt an, dass es im derzeit gültigen Landesraumordnungsprogramm keine Eintragung gebe. Man nehme hier eine verengte gesetzliche Perspektive ein. Dies könne er nicht nachvollziehen. Der Kreistag habe das Recht zu klären, welche Art der Elbquerung die kostengünstigere sei.
EKR Krumböhmer stellt klar, dass er dem Kreistag nicht das Recht abspreche diese Entscheidung zu fällen. Er habe lediglich aufgezeigt, dass dieser Kreistag mehrheitlich beschlossen habe eine Brücke zu bauen.
KTA Kastens führt aus, dass es hier eine Vermischung von verschiedenen Themenbereichen gebe. Die Aussage der Verwaltung sei klar und deutlich. Es ginge hierbei um eine witterungsunabhängige, verlässliche Befahrbarkeit zu jeder Zeit. Der Antrag der Grünen beziehe sich auf eine Elbfähre. Dies sei eine Variante, die nie beschlossen worden sei. Es könnten daher nur Vergleiche zwischen den Bauarten von Brücken vorgenommen werden, um eine wirtschaftliche Variante herauszufinden. Dieses werde im Betriebs- und Straßenbauausschuss sehr akribisch verfolgt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen