Auszug - Feststellung der Tagesordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vors. Mertz weist auf die Einladung vom 29. Juni 2022 und die Ergänzung der Tagesordnung vom 5. Juli 2022 hin. Des Weiteren läge ein Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 7. Juli 2022 zum TOP 30 vor. Der Änderungsantrag soll unter TOP 30.2 behandelt werden.
KTA Bothe bemängelt, dass der Änderungantrag der Grünen und der CDU vom 07.07.2022 unzulässig sei, da hier von einem Urteil die Rede sei, aber vom Gericht lediglich ein Beschluss gefasst wurde. Des Weiteren sei der Änderungsantrag der SPD ebenfalls unzulässig, da ein Beschluss des Kreistages gegen den Beschluss des OVGs eine Rechtsbeugung bedeute. Daher sei dieser von der Tagesordnung zu nehmen. Der Änderungsantrag der Grünen und der CDU könne seines Erachtens nur behandelt werden, wenn der Wortlaut entsprechend berichtigt werde.
EKR Krumböhmer stellt klar, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichtes beinhalte, dass seitens des Kreistages durchaus eine Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich des grundsätzlichen Ausschlusses politischer Veranstaltungen bestehe. Dieses Recht habe der Kreistag. Der Beschluss des OVG besage nur, dass das Verfahren in diesem Einzelfall fehlerhaft gewesen sei, da kein grundsätzlicher Beschluss gefasst, sondern sich nur auf den Antrag der AfD bezogen wurde. Daher handele es sich bei einem heute gefassten Beschluss auch nicht um Rechtsbeugung, da die vom OVG angemarkerten Mängel damit behoben seien.
Beschluss:
Die Tagesordnung wird mit einvernehmlich festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen