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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Szenarien zur Entwicklung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2022    
Zeit: 15:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/227 Szenarien zur Entwicklung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung
   
 
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Kraetzschmer und Fr. Renner von der Planungsgruppe Umwelt tragen zum Thema vor.

KTA Gros stellt die Zwischenfrage, ob für die Szenarien die unterschiedlichen prozentualen Anteile der Weißflächen bereits bekannt sind und genannt werden können.

Fr. Renner erläutert, dass die Flächengrößen und prozentualen Anteile vorliegen, aber noch nicht bereinigt (z.B. Entfernen von Kleinstflächen) und daher nicht im Vortrag enthalten sind.

KTA Köhlbrandt möchte wissen, wo geregelt ist, dass bei der Rotor-In-Lösung Flächen nur anteilig auf die Flächenbeitragswerte angerechnet werden.

BOR‘in Schlag antwortet, dass dies aus dem Osterpaket stammt und im Gesetzesentwurf von Minister Habeck steht. Sie weist darauf hin, dass der Landkreis mit der Rotor-out-Lösung auf der sicheren Seite ist. Fr. Renner ergänzt, dass im Gesetzesentwurf zum ROG konkrete Zahlen und Rechenbeispiele zu dem Thema stehen.

KTA Gros erkundigt sich, inwieweit Flächen des Biotopverbunds aus dem neuen Landschaftsprogramm berücksichtigt wurden? Des Weiteren möchte er wissen, warum zu Schutzgebieten im Gegensatz zu Wohngebieten keine Schutzabstände eingehalten werden sollen? Werden beispielsweise potenzielle Beeinträchtigungen von Vögeln oder Fledermausarten in der Einzelfallprüfung betrachtet? Wie detailliert wird die Einzelfallprüfung?

Hr. Kraetzschmer erklärt, dass das neue niedersächsische Landschaftsprogramm im Änderungsentwurf des Landesraumordnungsprogramms berücksichtigt wurde, welches wiederum in die Weißflächenanalyse eingeflossen ist. Zu den fehlenden pauschalen Schutzabständen zu Schutzgebieten führt er aus, dass die Schutzgebietsverordnungen mit den darin enthaltenen Schutzzielen in die Einzelfallprüfung einbezogen werden. Dort kann geprüft werden, ob mögliche Konflikte z.B. durch Abschaltzeiten oder auch zusätzliche Abstände gelöst werden können. Auf Ebene der Regionalplanung werden vorerst keine konkreten Artvorkommen geprüft. Im Zweifelsfall wird auf der Zulassungsebene das Vorranggebiet ggf. verkleinert. Hierbei ist zu bedenken, dass es auch später noch zu Änderungen kommen kann.

KTA Schmidt möchte wissen, ob im Waldszenario auch die Lage vorhandener Leitungstrassen für den Anschluss der Windenergieanlagen berücksichtigt wird oder ob dafür der Investor verantwortlich ist.

Hr. Kraetzschmer erklärt, dass dies kein Thema der Raumordnung sei, sondern seitens der Investoren im Rahmen der Genehmigungsplanung erfolgt. Dabei werden Stromleitungen in der Regel entlang vorhandener und auch entlang neu anzulegender Wege geplant. Auch Umspannwerke werden im RROP nicht berücksichtigt.

BOR‘in Schlag berichtet von Erfahrungen aus der 2. Änderung des RROP, die das Vorgehen bestätigen.

Hr. Kraetzschmer ergänzt, dass manchmal mehrere Windparks an ein Umspannwerk angeschlossen werden können.

KTA Schmidt fragt, was passiert, wenn das Waldszenario im Ergebnis der Windenergie nicht substantiell Raum verschafft?

BOR‘in Schlag führt aus, dass in diesem Fall nicht automatisch zum Maximalszenario übergegangen würde, sondern geprüft werden müsste, welche Kriterien wie angepasst werden können und sollen, um das Flächenziel zu erreichen. Das Drehen an den Stellschrauben funktioniert in beide Richtungen. Für den Fall, dass sich deutlich mehr Flächen ergeben als benötigt, könnten diese auch reduziert werden. Da im Rahmen der Beteiligungsverfahren aller Voraussicht nach noch Flächen entfallen oder verkleinert werden, sollen mind. 2 % der Landkreisfläche, besser mehr, im Entwurf erreicht werden, um möglichst sicher zu gehen, dass am Ende ausreichend Fläche für die Windenergie übrigbleibt. 

Hr. Kraetzschmer fügt hinzu, dass es im Landkreis viele Kiefernwälder gibt, die auf ehemaligen Heideflächen entstanden sind, eine geringe Wertigkeit besitzen und sich daher grundsätzlich für die Windenergie eignen. Daher ist er optimistisch, dass mehr Fläche als nötig nach der Einzelfallprüfung vorhanden sein wird. Des Weiteren erklärt er, dass die Hubschraubertiefflugstrecken eigentlich wie ein hartes Kriterium zu werten sind, aber bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, da diese nicht direkt zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass es im Landkreis viele Hubschraubertiefflugkorridore gibt, die der Windenergie entgegenstehen, geht er davon aus, dass dies vom Land bei der Festlegung der vom Landkreis zu erreichenden Flächenbeitragswert berücksichtigt wird.

BOR‘in Schlag ergänzt, dass die Weißflächen vorab über das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an die Bundeswehr geschickt werden, um bereits vor der offiziellen Beteiligung eine Rückmeldung zu den Hubschraubertiefflugstrecken zu bekommen.

KTA Schmidt informiert darüber, dass im Windpark in Amelinghausen aufgrund einer Hubschraubertiefflugstrecke keine fünfte Windenergieanlage gebaut werden konnte.

KTA Blume erzählt, dass vor den Jahren 2016/2017 die Bundeswehr durchaus bereit war, die Korridore der Hubschraubertiefflugstrecken bei Bedarf zu verschieben. Danach hat das schlagartig aufgehört. Versuche der Windenergieverbände, diesbezüglich Kontakt zu den Ministerien aufzunehmen, hatten bisher keinen Erfolg.

KTA Meister fragt, warum das Maximalszenario als Referenzszenario bezeichnet wird und ob darüber nicht abgestimmt werden kann. Außerdem möchte er wissen, wann die Landesvorgaben bezüglich der Flächenanteile, die der Landkreis für die Windenergie bereitstellen muss, bekannt gegeben werden sollen. Ferner interessiert ihn, ob die bestehenden Vorranggebiete Windenergienutzung bereits voll ausgeschöpft sind.

BOR‘in Schlag erläutert, dass über das Maximalszenario durchaus abgestimmt werden kann. Aus planerischer Sicht ist das Maximalszenario jedoch kaum vertretbar und daher als Referenzszenario zu betrachten, da es in jedem Fall der Windenergie den Vorrang einräumt und z.B. Schutzabstände zu den Siedlungen wegfallen würden. Auch eine mögliche Riegelwirkung könnte nicht weiter betrachtet werden. Der Änderungsentwurf des LROP soll im September beschlossen werden. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Zahlen ist nicht bekannt. Wenn der Bund die Zahlen veröffentlicht, müssen die Länder noch rechnen. Die aktuell für Windenergie zur Verfügung stehenden 0,6 % der Landkreisfläche sind voll ausgenutzt. Darüber hinaus erklärt sie, dass die Abstände über die aufgrund der Referenzanlage von 200 m festgelegten 400 m (doppelte Kipphöhe) hinaus flexibel sind und ausprobiert werden muss, welche Abstände zu welchen Flächenanteilen führen.

KTA Hövermann spricht sich dafür aus, an den bisherigen Abständen festzuhalten oder sich zumindest daran zu orientieren, da diese bereits von der Bevölkerung akzeptiert sind. Mit den Windenergieanlagen näher an die Siedlungen heranzurücken hält er für kritisch. Jedoch sollte statt eines Flächenanteils von 2,2 % besser ein Anteil von 2,6 % angestrebt werden, um am Ende auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein.

BOR‘in Schlag weist darauf hin, dass die Klagewelle gegen die Windenergiekonzepte in den RROP erst nach der 2. Änderung des RROP durch den Landkreis Lüneburg anfing. Außerdem gab es zu der Zeit andere Voraussetzungen: anstelle einer konkreten Mindestfläche musste der Windenergie nur substanziell Raum verschafft werden. Dabei wurde damals ein niedriger Wert angesetzt. Durch die neu hinzukommenden Waldflächen ohne hohen ökologischen Wert wird es voraussichtlich viele neue Potentialflächen geben. Daher können später ggf. die Abstände zu den Siedlungen erhöht werden.

KTA Schmidt schließt sich der Forderung nach 2,6 % an, zweifelt aber an den Möglichkeiten, an den Abständen später etwas zu ändern. Sie fragt, ob das Wald- oder das Maximalszenario schneller zu erarbeiten ist, da ihr daran gelegen ist, beim Ausbau der Windenergie möglichst schnell voranzukommen.

Hr. Kraetzschmer erklärt, dass die Analyse bei beiden Szenarien ähnlich beginnt und frühzeitig die Hubschraubertiefflugstrecken ausgeschlossen werden sollen. Außerdem sei bereits früh erkennbar, ob es z.B. Probleme mit der Umfassungswirkung gibt. Seine Empfehlung an den Landkreis ist, dies planerisch zu berücksichtigen. Im Maximalszenario werden Schutzbedürfnisse nicht berücksichtigt, wodurch Klagerisiken höher sein können. Er hält es für besser, potenzielle Probleme von Anfang an mit in den Blick zu nehmen und nicht bewusst in vermeidbare Konflikte zu gehen.

BOR‘in Schlag weist darauf hin, dass es in der Raumordnung grundsätzlich darum geht, alle Interessen gerecht abzuwägen. Daher ist das Maximalszenario grenzwertig und fachlich nicht vertretbar, da ein solcher Interessensausgleich in diesem Szenario entfällt.

KTA Meister befürwortet ebenfalls, mit einem höheren Flächenanteil für Windenergie zu planen. Er fragt sich, ob im Waldszenario die Möglichkeit besteht, einen verringerten Mindestabstand zu nehmen, um im Ergebnis mehr Potentialfläche zu haben.

BOR‘in Schlag erklärt, dass die weichen Kriterien nicht in Stein gemeißelt sind und auch später noch angepasst werden können. Der Unterschied zwischen dem Wald- und dem Maximalszenario ist vor allem, dass im Maximalszenario alle planerischen Kriterien wegfallen. Im Waldszenario sollen bestehende Möglichkeiten, den Abstand zu Siedlungen zu erhalten, bestmöglich ausgenutzt werden.

KTA Gros merkt an, dass erstmal abgewartet werden muss, wieviel Weißfläche sich bei der Analyse ergeben wird. Er hält das Waldszenario für geeignet, da die Weißflächen darin erheblich größer sind als bisher.

BOR‘in Schlag berichtet, dass in der nächsten Ausschusssitzung die Potentialflächen vorgestellt werden und dann sichtbar wird, wo noch Spielräume für Anpassungen bestehen.

KTA Gros regt an, die von der Leibnitz-Universität erarbeiteten, relativ konfliktfreien Flächen für Windenergie in die Analyse einzubinden, um im Ergebnis möglichst viele Flächen zu haben.

BOR‘in Schlag entgegnet dem, dass die Analyse des Landkreises deutlich detaillierter ist als die Analyse der Universität. Sie sieht daher in dem vorgeschlagenen Vorgehen keinen Mehrwert, sondern vielmehr eine Mehrarbeit.

Hr. Kraetzschmer führt dazu weiter aus, die Analyse der Universität sei bundesweit durchgeführt worden. Auf Kreisebene muss hingegen deutlich konkreter auf die einzelnen Belange bezogen gearbeitet werden.

KTA Gros erwidert, dass er diese Informationen den Ausführungen nicht entnehmen kann.

KTA Köhlbrandt bedankt sich für die gute Vorlage und die hilfreichen Ergänzungen durch die Präsentation. Die SPD steht hinter der Beschlussvorlage und würde ein Einhalten des Zeitplans begrüßen. In jedem Fall soll die Möglichkeit eines nachträglichen Wegfalls von Flächen im Verfahren frühzeitig berücksichtigt werden.

KTA Blume schließt sich ebenfalls der Beschlussvorlage an. Seiner Meinung nach wird das Maximalszenario eher Zeitprobleme verursachen, da ein größeres Konfliktpotential besteht. Eine Umsetzung des Waldszenarios scheint realistischer und der Zeitplan ist ganz wichtig. Er wünscht, dass dieses Jahr die notwendigen Beschlüsse für die Auslegung getroffen werden und hofft auch, u.a., weil die Windenergieanlagen noch größer werden, dass die Abstände zu Siedlungen beim Waldszenario noch vergrößert werden können. Ebenso den Puffer bei den Flächenanteilen hält KTA Blume für sehr wichtig, da auf Zulassungsebene noch Flächen(-anteile) entfallen können.

AV KTA Walter hofft auf eine Präsentation der Potentialflächen in der kommenden Sitzung am 07.09.2022.

Über den Beschlussvorschlag 1 und 2 wird zusammen abgestimmt.

 

Beschluss:

 

  1. Das „Wald-Szenario“ wirdr die weitere Erarbeitung von Vorranggebieten für Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung ausgewählt.

 

  1. Innerhalb des unter 1. beschlossenen Szenarios wird eine Modifikation verschiedener weicher Tabukriterien und eine unterschiedliche Anwendung planerischer Kriterien durchgespielt, um die flächenhaften Raumeffekte sichtbar zu machen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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