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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mobilitätsgutachten - Leistungsverzeichnis  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.06.2022    
Zeit: 15:06 - 16:44 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/166 Mobilitätsgutachten - Leistungsverzeichnis
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Borchers, Stefan
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Borchers, Stefan   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Borchers, stellv. Fachdienstleitung 45, trägt zur Vorlage vor: Das Mobilitätsgutachten sei schon wiederholt Thema im Ausschuss für Mobilität gewesen, Vorarbeiten hätten bereits stattgefunden. Das Mobilitätsgutachten des Landkreises und der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP) der Hansestadt Lüneburg werde gemeinsam erfolgen. Es seien gemeinsame Arbeitspakete vorgesehen. Beide Gutachten bauten auf dem Strukturgutachten auf. Das Mobilitätsgutachten werde Qualität und Angebot betrachten und stelle eine Weiterentwicklung von IMK und NVP dar. Das Strukturgutachten werde schnell fertiggestellt sein, für das Mobilitätsgutachten und den NUMP sei eine längere Bearbeitungszeit vorgesehen. Ggf. könnten einzelne Arbeitspakete bei hoher Dringlichkeit vorgezogen werden. Sowohl für das Struktur- als auch für Mobilitätsgutachten werde es begleitende AGs geben.

 

EKR Krumböhmer ergänzt, dass aufgrund der inhaltlichen Schnittmengen hier ein gemeinsames Verfahren mit der Hansestadt Lüneburg erfolge: Datenerhebung, Zieldefinition, der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung usw. seien nur gemeinsam möglich. Daher müssten beide Gutachten an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Das IMK habe gezeigt, dass eine größere Detailgenauigkeit und Operationalisierung notwendig sei, um Nachbesserungen zu vermeiden. Dies schließe tiefergehende belastbare Ingenieursbetrachtungen mit ein. Das Leistungsverzeichnis bilde dies ab. Themen wie Busbeschleunigung, Parkraumkonzepte und die Rolle des Autos in der Lüneburger Innenstadt könnten nur gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg bearbeitet werden, da diese Bereiche in ihren Zuständigkeitsbereich fielen. Effektive Lösungen seien nur in Detailbetrachtungen von Kreuzungen, Parkhäusern, usw. möglich. Es gelte, diese vielfältigen Anforderungen gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg zusammenzufügen. Auf politischer Ebene erfolge die Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg im Mobilitätsgrundsatzausschuss.

Der normale Weg sei eine Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis. Hier erfolge eine Ausschreibung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, um eine:n gute:n Gutachter:in zu bekommen. Die eigentliche Ausschreibung erfolge erst im Anschluss, was Zeit benötige. Der Zeitplan sei insgesamt herausfordernd, auch weil es sich um konfliktbehaftete Themen mit Zielkonflikten handele Es würden intensive politische Diskussionen notwendig, was nicht nebenbei möglich sei. Der Prozess des Mobilitätsgutachtens sei herausfordernd, es bestehe aber Hoffnung auf gute und zielführende Ergebnisse.

 

KTA Schröder-Ehlers bezeichnet das Mobilitätsgutachten als „Verkehrsentwicklungsplan 4.0“. Daher sei eine intensive Abstimmung mit den Gemeinden und der Hansestadt Lüneburg geboten. Es sei eine gute Zusammenarbeit nötig. Aus dem IMK zu lernen, heiße, diesmal mehr Detailschärfe zu erarbeiten. Dies müsse sichergestellt sein. Die Zeit für diesen Prozess sei daher einzuräumen. Auch mahnt sie eine enge Verzahnung mit den Projekten der Hansestadt Lüneburg an.

 

KTA Kruse-Runge begrüßt es außerordentlich, dass der Mobilitätsgrundsatzausschuss im Zusammenspiel von Mobilitätsgutachten und NUMP die Rolle spielen könne, die ihm ursprünglich zugedacht gewesen sei und dass dort eine Diskussion möglich sei. Die verschiedenen Prioritäten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg, ländlicher und städtischer Raum müssten in Ausgleich gebracht werden. Auch sei angesichts der angespannten finanziellen Lage zu ermitteln, was damit bis zu welchem Grad erreichbar sei. Der ÖPNV müsse funktionieren und attraktiv sein. Dies sei eine große Aufgabe mit Konfliktpotenzial. So habe schon beim IMK Einigkeit zu einem P&R-Platz am Rande der Hansestadt Lüneburg geherrscht, es sei jedoch keine Umsetzung erfolgt. Sie begrüßt eine gemeinsame Betrachtung aller Bausteine. Andererseits sei es nicht zu verantworten, wenn bis 2025 dadurch keine Verbesserungen im ÖPNV möglich seien. Unstrittige Einzelprojekte seien daher vorgezogen umzusetzen.

 

LR Böther hält fest, dass klare Ziele definiert werden müssten; dies sei wichtig für Detailbetrachtungen. Der Landkreis sei Aufgabenträger des ÖPNV für den gesamten Landkreis Lüneburg. Städtischer und ländlicher Raum seien gemeinsam zu betrachten und die jeweiligen Anforderungen aufeinander abzustimmen, ohne sich in einer Vielzahl kleinteiliger Projekten zu verlieren. Mann könne es nicht allen recht machen, damit es vorwärtsgehe. Der ÖPNV sei teuer. Wichtige Eckpfeiler zur Zielbestimmung werde das Strukturgutachten liefern.

 

KTA Dziuba-Busch konstatiert, dass es sich um ein großes Gebiet mit vielen Schnittstellen handele. Sie wirft die Frage auf, ob die Lärmaktionspläne, die bis zum 30.06.2024 ans Land zu melden seien, und die dafür erhobenen Daten in das Gutachten einflössen.

 

KTA Schulz-Hendel bemängelt, dass das Gutachten zur Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg-Bleckede und Lüneburg-Amelinghausen-Soltau erst mit erheblicher Verzögerung fertiggestellt worden seiu. Zeitpläne seien einzuhalten, um derartiges zukünftig zu vermeiden. Er fordert eine Mobilitätsgarantie für alle, unabhängig von Herkunft, Geldbeutel und Wohnort. Diese könne nicht nur über den Busverkehr, sondern nur mit verschiedenen Mobilitätsträgern garantiert werden. Dies werde Zeit erfordern. Daher solle bereits vor Vorliegen des Gesamtkonzeptes mit einer Umsetzung begonnen werden, um den Prozess zu beschleunigen. Auch seien verbindliche Zeitpläne dafür wichtig.

 

KTA Schultz stellt fest, dass Begonnenes fortgeführt werde. Es gelte, sich nicht in Kleinstmaßnahmen zu verzetteln. Ziele seien 2025, 2030 und darüber hinaus zu setzen. Ein positives Beispiel hierfür sei die Radverkehrsentwicklung. Hier stehe jedoch erst einmal das Leistungsverzeichnis in Rede, welches der Anfang des Prozesses sei.

 

EKR Krumböhmer konstatiert Einigkeit. Das Strukturgutachten laufe nach Zeitplan, das Gutachten zur Bahnstreckenreaktivierung sei besonders gewesen. Ziele seien zu definieren, um eine klare Richtung zu haben. Wenn eine Einzelmaßnahme in das Gesamtkonzept passe, könne sie vorgezogen umgesetzt werden, anderenfalls sei abzuwarten.

 

KTA Dubber stellt ebenfalls eine Einigkeit für das Mobilitätsgutachten fest und bittet daher um Abstimmung des Beschlussvorschlages.

 

Beschluss:

Dem Leistungsverzeichnis r die Ausschreibung des Mobilitätsgutachtens wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

 

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