Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
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Wortprotokoll |
Herr Heilmann (Fachdienstleitung 45) trägt anhand einer Präsentation zum Sachstand zur Einführung des niedersächsischen Schüler- und Azubitickets vor:
- Die Verhandlungen der niedersächsischen Alt-HVV-Landkreise mit dem HVV sind abgeschlossen.
- Das Ticket wird zum 01.01.2023 eingeführt werden, der Vertrieb wird komplett über den HVV erfolgen.
- Die Basisvariante des Tickets wird 30,00 € monatlich kosten und ausschließlich in den Landkreisen Lüneburg, Harburg und Stade gelten.
- Es kann die Gültigkeit in weiteren Ringen hinzugekauft werden.
- Die Mittel des Landes (342.000 € jährlich) werden nicht ausreichen, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Diese hängen von der Anzahl der abgesetzten Tickets ab: 534.000 € jährlich gelten als realistisches Szenario, 835.000 € jährlich als oberer Eckwert.
- Es liegt eine Anfrage des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor, dessen Ticket bis nach Lüneburg anzuerkennen (SuS der BBS)
- Die Zukunft des 15-€-Tickets für SuS der Sekundarstufe II ist zu klären.
Herr Heilmann (Fachdienstleitung 45) trägt anhand einer Präsentation zum 9-€-Ticket vor:
- Die Einführung erfolgt zum 01.06.2022 für drei Monate, der Vorverkauf im HVV läuft seit seit 20.05.2022.
- Das Ticket ist bundesweit gültig im ÖPNV und SPNV (ohne SPFV).
- Die Preise aller teureren Abo-, Einzel- und Tageskarten im HVV werden auf 9 € reduziert. Teurere Fahrkarten, die Mitnahmeregelungen beinhalten, bleiben aufgrund dieser hingegen weiterhin erhältlich, da das 9-€-Ticket keine Mitnahme weiterer Personen erlaubt.
- Die Anerkennung anderer 9-€-Tickets erfolgt nach Krenprodukt-Regeln, es wird eine kulante Anerkennung nach HVV-Regeln vorgenommen werden.
- Die Vermarktung erfolgt komplett über den HVV (Buspersonal, Servicestellen, Automaten, Apps).
- Die Bewerbung aller anderen HVV-Produkte wird im Aktionszeitraum zugunsten des 9-€-Tickets eingestellt.
- Bundesweit stehen ca. 2,5 Mrd. € zur Verfügung, ca. 200 Mio. € entfallen auf das Land Niedersachsen. Der Ausgleich erfolgt zusammen mit den Corona-Rettungsmitteln über die LNVG. Es besteht eine bundesweite Finanzlücke von ca. 400 Mio. €.
- Die Mittel werden vom Bund über das Land an die Aufgabenträger weitergeleitet. Die Gelder können voraussichtlich Mitte Juni nach einer Abfrage in einem ersten pauschalen Abschlag weitergegeben werden.
- Das Land wird über die LNVG die gesamten „NNVG §7a-Mittel“ für 2022 bis Ende Mai auskehren, so dass diese Mittel zur Liquiditätssicherung bei den Verkehrsunternehmen genutzt werden können, die kaum noch Bareinnahmen haben dürften.
- Der HVV prognostiziert für den Landkreis Lüneburg Mindereinnahmen von ca. 1,7 Mio. € durch das 9-€-Ticket.
Die Rabattierung des 15-€-Tickets für SuS der Sekundarstufe II wird so erfolgen, dass allen SuS der Monat August zusätzlich zum laufenden Schuljahr 2021/22 geschenkt wird (das Schuljahr endet am 31.07.2022). Da der Landkreis Geld beim Ticketeinkauf sparen wird (9 € statt 15 €), sind die Mittel hierfür vorhanden. Eine Rückzahlung bzw. Rabattierung ist aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes zu vermeiden.
Abschließend geht Herr Heilmann (Fachdienstleitung 45) auf die Baustellensituation im SPNV ein: Ab 11.06.2022 werden umfangreiche Gleisbauarbeiten zwischen Hamburg-Harburg und Uelzen erfolgen. Dies wurde vorab bereits am 10.05.2021 im Ausschuss für Mobilität berichtet. Es wird nur noch ein Nahverkehrszug (RE 3 bzw. RB 31) pro Stunde verkehren mit bis zu zehn Minuten Abweichung innerhalb einer Zeitlage. Dadurch werden kurzfristige massive Anpassungen der Busfahrpläne notwendig. Die Schülerbeförderung darf jedoch dabei nicht eingeschränkt werden. EKR Krumböhmer bezeichnet diese Situation angesichts der Tatsache, dass durch das 9-€-Ticket mit höheren Fahrgastzahlen zu rechnen ist, als sehr unbefriedigend.
Er berichtet außerdem, dass der angekündigte dritte Förderaufruf für eine wasserstoffgetriebene Fähre veröffentlicht worden sei. Bis zum 01.08.2022 könnten Förderungen beantragt werden. Voraussetzung hierfür sei, dass der Antrag durch eine privatrechtliche Institution erfolgt, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Wenn eine Förderung beantragt werden solle, verbleibe also nur wenig Zeit. Anderenfalls müsse auf einen vierten Förderaufruf gewartet werden; ob dieser überhaupt veröffentlicht werde, sei aber unklar.
Herr Heilmann (Fachdienstleitung 45) und EKR Krumböhmer äußern abschließend die Befürchtung, dass der Landkreis bei der Finanzierung des 9-€-Tickets auch eigene Mittel wird aufwenden müssen.