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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.01.2022 zum Thema: "Elektromobilität fördern-Ladeinfrastruktur ausbauen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.02.2022)  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2022    
Zeit: 15:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/051 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 26.01.2022 zum Thema: "Elektromobilität fördern-Ladeinfrastruktur ausbauen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 02.02.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Kruse-Runge führt aus, dass der Antrag schon vor einer geraumen Zeit gestellt worden sei. Ihr stelle sich die Frage, wo der Landkreis Lüneburg bei der Elektromobilität stehe. Sie sehe nicht, dass das erstellte Elektromobilitätskonzept in der Praxis umgesetzt werde und stellt die Frage, ob der Landkreis Möglichkeiten habe, hier mehr zu tun. Um die Elektromobilität voranzubringen und attraktiv zu machen, seien mehr Ladepunkte in der Fläche erforderlich. Die Antwort der Verwaltung reiche ihr nicht aus.

 

EKR Krumböhmer stellt die Wichtigkeit des Themas heraus. Der Landkreis könne jedoch allenfalls eine koordinierende Rolle einnehmen, Akteure seien hier die Avacon AG und andere. Die Sicherstellung einer ausreichenden Stromzuleitung, Bau, Betrieb und Wartung von Ladepunkten seien nicht Aufgabe des Landkreises, daher könne er auf diesem Feld auch keinen Erfolg gewährleisten. Sollte der Landkreis eine Mobilitätsinfrastrukturgesellschaft gründen, könne diese hier aktiv werden. Dafür seien jedoch die Ergebnisse des Strukturgutachtens abzuwarten. Der Landkreis könne das Thema Ladeinfrastruktur (LIS) mit den HVBs koordinieren, diese seien über die Notwendigkeiten jedoch ohnehin schon im Bilde. Die Aufgabe, geeignete Standorte für LIS im öffentlichen Raum zu identifizieren, liege bei den Gemeinden. Im übrigen erfolgten bei Elektroautos 90 % der Ladevorgänge ohnehin bei den Besitzer:innen zu Hause (Home Charging).

 

KTA Schulz-Hendel bemängelt, dass die Verwaltung zwar oft sage, was nicht möglich sei, aber nicht, was möglich sei. Es sei gut zu wissen, die Möglichkeiten zu kennen. Je 15 Elektroautos sei eine öffentliche Ladesäule erforderlich. Der Landkreis Lüneburg könne Akteure koordinieren und ein Kataster erstellen, dass den status quo erfasse (Handwerk, IHK, Avacon, usw.). Dies sei eine banale koordinierende Aufgabe, die notwendig sei, um kreisweit einheitliche Verhältnisse in bezug auf LIS sicherzustellen. Er befürwortet daher den Antrag.

 

KTA Hövermann berichtet, dass die Gemeinde Kirchgellersen seit drei Jahren über eine öffentliche Ladesäule verfüge. Der alte Anbieter habe die Verträge gekündigt, der neue sei teuer und damit unattraktiv. Das Laden zu Hause sei demgegenüber billiger. Öffentliche LIS sei v. a. für überregionale Verkehre wichtig. Der Landkreis könne hier jedoch nur unterstützend und koordinierend tätig sein.

 

KTA Schultz wirft die Frage auf, wie das Laden zu Hause in Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden könne. Hier sei öffentliche LIS notwendig. Die Hansestadt Lüneburg verfüge über ein entsprechendes Konzept, es handele sich um eine gemeindliche Aufgabe.

 

EKR Krumböhmer lädt ein, das Thema in anderer Runde intensiver zu betrachten. LIS könne nur mit einer ausreichenden Stromzufuhr betrieben werden, insbesondere Schnellladestationen seien daher nicht überall möglich. Der Landkreis betreibe eigene öffentliche Ladepunkte, z. B. am Kreishaus Auf dem Michaeliskloster. Ein ernsthafter Akteur könne der Landkreis nur werden, wenn er eine eigene Elektrobusflotte unterhalte. Im IMK seien bereits geeignete Standorte identifiziert worden. Die Förderrichtlinie des Landkreises für LIS werde kaum genutzt. Es handele sich um eine gemeindliche Aufgabe.

 

Herr Heilmann (Fachdienstleitung 45) berichtet vom E-Mobility-Summet des Landes Niedersachsen am 24.05.2022. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sei groß in das Thema LIS eingestiegen. Mit dem Elektromobilitätskonzept sei der Landkreis Vorreiter und bei LIS, Mobilitätsstationen, Car- und Bikesharing insbesondere im Bereich der Hansestadt gut aufgestellt. Nach Aussage des Landes sei für eine kreisweite Koordination von LIS eine Vollzeitstelle notwendig, wenn diese in kommunaler Hand aufgebaut werden solle.

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung wie folgt:

 

  1. Ein Ladeinfrastrukturkonzept vorzulegen, in dem-ausgehend von der Grundannahme, dass 30 Prozent des aktuellen Kfz-Bestandes im Jahre 2030 vollelektrisch angetrieben werden und für je 15 voll-elektrisch angetriebene PKW ein öffentlicher Ladepunkt vorhanden sein soll.

 

  1. Der Bedarf und die möglichen Standorte werden mit allen Kommunen im Landkreis unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Verteilernetzes entsprechend erarbeitet. Die kreisangehörigen Kommunen sollen zeitnah möglich infrage kommende Standorte zeitnah an den Landkreis melden. 

 

  1. Über die Einbindung der Kommunen hinaus, sollen auch der Einzelhandel, die Tankstellenbetreiber*Innen und die gewerbliche Wohnungswirtschaft eingebunden werden. Das Ziel ist es, die Bereitschaft zu ermitteln, inwieweit sie auf ihrem Gelände selbst öffentliche zugängliche Ladesäulen installieren oder diese zumindest auf ihrem Gelände dulden würden. 

 

  1. Der Landkreis Lüneburg übernimmt eine Koordinierungsfunktion zwischen den verschiedenen Akteuren. 

 

  1. gliche Standorte für das Errichten vornehmlich von Schnelllade-Hubs im öffentlichen Raum sind zu identifizieren und darzustellen.

 

  1. Eine Zusammenarbeit mit regionalen Energieversorgern ist zu prüfen und ggf. umzusetzen. 

 

  1. Für die Umsetzung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sind alle Förderungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu prüfen und auszuschöpfen. Weiterhin sind die bestehenden Haushaltsausgabereste in Höhe von rund 142.000 Euro auszuschöpfen. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 bei Bedarf zu entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 10 Enthaltungen

 

 

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