Auszug - Freiraumverbund und Bodenschutz in der Neuaufstellung des RROP - Präsentation des Entwurfs
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Wortprotokoll Beschluss |
Ang‘e Dr. Panebianco trägt die Präsentation zum Bearbeitungsstand des Themas Freiraumverbund und Bodenschutz in der Neuaufstellung des RROP vor.
KTA Gros erkundigt sich, warum die in der Präsentation gezeigte Karte (Folie 9) nicht alle bedeutenden Freiräume im Ausgleichsraum Lüneburg/Adendorf zeigt. Flächen aus dem Landschaftsrahmenplan tauchten hier nicht auf. Beispielsweise fehlen nördlich von Adendorf Flächen.
BOR’in Schlag bittet KTA Gros, dem Landkreis konkret zu benennen, welche Flächen in der Karte nicht berücksichtigt wurden.
KTA Gros sagt, er würde sich auf die im Geoportal einsehbare Karte des Landschaftsrahmenplans (LRP) beziehen. Unter dem Thema „Zielkonzept: Siedlungsentwicklung“ könne man die von ihm gemeinte Karte einsehen. Hier gäbe es eine abweichende Darstellung.
BOR’in Schlag sagt zu, dies im Nachgang zu klären und im Protokoll aufzunehmen sowie den Ausschussmitgliedern die Antwort vorab per Mail zukommen zu lassen.
Nachträgliche Erläuterung der Karte „Bedeutende Freiräume im Ausgleichsraum Lüneburg/Adendorf“ (Folie 9 der Präsentation „Freiraumverbund und Bodenschutz in der Neuaufstellung des RROP“)
In der Karte der Präsentation sind die siedlungsnahen Freiräume und die Frischluftentstehungsgebiete regionaler Bedeutung gemäß LRP als Grundlage der Vorranggebiete Freiraumfunktionen dargestellt.
Die von KTA Gros genannten, fehlenden Freiflächen sind Biotopverbundflächen (vgl. LRP 2017, Kap. 5.4.5, S. 137). Diese werden in der Neuaufstellung des RROP bereits als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Biotopverbund gesichert. Eine überlagernde Festlegung als Vorranggebiet Freiraumfunktionen würde die Lesbarkeit der Plankarte unnötig erschweren.
KTA Gros fragt, welche Bodenkarte für die Darstellung der hydromorphen Böden unter historisch alten Waldstandorten und Dauergrünland verwendet wurde.
Ang‘e Dr. Panebianco antwortet, dass die BK50 verwendet wurde.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich