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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Aktuelle Haushaltssituation, Beratung und Festlegung des weiteren Vorgehens   

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 22.04.2022    
Zeit: 15:00 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/122 Aktuelle Haushaltssituation, Beratung und Festlegung des weiteren Vorgehens (im Stand der 1. Aktualisierung vom 28.04.2022)
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende Prof. Dr. Bonin erläuert den Hintergrund der Einberufung der außerordentlichen AFP-Sitzung. Weiterhin erkundigt sich der Vorsitzende, ob es bereits eine Stellungnahme zum Haushalt 2022 vom Niedersächsischen Innenministerium gebe. Ergänzend wird vom Vorsitzenden erfragt, ob das Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 vorliege. Sollte das Haushaltsergebnis nicht vorliegen, so möchte er wissen, zu wann die Vorlage des Haushaltsergebnisses 2021 angedacht sei.

 

Zunächst führt LR Böther aus, dass sich nach der Verabschiedung des Haushaltsbeschlusses 2022 bereits nach kurzer Zeit Entwicklungen aufgetan haben, die ein Handeln erforderlich machen würden. Durch eine Verringerung der Schlüsselzuweisungen und die Folgen des Ukraine-Krieges habe es Entwicklungen gegeben, die im März 2022 in der Deutlichkeit und Schwere nicht abzusehen waren. Die Begeisterung halte sich bei allen Beteiligten darüber in Grenzen, dass sich dem Thema Haushalt nach so kurzer Zeit bereits wieder widmen müsse. Er sei jedoch fest davon überzeugt, dass man dieser Entwicklung gegensteuert werdensse. Die heutige Sitzung solle daher der gemeinsamen Abstimmung dienen, ohne dabei aber allzu tief ins Detail zu gehen. Die Situation erfordere es, dass man sich mit ihr befasse und gemeinsame Lösungen finde. Allen Beteiligten sei wichtig, dass die Handlungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg auch zukünftig erhalten bleibe. Wenn jetzt keine Maßnahmen ergriffen würden, dann werden sich viele Dinge, die zukünftig gemeinsam angegangen werden sollten, nicht realisieren lassen. Er erhoffe sich daher einen konstruktiven Nachmittag.

 

KVOR Mennrich stellt die kurz die beschlossenen Zahlen des Haushaltes 2022 vor. Der Haushalt liege nunmehr dem Nds. MI zur Genehmigung vor. Gestern habe es erstmals ein Telefonat mit der zuständigenSachbearbeiterin gegeben. Sie habe bereits einen kurzen Blick auf die Unterlagen werfen und sich die vorgelegten Unterlagen grob anschauen können. Zunächst wären aber noch zwei andere Haushalte von anderen Kommunen zu genehmigen, sodass noch keine detaillierteren Auskünfte gegeben werden konnten. Zum vorgelegten Haushaltssicherungskonzept gab es keine negativen Äerungen.

Herr Mennrich führt weiterhin aus, dass sich die Haushaltslage seit dem Jahr 2021 drastisch verschlechtert habe. In den Haushalten 2021 und 2022 mussten sehr hohe Haushaltsdefizite ausgewiesen werden. Auch aus der Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2025 würden sich weiterhin hohe Defizite ergeben. Wenn jetzt kein Gegensteuern erfolge, dann werde man sich zukünftig alle Gestaltungsmöglichkeiten nehmen. Zum Sachstand des Jahresabschluss 2021 führt Herr Mennrich aus, dass er in den vergangenen Tagen wiederholt Anfragen hierzu erhalten habe, sodass er gerne hierauf eingehen möchte. Die Erstellung eines Jahresabschlusses sei sehr komplex und könne nicht auf Knopfdruck in der Buchhaltungssoftware erstellt werden. Es seien sehr viele vorbereitende Arbeiten erforderlich. Aufgrund von Personalwechseln im Bereich des Finanzmanagements gehen diese Arbeiten nicht so zügig voran, wie es in den vergangenen Jahren der Fall gewesen sei. Er bitte daher um Verständnis, dass der Jahresabschluss in diesem Jahr etwas zeitverzögert vorliegen werde. Er hoffe, dass das vorläufige Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 im Verlauf des Sommers 2022 vorliegen werde. Er könne aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Millionendefizit für das Haushaltsjahr 2021 geben werde.

Anschließend stellt Herr Mennrich die sich abzeichnenden Verschlechterungen gegenüber dem beschlossenen Haushalt 2022 dar, welche bereits detailliert in der Vorlage dargestellt wurden. Es handelt sich hierbei um Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen, die Herrichtungs-, Ausstattungs- und Betriebskosten für die Flüchtlingsunterkunft in Sumte, höhere Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Vertriebenen aus der Ukraine, Mehraufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, höhere Dieselkosten im ÖPNV und Schülerverkehr, steigende Energiepreise in Liegenschaften, geringere Einnahmen durch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen. Unter dem Strich ergebe sich somit eine Verschlechterung von -7,25 Mio. Euro. Die Verwaltung empfehle daher den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung in Kombination aus weiteren Einsparungen und einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes. Die Änderung des Kreisumlagesatzes ist nur im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NFAG) möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) könne eine Erhöhung der Kreisumlage mit Rückwirkung auf den Beginn des Haushaltsjahres nur bis zum 15. Mai durch Änderung der Haushaltssatzung beschlossen werden, sodass ein entsprechender Beschluss durch den Kreistag am 12.05.2022 erfolgen sollte. Die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden seien rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage zu hören. Die Verwaltung werde kurzfristig Einsparvorschläge unterbreiten. Weitere Vorschläge zur Haushaltsverbesserung seitens der Politikren wünschenswert bzw. dringend benötigt. Weiterhin werde im Hinblick auf den engen Zeitplan für eine mögliche Erhöhung des Kreisumlagesatzes in der heutigen Sitzung ein Signal aus dem politischen Raum benötigt, dass seitens der Politik eine Bereitschaft zur Erhöhung des Kreisumlagesatzes bestehe.

KTA Kamp erkundigt sich im Hinblick auf eine haushaltswirtschaftliche Sperre, auf welcher Grundlage diese erfolgen würde. Der Haushalt wurde nun zur Genehmigung eingereicht und wenn dieser beispielsweise in vierzehn Tagen genehmigt werden würde, dann wäre der Landkreis Lüneburg doch faktisch sicher. Dann würde sich am Ende zwar ein höheres Minus ergeben als ursprünglich geplant, aber der Landkreis hätte erst einmal einen genehmigten Haushalt vorliegen. Die dargestellten negativen Veränderungen seien viel Glaskugelleserei. Der eine oder andere Punkt sei daher kritisch zu sehen. Definitiv feststehen würden nur die geringeren Schlüsselzuweisungen in Höhe von -4,75 Mio. Euro. Alle anderen Positionen würden noch nicht sicher feststehen. Daher werde momentan sehr viel auf Vermutungen und Annahmen gesetzt. Er frage sich daher, wie sich auf dieser Grundlage eine Haushaltssperre rechtfertigen lasse. Insbesondere dann, wenn der Landkreis eine Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium bekommen würde.

LRther hrt hierzu aus, dass eine Haushaltssperre dann nötig und gefordert sei, wenn sich im Laufe eines Haushaltsjahres negative Abweichungen von den ursprünglichen Planungen ergeben würden. Wenn der Haushalt 2022 im Juni vom Innenministerium genehmigt werde, dann gehe dieser Haushalt davon aus, dass der Landkreis Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 55,5 Mio. Euro erhalte. Der dem Landkreis vorliegende Zuwendungsbescheid weise nun aber Mindererträge in Höhe von -4,75 Mio. Euro aus. Wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordern, nne der Landrat als HVB die Inanspruchnahme der Haushaltsermächtigungen ganz oder teilweise sperren. Dies sei sein Auftrag, welchen er auch entsprechend wahrzunehmen habe. Wenn dann ein Nachtragshaushalt beschlossen werde, in welchem all diese Veränderungen mit eingeplant wurden, dann habe er nach einer Genehmigung des Nachtragshaushaltes keine Grundlage für eine Haushaltssperre mehr. Er möchte insbesondere auch nochmal auf die Fragestellung bei den Kostenerstattungen im Bereich Flüchtlingsunterbringung eingehen. Aktuell sei unklar, wie der Landkreis an die Kostenerstattung durch das Land für die Flüchtlingsunterbringung komme. Es sei zwar zuversichtlich, dass das Land die Kommunen nicht hängen lasse, aber man hätte in der Vergangenheit auch seine Erfahrungen in vergleichbaren Fällen gemacht. Auch die dramatische Entwicklung im Bereich des ÖPNV und bei den Dieselkosten innerhalb von wenigen Wochen habe es so noch nie gegeben. Diese Preise hielten sich bereits seit Monaten so. Der Landkreis sei als Träger des ÖPNV gefordert. Bei den vorgelegten Zahlen in diesem Bereich wurde von einem best-case“-Szenario ausgegangen. Zum sowieso schon hohen Defizit aus dem beschlossenen Haushalt 2022 kämen diese negativen Auswirkungen noch hinzu. Es handele sich um eine Verdopplung des bereits schon beschlossenen Haushaltsdefizites. Viel Glaskugelleserei sehe er unter diesen Umständen daher nicht. Er gehe auch nicht von Haushaltsverbesserungen in diesen Dimensionen aus, auch wenn dies natürlich sehr erfreulich wäre. Die einzige Schraube, an welcher im Bereich der Einnahmen noch gedreht werden könne, sei die Kreisumlage. Es sei daher richtig, dass man am heutigen Tag hierüber berate.

KTA Wiebehrt aus, dass er am heutigen Morgen in den Nachrichten zur Kenntnis genommen habe, dass das Steueraufkommen gestiegen sei. Diese würden dem Landkreis dann ja ebenfalls erhöht zufließen. Weiterhin möchte er im Hinblick auf die veranschlagten Kostenr den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft in Sumte durch das DRK und den ASB wissen, für welche Leistungen und für welche Personenanzahl DRK und ASB diesen Betrag abrechnenrden. Auch im Bereich der Asylbewerberleistungen würden zu den bereits im Haushalt berücksichtigten zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 500.000 Euro nun nochmals ein weiter Betrag in Höhe von 1,00 Mio. Euro zusätzlich veranschlagt. Er frage sich, ob hier von zusätzlichen 600 Asylbewerbern ausgegangen werde oder woher diese Einschätzungme. Bei den Dieselkosten im Bereich des ÖPNV bzw. der Schülerbeförderung sei festzustellen, dass es sich bei den eingesetzten Bussen um sehr alte Busmodelle handele, welche im Hinblick auf den Dieselverbrauch keine Sparmodelle darstellen würden. Zudem schlage er vor, dass sämtliche Kosten, die mit dem Ukraine-Krieg zusammenhängen und bei denen gleichzeitig Gegenfinanzierungen des Landes und Bundes zu erwarten seien, durch einen Sonderfond bzw. Sonderkredit abgewickelt werden sollten. Dies bedeute, dass dies nicht laufender Haushalt, sondern Sonderfond bzw. Sonderkredit sei. Wenn dann die Erstattungen in den kommenden Monaten bzw. im kommenden Jahr kommen sollten, dann werde dieses Darlehen sukzessive zurückgeführt bzw. abgebaut.  

 

KVORin Hobro hrt hierzu aus, dass es vorgestern eine neue Quotenzuweisung durch das Land gegeben habe, wonach der Landkreis im Bereich der Zuweisungen eine Steigerung um 2.515 Flüchtlinge zu erwarten habe. Der Landkreis hatte vorher eine Quote von 549 Flüchtlingen, die dem Landkreis im Zeitraum von August 2021 bis August 2022 zugewiesen werden sollten. Aus dem Erlass ergebe sich nun, dass der Landkreis eine Aufnahmequote von insgesamt 3.064 geflüchteten Menschen zu erfüllen habe. Dies sei ebenso auch nicht mehr begrenzt auf ein Jahr, sondern ab dem Zeitpunkt August 2021. Es handele sich somit um eine erhebliche Steigerung von geflüchteten Menschen, welche der Landkreis zu erwarten habe. On es sich dabei nur um Ukrainer handele oder auch um Menschen anderer Nationen, wurde hierbei nicht weiter ausgeführt. Die Kommunen können diese Quote trotz bestehender Vereinbarung nicht erfüllen. Aus diesem Grunde wurde die Flüchtlingsunterkunft in Sumte eingerichtet. Von dort soll dann in der Folge eine Umverteilung auf die Gemeinden erfolgen. Zum 01.06.2022 sei bei den geflüchteten Menschen aus der Ukraine ein Rechtskreiswechsel in das SGB II geplant. Unklar sei aber, ob es weiterhin eine Quotierung geben werde und diese Menschen weiterhin eine Wohnsitzauflage erhalten werden. Im Hinblick auf die Erstattungen werden die Zahlen über die Menschen, die im Landkreis angekommen sind und mit Asylleistungen versorgt wurden, quartalsweise vom Landkreis gemeldet. Auf Grundlage dieser Abrechnungen bekäme der Landkreis im nächsten Jahr dann die entsprechenden Erstattungen. Im Bereich der Asylbewerberleistungen erfolge die Abrechnung immer ein Jahr nachlaufend. Eine Besonderheit stelle der Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 dar. Dies hieße, dass der Landkreis das zweite Quartal schon gar nicht mehr abrechnen könne und dementsprechend auch nicht ersetzt bekäme. r die Kommunen wäre ein Rechtskreiswechsel zum 01.07.2022 somit vorteilhafter gewesen. Die Landkreise würden somit zwei Monate umsonst leisten müssen.

 

Zu den veranschlagten Personalkostenansätzen für die Flüchtlingsunterkunft in Sumte führt KVORin Hobro aus, dass vor Ort bis zu 700 Menschen untergebracht werden könnten. Der Landkreis gehe aber erstmal von einer durchschnittlichen Belegung mit 200 Menschen aus. Bei einer Unterbringung von 200 Menschen sei eine sozialpädagogische Betreuung erforderlich. Die geflüchteten Menschen erhielten so Unterstützung bei Fragen der Antragsstellung, der Schaffung einer Tagesstruktur, Bewältigung von Ad-hoc-Krisensituationen und der Aufstellung von Programmen für Kinder. Hierfür wurden vom Landkreis Sozialpädagogen bzw. -assistenten eingestellt. Der Betreuungsschlüssel liege hierbei bei 50 zu 1.

 

Zur weiteren Frage von KTA Wiebehrt KVOR Mennrich aus, dass die Bildung eines Sondervermögens haushaltsrechtlich nicht vorgesehen sei. Das kommunale Haushaltsrecht sehe einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt vor, in welchen alle Aufwendungen und Erträge zu buchen seien. Wenn der Landkreis das benötigte Geld nicht in der Kasse habe, dann müsse der Landkreis sein Konto durch Liquiditätskredite überziehen.

 

KTA Kruse-Rungehrt aus, dass sich alle Beteiligten darüber einig seien, dass die Situation ausgesprochen schwierig sei. Der Landrat habe mehrfach betont, dass die Ausgabenseite sehr eindeutig aussehe. Sie stelle sich jedoch die Frage, wie viel hiervon in diesem Haushaltsjahr tatsächlich wirksam werde und wie viel hiervon schon gesichert feststehe. Auch die weitere Entwicklung sei schwer vorherzusagen. Es sei zu berücksichtigen, dass es nun auch im Ergebnis des Finanzhaushaltes 2021 sogar eine positive Verbesserung von 5,00 Mio. Euro gebe. Man habe in den vergangenen Jahren durchaus erlebt, dass es positive oder negative Abweichungen in Höhe von 1-2 % des Haushaltsvolumens gab. Von ihrer Fraktion könne sie sagen, dass diese höchst skeptisch sei, dass man nun nochmals die Kreisumlage anfasse. Sämtliche Gemeinden hätten nun mit dem veranschlagten Kreisumlagesatz ihre Haushalte geplant. Eine Änderung des Kreisumlagesatzes hätte somit Auswirkungen auf alle Gemeinden. Eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes halte ihre Fraktion daher für sehr fragwürdig. Die vorgelegten Zahlen seien aus ihrer Sicht daher nicht ausreichend, um nun nochmals den gesamten Haushalt auf links zu drehen.     

 

KVOR Mennrich betont nochmals, dass trotz Verbesserung im Finanzhaushalt des Haushaltes 2021 am Ende weiterhin ein großes negatives Ergebnis verbleiben wird.

 

EKR Krumböhmerhrt aus, dass nicht vergessen werden dürfe, dass die Liste der zu erwartenden dauerhaften Verschlechterungen bei ca. 25,00 Mio. Euro liegen werde. Hierbei fehle aber noch etwas. In der Vergangenheit habe der Landkreis bei seinen Überschüssen immer davon profitiert, dass die Hansestadt bei der Abrechnung des Lüneburgvertrages wesentlich zu hohe Ansätze gemeldet hatte, die sich dann am Ende nicht bestätigten. Hier ging es in der Regel um Beträge von mehreren Mio. Euro. Im letzten Jahr seien die Ansätze der Hansestadt dann zu niedrig gewesen und der Landkreis sollte nachzahlen. Dies werde ein dauerhafter Effekt werden, welcher uns zukünftig begleiten werde. Gleiches gelte für die Entwicklungen im Bereich der Schlüsselzuweisungen, sodass man sich dauerhaft bei Verschlechterungen in Höhe von -35,00 Mio. Euro bewegen werde. Das Defizit solle auch nicht den Kommunen zugeschrieben werden, sondern gerecht zwischen dem Landkreis und den Kommunen aufgeteilt werden. Man müsse schauen, wie der Landkreis und die Kommunen zukünftig dauerhaft dastehen werden. Dieser gerechte Ausgleich in Form einer entsprechenden Anpassung müsse erfolgen. Auch im Bereich des ÖPNV bestehe eine dramatische Situation.

 

KTA Kamp hrt aus, dass er bereits in seiner Haushaltsrede ausgeführt habe, dass seine Fraktion bei einer ausbleibenden Verbesserung der Haushaltssituation zukünftig eine Erhöhung der Kreisumlage in Aussicht gestellt habe. Die Erhöhung der Kreisumlage vorzunehmen, ohne das Ergebnis des Haushaltsabschlusses 2021 zu kennen, ähnele vorauseilendem Gehorsam. Es werde hier mit vielen Vermutungen gearbeitet. Dies sei in seiner Fraktion nicht gut angekommen. Ohne signifikante Zahlen bzw. Ergebnisse könne seine Fraktion keine Entscheidung treffen, ob man die Kreisumlage erhöhen sollte oder nicht. Perspektivisch werde man sicherlich den Ausgleich mit den Kommunen schaffen müssen. Dies könne aber auch im nächsten Jahr erfolgen. Ein Nachtragshaushalt könne daher auch noch im Juni erarbeitet werden. Es gebe überhaupt keine Eile. Diese bestünde nur, wenn die Kreisumlageerhöhung rückwirkend in den Nachtragshaushalt einfließen soll, wofür es zumindest von seiner Fraktion keine Zustimmung gebe. Daher werde die Verwaltung heute von seiner Fraktion keinen Beschluss über die Erhöhung der Kreisumlage erhalten. Man sei dabei, nochmals kritisch auf den Haushalt zu schauen, um zusätzliche Einsparungen zu generieren. Weiterhin sei die Genehmigung des Haushaltes abzuwarten. Zu den Ausführungen von EKR Krumböhmer sei noch auszuführen, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die Verwaltung der Politik unter Berücksichtigung des skizzierten Szenarios über die zukünftige Entwicklung der dauerhaften Verschlechterungen im Rahmen der Beratungen über den Nachtrag 2021 und den Haushalt 2022 eine solch hohe Personal- und Stellenerhöhung vorgeschlagen habe, wenn der Landkreis dies in keinster Weise finanzieren könne. Da müsse er die Verwaltung fragen, warum sie hier die Politik im Regen stehen lassen habe und nicht die Wahrheit gesagt habe.

 

LRtherhrt hierzu aus, dass es sich bei den in der heutigen Sitzung gezeigten Folien um die gebrauchten Folien gehandelt habe, die die Verwaltung der Politik bereits während der damaligen Haushaltsberatungen gezeigt habe. Auf einer der Folien stand sogar noch das Jahr 2021. Er möchte ausdrücklich betonen, dass die Verwaltung keine einzige Information vorenthalten habe. Man habe sehr transparent gemacht, wie die veranschlagten Personalkosten im Haushalt 2022 berechnet wurden. So wurden die anfallenden Personalkosten nur zur Hälfte im Haushalt 2022 berücksichtigt. Er habe erstmals gegen einen Haushalt gestimmt, da ihm bewusst war, in welche Richtung der Haushalt gehe. Jedes Kreistagsmitglied wusste, wie es um die strukturellen Belastungen stehe. Mit dem beschlossenen Haushalt befinde man sich nicht ansatzweise auf einem Weg, welcher die Belastungen irgendwie in Einklang mit den Einnahmen bringe. Wenn heute kein Beschluss über die Erhöhung der Kreisumlage gefasst werde, dann werde es zu keiner Verbesserung auf der Einnahmeseite mehr kommen. Es wird zudem wenig Möglichkeiten für große Einsparungen geben. Er betreibe keine Haushaltspolitik, die etwas beschönige. Er halte daher den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung in Kombination aus weiteren Einsparungen und einer Erhöhung des Kreisumlagesatzesr unumgänglich. Ansonsten werde man hier ein ganzes Jahr verlieren.

 

KTA Dubber zeigt sich darüber verwundert, dass gefühlt jede von der Verwaltung vorgestellte Zahl in Zweifel gezogen wird. Fest stehe, dass das Ergebnis des Haushaltes 2021 mit einem Millionendefizit abschließen werde. Nun habe man gegen die Stimmen der CDU-Fraktion einen Haushalt 2022 mit einem Defizit in Höhe von ca. -8,00 Mio. Euro beschlossen. Auch bei einer positiveren Prognose im Hinblick auf die dargestellten negativen Veränderungen rechne er mit einem Haushaltsdefizit von rd. -13,00 Mio. Euro. Die Geschäftsgrundlage, auf welcher der Haushalt 2022 beschlossen wurde, habe sich mittlerweile drastisch verschlechtert. Das Defizit, welches beschlossen wurde, könnte im schlimmsten Fall doppelt so hoch ausfallen, sodass über die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes nachgedacht werden sollte. Seine Fraktion sei selbstverständlich für einen Nachtragshaushalt, auch wenn er am heutigen Tage noch nichts über die tatsächliche Höhe der Kreisumlageerhöhung sagen könne. Er schlage vor, dass sich die Fraktionen zusammensetzen sollten, um über die aktuelle Situation zu beraten. Die Verwaltung nun an den Pranger zu stellen, dass sich die Situation so drastisch verschlechtert habe, halte er für den einfachsten Weg. Es sei an der Zeit zu schauen, wie man hier dagegen steuern könne. Der vorgelegte Zeitplan sei kurz, aber ein Nachtrag im Juni bringe nichts mehr. Dannnne man das Defizit mit einem Nachtrag nur noch festschreiben. Man müsse gemeinsam schauen, wo man Einsparungen vornehmen könne. Eine Bereitschaft dies zu tun habe er am heutigen Tage bisher nicht ausmachen können. Seine Fraktion stehe weiterhin für entsprechende Gespräche zur Verfügung.  

 

KTA Bothe zeigt sich sehr verwundert. Der Haushalt 2022 wurde mit der Argumentation verabschiedet, dass sich die Situation zukünftig verbessere. Nun zeige sich aber, dass sich die Situation sogar drastisch verschlechtert habe. Es handele sich daher um ein hausgemachtes Problem. Man habe damals einen hochdefizitären Haushalt beschlossen, der so schon hätte nicht beschlossen werden dürfen. Es werde zu viel Geld im Bereich der freiwilligen Leistungen ausgegeben und die Verwaltung sei viel zu groß. Der Personalschlüssel in der Verwaltung sei viel zu hoch. Er begrüße daher die vom Landrat angedachte Haushaltssperre. Auch über die Kreisumlage müsse gesprochen werden. In der Samtgemeinde Amelinghausen wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im Rat eine Anhebung der Kreisumlage um 1-2 Prozentpunkte beispielsweise unkritisch gesehen.

 

Der Vorsitzende Prof. Dr. Boninsst anschließend über die Kenntnisnahme vom ersten Teil des von Punkt 1. der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Vor der Abstimmung über den zweiten Teil von Punkt 1. der Beschlussvorlage beantragt KTA Kamp eine zehnminütige Sitzungsunterbrechung, welche im Anschluss einstimmig beschlossen wird. 

 

Nach einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung regt KTA Kamp an, dass im zweiten Teil von Punkt 1. der Beschlussvorlage das Datum (04.05.2022) herausgenommen werden solle. Dieses Datum impliziere eine Erhöhung der Kreisumlage, für welche es hier keine Mehrheit gebe.

 

Daraufhin wird sowohl über die Variante mit Datum (04.05.2022) als auch über die Variante ohne Datum beschlossen.  
 

 

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) vornehmen wird.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 04.05.2022 einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen.

 

  1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) vornehmen wird.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen.

Abstimmungsergebnis: 

zu 1) Mehrheitlich abgelehnt bei 5 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

 

zu 2) Mehrheitlich zugestimmt bei 7 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-04-22 Präsentation AFP (1123 KB)      

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