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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.03.2022    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
 
Wortprotokoll

Frau Hobro und Frau Benne berichten zur aktuellen Sachlage in Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA):

 

       Derzeit befindet sich im Landkreis Lüneburg ein UMA. Dieser ist in einer stationären Einrichtung untergebracht (Stand 16.03.2022).
 

       Die 32 Waisen aus der Ukraine, die durch den Hof Schlüter in der Jugendherberge Lüneburg untergebracht worden sind, haben Vormünder oder Vollmachten, so dass die mitgebrachten Betreuungspersonen für sie verantwortlich sind. Sie zählen daher nicht als UMA. Die Jugendämter von Hansestadt und Landkreis Lüneburg suchen gemeinsam mit dem Hof Schlüter für diese Kinder eine Unterbringungsmöglichkeit, in der sie zusammen weiterleben können.

 

Die Jugendämter von Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben sich zur Unterbringung der UMA auf Folgendes verständigt:

 

       Die Verselbstständigungsgruppe in der Wismarer Straße in Lüneburg, betrieben durch die Hansestadt Lüneburg, wird für die UMA-Unterbringung zur Verfügung stehen. Nach Absprache mit der Heimaufsicht des Landesjugendamtes können bei Doppelbelegung 15 Plätze zur Verfügung stehen.

       Hansestadt und Landkreis Lüneburg fragen ihre bestehenden Pflegefamilien nach freien Kapazitäten.

       Die Gastfamilien, die sich die Aufnahme eines UMA oder einer Geschwistergruppe vorstellen können, werden anhand der Kriterien für Pflegekinderunterbringung durch die beiden Pflegekinderdienste beraten und aufgesucht. Ein Kurs zur Qualifizierung von Gasteltern ist für Anfang Mai 2022 avisiert. Die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes finden hier Anwendung.

       Alle freien Träger in Hansestadt und Landkreis Lüneburg sind aufgefordert, ihre Freiplätze zu melden und freie Betreuungskapazitäten im ambulanten Rahmen zu nennen, damit ggf. auch größere Gruppen von Waisenkindern, die möglicherweise auch ohne Betreuung kommen, kurzfristig versorgt werden können.

       Die Jugendämter werden ihre Personalkapazitäten ausbauen müssen, da im Bereich der Amtsvormundschaft ein Amtsvormund jeweils 50 Vormundschaften betreuen kann. Derzeit stehen 13 freie Kapazitäten im Rahmen der Vormünder zur Verfügung.

 

 

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