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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kindeswohlgefährdung  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022    
Zeit: 14:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/016 Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kindeswohlgefährdung
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.6. 363-300 Hilfe zur Erziehung
 15.7. 363-400 Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KARin Hobrohrt hierzu aus, dass im Bereich der Kindeswohlgefährdung keinerlei Mängel festgestellt worden seien. Es seien lediglich Entwicklungsaufgaben mitgegeben worden. Unter anderem solle ein regelmäßiges Controlling bezüglich der Prüfung der Abläufe in der Kindeswohlgefährdung eingeführt werden. Dies werde mit der der Einstellung des Jugenhilfeplaners erfolgen. Eine zweite Empfehlung sei den Kontakt mit anderen im Kindesschutz tätigen Institutionen zu intensivieren. Dafür habe man den Arbeitskreis Kindesschutz ins Leben gerufen und arbeite bereits daran. Zudem solle eine regelmäßige Personalbemessung in diesem Bereich durchgeführt werden, da die Ausstattung der Jugendämter im Bereich der Kindeswohlgefährdung nach dem Sozialgesetzbuch durchaus wichtig sei. Hier sei man gehalten, dies zu überarbeiten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit solle im Hinblick auf die Sensibilisierung der Bevölkerung auf das Thema der Kindeswohlgefährdung ebenfalls intensiviert werden. Der Austausch mit dem Landesrechnunghof sei durchweg positiv gewesen.

 

 

 

Beschluss:

 

 

Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

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