Auszug - Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
27.1 Hochwasserschutz
KTA Gödecke erfragt bezüglich der Hochwassergefahr, ob der Landkreis wisse, dass der Landkreis Meißen den Bund bzw. das Wasserschifffahrtsamt aufgefordert habe, seinen Pflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz nachzukommen. Begründet habe man dies nach § 39 WHG mit der Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der standortgerechten Ufervegetation und somit zur Freihaltung der Ufer zwecks Wasserabfluss. Der Fall liege, zwecks Klärung der Zuständigkeit für die Unterhaltung der Elbe, beim Verwaltungsgericht. Nun wolle er wissen, ob diese Verfahrensweise bezüglich des Hochwasserschutzes auch etwas wäre, dem sich der Landkreis anschließen könne.
LR Böther antwortet, dass ihm dieses Schreiben bekannt sei. Er habe bereits mit der Generaldirektion der Bundeswasserstraßenverwaltung ein Gespräch geführt. Man prüfe gerade wie man gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes mit der veränderten Zuständigkeit umginge. Er müsse dazu sagen, das der Sachverhalt im Landkreis Meißen etwas anders gelagert sei. Dennoch sei man im Fachdienst Umwelt und mit dem Rechtsservice dabei, die Handlungsptionen zu prüfen.
27.2 Trassenvorschläge im Geoportal
KTA Gros erfragt, ob es möglich sei, die Trassenvorschläge mit seinen Alternativen im Geoportal darzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger erhielten damit die Möglichkeit sich die Trassenführungen mit ihren Auswirkungen anzuschauen, zu verstehen und auch nachzuvollziehen. Diese Frage sei vor einiger Zeit schon einmal gestellt worden, mit der Antwort, dass dies nicht möglich sei. Diese Antwort habe ihn allerdings nicht zufriedengestellt und er bitte daher diese noch einmal zu überdenken.
EKR Krumböhmer erläutert, dass es in diesem Fall nicht darum ginge Pläne einzustellen, sondern um sogenannte GIS-Daten. Es handele sich dabei um geodifferenzierte Daten, denen ganz bestimmte Merkmale zugewiesen seien. Dies seien ausgesprochen mächtige Dateien, die erst eine Aussage ergeben, wenn man diese miteinander verschneide. Die Bahn habe entsprechende Informationen bei allen betroffenen Landkreisen abgerufen. Diese Dateien seien nicht alle landkreisgenau erhoben worden. Wenn man diese Dateien nunmehr ins Geoportal einstellen würde, müsse man diese unter der Voraussetzung, dass man dies auch dürfe, auf den Landkreis anpassen. Die Bahn stelle die Daten jedoch nicht ein und gebe die Daten von Dritten auch nicht an den Landkreis heraus. Die Daten die vom eigenen Landkreis kämen, seien bereits eingestellt, aber man könne nicht über Daten von Dritten verfügen. Der Aufwand der hier zu betreiben wäre, stehe seines Erachtens nicht im Verhältnis zu dem anschließenden Nutzen.