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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Geänderter Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/008 Geänderter Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

KTA Gros fragt, ob bereits eine Stellungnahme zur LROP-Änderung seitens der Verwaltung besteht, die der Politik zur Verfügung gestellt werden kann, um Vorschläge und Anregungen einbringen zu können.

Ange Werner trägt zum geänderten Entwurf der LROP-Änderung und der Stellungnahme des Landkreises vor.

KTA Mues hätte sich die Stellungnahme im Vorfeld gewünscht. Er fragt, ob die LROP-Änderung Auswirkungen auf die Biogasanlagen im Landkreis habe. Ange Werner verneint dies.

BORin Schlag antwortet KTA Gros, sie sei irritiert, dass die Politik eingebunden werden will. FD 62 hrt federführend die Beteiligung im Hause durch und stellt die eingehenden Fachstellungnahmen aus dem Hause zu einer Stellungnahme zusammen. LRther ergänzt, dass sich die Diskussion von vor einem Jahr wiederhole, wer Stellung nimmt. Bei der Stellungnahme der Verwaltung handelt es sich um eine fachliche Stellungnahme. Politische Stellungnahmen nnen auf anderer Ebene erfolgen. Es ergibt keinen Sinn und Zweck, die Fachstellungnahme im Ausschuss zu diskutieren und zu verändern. Daraufhin stellt KTA Gros die grundsätzliche Frage, ob der Landkreis wie die Gemeinden als Einheitsbehörde auftritt und wie damit umgegangen werden soll. Er würde gerne als Mitglied des Gremiums Anmerkungen machen können. Deshalb bittet er darum, dass die Verwaltung ihre Stellungnahme an die Fraktionen weitergibt. LRther erwidert, dass der Landrat die Stellungnahme abgibt. Die Politik hat die Möglichkeit, Stellungnahmen über die Parteien oder Fraktionen einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Seiner Erfahrung nach sei es auch in den Gemeinden nicht Usus, die Diskussion über fachliche Stellungnahmen in die Gemeinderäte zu tragen. BORin Schlag gt hinzu, dass es nichtsdestotrotz wichtig ist, den Fachausschuss zu informieren, um mögliche Auswirkungen auf die Neuaufstellung des RROP klarzustellen. Die Verwaltung ist gegenüber der Politik aufgeschlossen, neue Themen einzuspielen. Aktuell findet die Beteiligung des Landes jedoch nur zu Änderungen des LROP-Entwurfs statt und es sind keine grundsätzlichen Einwände möglich.

KTA Rogge zieht ihre Wortmeldung zurück, da es in der heutigen Sitzung ausschließlich darum geht, über das RROP im Allgemeinen zu informieren. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass es in ihrer Gemeinde durchaus üblich sei, den Rat in Stellungnahmen einzubinden.

KTA Prof. Dr. Bonin bittet darum, dass die Stellungnahme des Landkreises dem Ausschuss zur Kenntnis zur Verfügung gestellt wird. BORin Schlag weist auf den engen Zeitplan der Beteiligung hin. Es spricht jedoch nichts dagegen, die Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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