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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Berichterstattung RROP  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.01.2022    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrtechnische Zentrale
Ort: Feuerwehrtechnische Zentrale Scharnebeck, Bardowicker Straße 65, 21379 Scharnebeck
2022/007 Berichterstattung RROP
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

BORin Schlag berichtet über den aktuellen Stand der Neuaufstellung des RROP.

KTA Gros regt für die Themen Hochwasserschutz sowie Natur und Landschaft eine Abstimmung mit dem gewässerkundlichen Landesdienst (GLD) an.r das Thema Landwirtschaft bittet KTA Gros um eine Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer.

KTA Meister bittet darum, den Begriff Kulisse zu definieren, der mehrfach im Bericht gefallen ist. BORin Schlag erklärt, dass es sich hierbei um flächenhafte Festlegungen in der Karte des RROP handelt.

AV KTA Walter fordert Herrn Palesch (Bürgermeister SG Amelinghausen) auf, seine Fragen zu äern.

1)      Hr. Palesch bittet im Namen der AG der HVB darum, das Thema Freiflächen-PV-Anlagen nun doch als Thema für das RROP aufzunehmen, da die entsprechenden Anträge in den Gemeinden weiter stark zugenommen haben.

2)      Im Hinblick auf die Samtgemeinde Amelinghausenchte er wissen, warum das geplante Gewerbegebiet in Soderstorf nicht als überregional bedeutsames Gewerbegebiet vorgesehen ist. Aus seiner Sicht stellt die Nähe zur BAB 7 einen entscheidenden Faktor r eine Bewertung des Gebiets als regional bedeutsam dar.

3)      Bezüglich der Innenentwicklung Amelinghausens nscht er sich eine Anpassung des Vorranggebietes landschaftsbezogene Erholung im Bereich des Lopauparks in der Neuaufstellung des RROP, das aktuell direkt an die vorhandene Siedlung angrenzt. Ein Zielabweichungsantrag r ein Vorhaben droht aktuell daran zu scheitern.

AV KTA Walter bittet darum, allgemeine und gemeindebezogene Themen zu unterscheiden und sich im Ausschuss auf die allgemeinen zu konzentrieren.

BORin Schlag erklärt zum Thema Freiflächen-PV-Anlagen im RROP, dass der wesentliche Unterschied zwischen Windenergie- (WEA) und Freiflächen-PV-Anlagen ist, dass WEA im Aenbereich privilegiert zulässig sind, soweit diese nicht über die Raumordnung gesteuert werden. Freiflächen-PV-Anlagen sind im Aenbereich hingegen nur über eine Bauleitplanung glich, sodass eine Steuerung hier über die Bauleitplanung erfolgen kann. Da es bei Freiflächen-PV-Anlagen bei angemessener Gestaltung kaum Flächen gibt, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, ist eine regionalplanerische Steuerung im RROP mithilfe zeichnerischer Festlegungen kaum möglich. Angesichts der vorgesehenen Zeitspannen zur Umsetzung der Energiewende rde eine raumordnerische Steuerung der Freiflächen-PV-Anlagen aufgrund der langen Verfahrensdauer den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen. Die Ebene der Flächennutzungsplanung durch die Samt- und Einheitsgemeinden ist ein geeignetes Instrument, die Entwicklung von Freiflächen-PV-Anlagen ausreichend zu steuern. Ferner sind die Beeinträchtigungen durch Freiflächen-PV-Anlagen im Vergleich zu denen durch WEA deutlich geringer.

Bezüglich des Gewerbegebiets in Soderstorf erläutert BORin Schlag, dass die Planung an dem Standort nur auf Grund seiner überregionalen Bedeutsamkeit zulässig ist, welches in dem laufenden Bauleitplanverfahren ausreichend darzulegen ist. Dass es noch nicht im Entwurf des RROP enthalten ist liegt daran, dass die Planung im rechtlichen Sinne noch nicht hinreichend verfestigt ist. Sobald dies der Fall ist, wird der Standort als überregional bedeutsames Gewerbegebiet in die Neuaufstellung des RROP aufgenommen. Es nnen bei Erfüllung der festgelegten Kriterien zukünftig auch noch weitere überregional bedeutsame Gewerbestandorte hinzutreten.

KTA Gros chte wissen, wo die Fche in Amelinghausen liegt, die laut Herrn Palesch nicht weiter als Vorranggebiet landschaftsbezogene Erholung festgelegt werden soll. Hr. Palesch erklärt, dass es sich um eine Fläche im Lopaupark handelt.

KTA Prof. Dr. Bonin erinnert daran, dass es zu Beginn der Windplanung ähnlich war wie jetzt mit den PV-Anlagen; dass Planungen in der Zeit vor der 2. Änderung des RROP 2016 genehmigt wurden, die sich im RROP nachträglich als ungeeignet herausgestellt hatten. Heute sind Freiflächen-PV-Anlagen noch recht klein, doch das wird sich zukünftig sicher ändern, daher spricht er sich für eine Steuerung von Freiflächen-PV-Anlagen im RROP aus. BORin Schlag macht darauf aufmerksam, dass die Steuerung bei Einheits- und Samtgemeinden über die Flächennutzungsplanung erfolgt.

KTA Schmidt merkt zu Folie 6 mit der Bahnlinie Hamburg-Hannover an, dass aus Sicht der Bewohner der Gemeinde Amt Neuhaus die Strecke Hamburg-Rostock für W-Standorte berücksichtigt werden sollte, da der Bahnhof nur 8 km entfernt ist. LRther antwortet, dass das Kriterium hier nicht greift, da der Bahnhof zu weit entfernt ist und dass Neuhaus unabhängig davon als Grundzentrum festgelegt wird.

KTA Gros weist darauf hin, dass die HVBs eine große Verantwortung bezüglich der Planungen von Freiflächen-PV-Anlagen haben und dass er es für sinnvoll hält, hierbei die Landwirte mit einzubeziehen. KTA vermann sagt, dass Freifchen-PV-Anlagen bisher auf vorbelasteten Flächen und wenig ertragreichen Landwirtschaftsfchen entwickelt werden sollten. Er möchte wissen, was die neue LROP-Regelung für die zukünftige Entwicklung bedeutet und ob eine große Konkurrenz für die Landwirtschaft zu erwarten ist. BORin Schlag antwortet, dass sie den Gemeindent, frühzeitig Kriterien zu entwickeln, z.B. landwirtschaftliche Flächen mit hoher Ertragskraft ausnehmen. Bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für eine Fchenauswahl und -größe nnten auch Planungsbüros mit einbezogen werden.

KTA Mues fragt, inwieweit eine Obergrenze für Agrar-Photovoltaik im Landkreis bereits erreicht ist. Ange Werner antwortet, dass im LROP keine solche Obergrenze festgelegt ist.

KTA Blume bittet um eine Aussage in der nächsten Ausschusssitzung darüber, ob es im RROP eine Steuerungsmöglichkeit r Freiflächen-PV-Anlagen gibt. BORin Schlag antwortet, dass ihr nicht bekannt sei, dass eine flächenhafte Steuerung im RROP vorgesehen ist. Daraufhin korrigiert sich KTA Blume, dass in der chsten Sitzung darauf eingegangen werden soll, welche Steuerungsmöglichkeiten auch in den Gemeinden überhaupt bestehen. Des Weiteren wünscht er, dass die Anregungen des Ausschusses nach Hannover gespiegelt werden sollten, dass in der Begründung des LROP oder in einer Handreichung darauf eingegangen werden sollte, welche Kriterien greifen könnten. Darüber hinaus fragt er, wie der Passus der LROP-Änderung zu verstehen sei, dass für eine Verbesserung der Standortentscheidungen den Landkreisen empfohlen wird, im Benehmen mit den Gemeinden regionale Energiekonzepte zu erstellen. BORin Schlag hrt dazu aus, dass ihr nicht bekannt ist, ob es im Landkreis ein solches Konzept gibt oder eines geplant ist und weist darauf hin, dass es sich bei der von KTA Blume genannten Festlegung um einen Grundsatz der Raumordnung handelt, der auch nicht neu im LROP aufgenommen wurde. KTA Blume fragt, wo der Landkreis diesbezüglich steht und ob die Aufgabe ernst genommen wird. BORin Schlag weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine direkte Aufgabe der Raumordnung handelt, es eher eine Aufgabe der Klimaschutzleitstelle sei. Das Land wird den Gemeinden keine Vorschriften für die Bauleitplanung und gliche Kriterien machen. Es könnte bei Bedarf jemand vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eingeladen werden. Bei der Regionalplanertagung wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass es keine Kriterien zur Steuerung der Freiflächen-PV-Anlagen auf Ebene der Regionalplanung gibt. KRin Vossers ergänzt, dass der Landkreis zu dem Thema in beratender Funktion Ansprechpartner für die Gemeinden sein möchte. Derzeit ist ein Papier in Bearbeitung, dass sich mit den Themen Raumordnung, Umwelt und Erneuerbare Energien auseinandersetzt, um den Gemeinden Hinweise dazu zu geben. AV KTA Walter schlägt vor, den Leitfaden zur Verfügung zu stellen und das ArL zu einem eigenen TOP einzuladen.

KTA Burkhardt fragt nach den Kriterien für die Nahversorgungsstandorte. Ein Artikel in der Landeszeitung habe darüber berichtet, dass in Vögelsen aufgrund von Platzmangel eine Erweiterung des Nahversorgers notwendig wäre. Dies sei aber nicht möglich, da dafür eine Festlegung als Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung notwendig ist. Gibt es weitere Kriterienr diese Festlegung? Ange Dr. Panebianco antwortet darauf, dass in Vögelsen Lebensmitteleinzelhandel im Rahmen der sogenannten wohnortbezogenen Nahversorgung möglich ist. Eine etwaige Festlegung als Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung wurde im Einzelhandelsgutachten intensiv geprüft. Für eine entsprechende Festlegung besteht zum Schutz der Grundzentren ein Empfehlungswert von 6 km Entfernung (doppelte Fahrradentfernung) zum nächstgelegenen Grundzentrum. Diese Entfernung wird in Vögelsen deutlich unterschritten. Dabei werden reale Strecken und nicht die Luftlinie verwendet.

AV KTA Walter bittet erneut darum, dass keine Fragen zu Einzelgemeinden gestellt werden sollen. Sie macht aber eine Ausnahme, da KTA Rogge als rgermeisterin von gelsen anwesend ist. KTA Rogge trägt vor, dass das rechnerische Vorgehen im Gutachten nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Aus ihrer Sicht wird lieber Verkehr in Kauf genommen, als den Einzelhandel in Vögelsen zu vergrößern. Die Gemeinde hat hierzu mehrere Stellungnahmen abgegeben. Die Gemeinderde den bestehenden Laden gerne im Ortskern belassen, aber bei einer Größe unter 500 m² werden sie zukünftig keinen neuen Pächter finden. Da die größere zur Verfügung stehende Fche nicht zulässig ist, nscht sich die Gemeinde als Standort mit herausgehobener Bedeutung r den Einzelhandel festgelegt zu werden.

KTA Schmidt unterstützt BORin Schlag und KRin Vossers darin, dass in RROP und LROP keine Steuerungsmöglichkeiten für Freiflächen-PV-Anlagen enthalten sind. Sie sieht es jedoch als problematisch an, die Steuerung alleine den Gemeinden zu überlassen. Die Kommunen werden nicht steuern, da Geld lockt und der Druck von Investoren auf die Landwirte zum Verkauf ihrer Ackerflächen extrem hoch ist. LR Böther sagt den Gemeinden Unterstützung zu.

Frau Kraake (Bürgermeisterin SG Dahlenburg) äert, dass der Flächendruck auch in der SG Dahlenburg sehr hoch (40-70 ha) und eine Steuerung über die Flächennutzungsplanung schwierig ist, da von den Investoren bereits im Vorfeld Verträge mit Grundeigentümern gemacht werden. Sie wird jedoch versuchen, mit den Gemeinden ein gemeinsames Vorgehen zu verabreden.

AV KTA Walter bittet darum, dieses Thema unter TOP 9 zu diskutieren.

 

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

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