Auszug - Haushalt 2022 Regional- und Bauleitplanung
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Wortprotokoll Beschluss |
BOR’in Schlag trägt zum Haushaltsplan-Entwurf 2022, Produkt 511-000 „Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen“, vor.
LR Böther weist darauf hin, dass im FD 62 mehrere Verfahren anstehen (Planfeststellungsverfahren für die Elbbrücken Lauenburg sowie Darchau/Neu Darchau, Raumordnungsverfahren für Hochspannungstrassen) und derzeit intern abgestimmt wird, wie, wann und von wem diese bearbeitet werden können und sollen.
KTA Gros erkundigt sich, ob das auch wasserrechtliche Verfahren einschließt, die seines Wissens vom FD 61 bearbeitet werden. BOR’in Schlag stellt klar, dass der Fachdienst 62 für Planfeststellungsverfahren linienbezogener Planungen, die nicht auf Bundesebene laufen, zuständig ist. KTA Gros merkt an, dass eine Auflistung der anstehenden Verfahren hilfreich wäre. LR Böther sagt eine entsprechende Auflistung zu.
KTA Blume bittet darum, dass bei der Abstimmung von Verfahren der RROP-Prozess mit berücksichtigt wird, Planfeststellungsverfahren seien aber auch ein wichtiges Thema. BOR’in Schlag informiert darüber, dass das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP innerhalb von zehn Jahren zu erfolgen hat. Nach Ablauf dieser Zeit verliert das aktuelle RROP seine Rechtskraft, unabhängig davon, ob ein neues Programm erarbeitet wurde. 2013 wurde das Verfahren zur Fortschreibung des RROP eingeleitet, 2017 erfolgte der Beschluss, eine Neuaufstellung vorzunehmen. KTA Blume erwidert, dass einzelne Sachbereiche des RROP nicht weiter warten können. Teilbereiche wie z.B. die Siedlungsentwicklung brennen Politik und Gemeinden unter den Nägeln. Diese sollten schnell greifen. Er sieht kein Problem, wenn der Gesamtplan eine Zeitlang fehlt, solange die drängenden Themen neu geregelt werden. BOR’in Schlag erklärt, dass auch Teilfortschreibungen mit Ablauf der Gültigkeit des Originalplans ihre Rechtskraft verlieren. LR Böther antwortet, dass das RROP nicht zeitlich ausgebremst werden soll und daher personelle sowie zeitliche Lösungen für die anstehenden Verfahren gesucht werden.
KTA Gros möchte von KTA Blume wissen, an welche Wege er gedacht hat und ob eine Teilgenehmigung darunter fällt. KTA Blume sieht die Verwaltung in der Verantwortung, eine Lösung des Problems zu finden.
KTA Schmidt möchte wissen, ob mehr Personal angestrebt wird; was im aktuellen Haushalt noch nicht vorgesehen ist. LR Böther antwortet, dass zusätzliches Personal aufgrund der zeitlichen Abläufe noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Es wird geprüft, welche organisatorischen Möglichkeiten intern bestehen, unter Umständen ist jedoch auch zusätzliches Personal erforderlich.
KTA Gros schlägt als Option vor, dass nicht alle Themen mit dem Fachausschuss besprochen werden, sondern die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der am Ende der Politik präsentiert wird. KTA Prof. Dr. Bonin spricht sich gegen diesen Vorschlag aus. Durch das aktuelle Vorgehen können unnötige Überarbeitungsschleifen durch die Verwaltung vermieden werden, aber der Zeitplan sollte Thema im Ausschuss sein und die Neuaufstellung des RROP in dieser Legislaturperiode fertig werden.
AV KTA Walter erinnert daran, dass sich der Fachausschuss in der letzten Legislaturperiode als Arbeitsausschuss verstanden hat. Sie schlägt vor, erstmal so weiter zu arbeiten, bittet jedoch die Verwaltung, das Thema nochmal gesondert auf die Tagesordnung zu nehmen.