Auszug - Stellenplan für das Jahr 2022 (im Stand der 1. Aktualisierung vom 23.12.2021)
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Wortprotokoll Beschluss |
Vorsitzender Dr. Bonin bedankt sich bei FBLin Welz für die Zurverfügungstellung der ergänzenden Stellenbegründungen (Anlage 10).
FBLin Welz stellt die Thematik kurz vor. Da sie bereits jeder Fraktion ein Gesprächsangebot unterbreitet habe, dass nur von einer Fraktion nicht wahrgenommen wurde, erfragt sie, welches Vorgehen gewünscht sei. Sie könne die gesamte Stellenplanliste von oben bis unten durchgehen oder auf gezielte Fragen antworten.
KTA Kamp antwortet, dass die ergänzenden Begründungen sehr hilfreich gewesen seien, jedoch noch von den Fraktionen durchgearbeitet werden müssen. Er wäre daher dafür, dass gezielte Fragestellungen durchgegangen werden. Er habe jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keine.
KTA Walter erfragt, ob der Vollzug von KW-Vermerken geprüft wurde.
FBLin Welz bestätigt dies. Die zu vollziehenden KW-Vermerke seien in Anlage 4 zu finden.
KTA Kruse-Runge erläutert, dass an sie erst kürzlich wieder Beschwerden über die lange Abarbeitungszeit von Bauanträgen herangetragen worden seien und möchte wissen, ob mit den eingeplanten Stellen eine Verbesserung der Bearbeitungszeit zu erwarten sei.
KRin Vossers antwortet, dass die letzte bisher genehmigte Stelle für die Bearbeitung von Bauanträgen erst zum 01.12.2021 besetzt werden konnte. Die nun vorgesehenen Stellen sollen im Baurechtsservice und im Bereich der Bauvoranfragen angesiedelt werden. Für die Bearbeitung von Bauanträgen seien für 2022 keine Stellen vorgesehen, da zunächst das Leistungsspektrum des Fachdienstes abgewartet werden soll, nachdem alle Mitarbeitenden eingearbeitet seien.
KTA Graff nimmt Bezug auf die Diskussionen um die Einführung eines Solardachkatasters. Hier sei stets argumentiert worden, dass hierzu Personal benötigt werde, dass nun gar nicht im Stellenplanentwurf ausgewiesen sei.
LR Böther erklärt, dass inzwischen ein Weg gefunden werden konnte die Aufgabe mit Sachmitteln und einem Dienstleister abzuwickeln, daher sei keine Stellenplananmeldung mehr notwendig.
HVB Luhmann erfragt, ob die Hauptverwaltungsbeamten eine Kurzdarstellung über den Stellenplanentwurf zugesandt bekommen könnten, da heute keine ausführliche Darstellung erfolgte.
LR Böther verweist auf die öffentlich einsehbare Vorlage, der auch die Stellenbegründungen angefügt seien. Selbstverständlich werden die Hauptverwaltungsbeamten die Unterlagen aber noch heute per Mail erhalten.