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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sachstand Regionales Schüler- und Azubiticket des Landes Niedersachsen  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.12.2021    
Zeit: 15:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Borchers, stellv. FDL 45, trägt den Sachstand anhand einer Präsentation vor. Die Änderung des niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG), die das Regionale Schüler- und Azubiticket des Landes Niedersachsen vorsieht, ist in diesem Monat vom Landtag beschlossen worden. Das Ticket soll für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gelten. Es soll bei einem Jahresabo 30 € monatlich kosten. Das Ticket kann nach Aussagen des Landes ab dem 1.1.22 eingeführt werden. Im Landkreis Lüneburg ist, insbesondere durch den HVV, ein Einführungsdatum nicht zu benennen. In den anderen HVV Landkreis ist die Situation ähnlich. Das Ticket soll ohne zeitliche Begrenzungen gelten, also auch in den Ferien, an Wochenenden usw. Es soll bestehende Karten für Listenschülerinnen und -schüler ersetzen können und mindestens in allen Bussen gelten. Bei bestehender SPNV-Integration wie z. B. In Verkehrsverbünden soll das Ticket auch in den Zügen des SPNV gelten. Das Ticket soll im gesamten Bereich des jeweiligen Aufgabenträgers des ÖPNV gelten. Wenn der Aufgabenträger des ÖPNV Mitglied in einem Verkehrsverbund ist, soll das Ticket im gesamten niedersächsischen Teil des Verkehrsverbundes gelten.

r den Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger des ÖPNV ergeben sich daraus die folgenden Herausforderungen: Das Ticket muss im gesamten niedersächsischen Teil des HVV gelten, über die VNO wird eine gemeinsame Lösung mit den Landkreisen Harburg und Stade angestrebt. Ob und wie das Ticket in den „neuen“ niedersächsischen HVV-Landkreisen Uelzen, Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Cuxhaven zu gelten hat, ist bisher unklar. Wie Organisation und Vertrieb des Tickets erfolgen werden, ist bisher ebenfalls unklar. Bezüglich der Anzahl der Listenschülerinnen und -schüler liegen beim HVV andere Zahlen als beim Landkreis Lüneburg vor. Die Umstellung der Listenschülerinnen und -schüler kann durch sogenannte EAV-Effekte zu erheblichen Mehrkosten hren, da davon auszugehen ist, dass ein attraktives Ticketangebot von mehr Schülerinnen und Schülern genutzt wird als dies derzeit der Fall ist.

Erste Berechnungen der VNO zeigen, dass die Zuschüsse des Landes die Kosten für das Ticket für den Landkreis neburg bei weitem nicht decken würden. Die in einer Pressemitteilung des Landes genannten Landesmittel stellen nicht nur die Zuschüsse für das Schüler- und Azubiticket dar, hierbei handelt es sich vielmehr um die Ausgleichszahlungen nach § 7a NNVG insgesamt.

 

EKR Krumböhmer ergänzt, dass der Umstand, dass das Regionale Schüler- und Azubiticket des Landkreises Lüneburg im gesamten niedersächsischen Teil des HVV zu gelten habe, ein großes Problem darstelle. Es sei nicht davon auszugehen, dass dies genutzt werde und viele Schülerinnen und Schüler regelmäßig bis nach Stade fahren. Für den Landkreis Lüneburg ergäben sich daraus jedoch höhere Kosten für das Ticket als für Landkreise, die nicht Mitglied im HVV sind. Das Land habe die Ausgleichsmittel nach § 7a NNVG nicht wegen der Einführung des Schüler- und Azubitickets erhöht, sondern weil diese bisher unsachgemäß verteilt waren, aber keine Kürzungen vorgenommen werden sollten. Aufgrund der vielen noch zu klärenden und mit dem HVV zu verhandelnden Punkte sei eine Zeitplanung für die Einführung des Tickets bisher nicht darstellbar.

 

KTA Schulz-Hendel macht deutlich, dass er stets für ein niedersachsenweites Schüler- und Azubiticket eingetreten sei. Stattdessen sei aber nun vom Landtag eine Lösung auf Ebene der Aufgabenträger beschlossen worden. Dies sei nicht zu begrüßen, da es zu Mehraufwand und -kosten in den Kommunen führe. Gleichwohl sei der Städte- und Gemeindebund an der Entscheidungsfindung beteiligt worden.

KTA Schulz-Hendel wirft daher die Frage auf, wie sich der Landkreis Lüneburg im Rahmen dieser Beteiligung positioniert hat.

KTA Schultz stellt die Frage, warum es unterschiedliche Preise für Schüler- und Azubitickets gebe.  Seiner Auffassung nach sei die Schülerbeförderung mit höheren Kosten verbunden, da diese durch gesonderte schulbezogene Fahrten durchgeführt werde. Azubis nutzten demgegenüber den allgemeinen ÖPNV. Er stellt die Frage, ob das Problem beim Landesgesetzgeber oder beim HVV liege und wo für eine Lösung angesetzt werden müsse.

 

LR Böther entgegnet, dass das Regionale Schüler- und Azubiticket mehrfach Thema auf der Landrätekonferenz war. Dort sei insbesondere die Verknüpfung der Erhöhung der Ausgleichszahlungen nach § 7a NNVG mit der Einführung des Schüler- und Azubitickets kritisch gesehen worden. Auch seien die vom Land vorgegebenen Standards mit der verbundweiten Gültigkeit zu hoch. Diese müssten abgesenkt werden. Diese Meinungen seien jedoch vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden. Das Regionale Schüler- und Azubiticket sei durch die Verwaltung auch wiederholt in den Aufsichtsratssitzungen des HVV thematisiert worden. Das Positionspapier der VNO zum Ticket sei an alle Mitglieder des Landtags gegeben worden. Die Herausforderungen seien hoch und es werde durch das Land eine zeitliche Erwartungshaltung zur Einführung des Tickets geweckt, die der Landkreis nicht einlösen könne. Diverse Fragen zur Organisation der Abläufe und zur Finanzierung des Tickets seien noch ungelöst.

 

EKR Krumböhmer ergänzt, dass Schülertickets, anders als Azubitickets, stärker subventioniert würden. Ein landesweites Ticket wäre eine gute Lösung gewesen. Mit der Lösung auf Ebene der Aufgabenträger des ÖPNV stehe nun jeder Landkreis vor eigenen und spezifischen Herausforderungen. Den Landkreis Lüneburg betreffend sei dies z. B. die Frage der Überleitung des bestehenden 15-€-Tickets für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in das neue Regionale Schüler- und Azubiticket. Für den Landkreis Harburg sei es aufgrund mangelnder anderer Verbindungen hingegen notwendig, dass mit dem Ticket Fahrten über Hamburg-Harburg möglich sind. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) wiederum sei mit dem VBN und dem HVV sogar in zwei Verkehrsverbünden Mitglied und müsse hierfür Lösungen finden. Demgegenüber seien die offenen Fragen für den Landkreis Lüneburg lediglich finanzieller Natur und grundsätzlich lösbar. Insbesondere sollten die Vorgaben des Landes einen räumlich kleineren Geltungsbereich des Tickets ermöglichen, um es für den Landkreis Lüneburg finanzierbar zu machen.

 

KTA van den Berg weist darauf hin, dass in den an Bremen grenzenden Landkreisen eine ähnliche Situation bestehe, bei der der ÖPNV über Landesgrenzen hinweg verflochten sei. Er regt an, hier den Erfahrungsaustausch zu suchen.

KTA Beenen bietet an, die aus Sicht des Landkreises ungeklärten Punkte noch einmal an die zuständigen Landesministerien heranzutragen.

 

 

 

 

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