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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Neubau einer Elbfähre bei Bleckede  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 20.12.2021    
Zeit: 15:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2021/439 Neubau einer Elbfähre bei Bleckede (im Stand der 1. Aktualisierung vom 28.12.2021)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Produkte:30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

EKR Krumböhmerhrt zur Vorlage aus. Die Gründung einer GmbH stelle den nächsten Schritt dar, um das Projekt voranzutreiben. Der privatrechtliche Rahmen einer GmbH sei notwendig, um die Förderrichtlinien der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) des Bundes zu erfüllen. Weitere Fördermittelgeber seien nicht bekannt. Ein Austausch mit dem Helmholtz-Zentrum Hereon in Geesthacht habe ergeben, dass ein vergleichbares Projekt zum Bau einer wasserstoffgetriebenen Fähre in Europa nicht bekannt sei. Bisher bestünden auch keine Genehmigungsrichtlinien für wasserstoffbetriebene Fähren. Entsprechend groß und herausfordernd sei das Projekt. Daher sei es wichtig, nun die Gründung einer GmbH zu beschließen und weiterzukommen. Die Politik habe beschlossen, Wasserstoff als Antriebsmedium für eine neue Fähre zu nutzen.

 

KTA Kruse-Runge fragt, in welcher Rechtsform der Landkreis aktuell Träger der bestehenden Fähre Amt Neuhaus sei. Sie hält eine wasserstoffbetriebene Fähre für falsch und hätte eine dieselelektrische Fähre bevorzugt. Der Anspruch, dass der Landkreis Lüneburg 2030 klimaneutral ist, werde so nicht eingelöst.

 

KTA Dubber weist darauf hin, dass ein politischer Beschluss für Wasserstoff als Antriebsmedium gefasst worden sei, weil der beauftragte Gutachter seinerzeit ausgeführt habe, dass eine elektrisch angetriebene Fähre nicht möglich sei. Das Strukturgutachten könne als Ergebnis erbringen, dass eine Gesellschaft für die Trägerschaft des ÖPNV zu gründen sei. Dieser Zweck solle bei der Gründung einer GmbH berücksichtigt werden; diese müsse potenziell auch in der Lage sein, andere Aufgaben zu übernehmen. Ziel müsse eine Verkehrs-GmbH des Landkreises sein, nicht mehrere. Schließlich sei die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung einer GmbH mit dem zuständigen Finanzamt zu klären, bevor über das rechtliche Konstrukt entschieden werde.

 

EKR Krumböhmer spricht sich ebenfalls dafür aus, den Zweck einer GmbH weiter zu fassen. In Frage kämen z. B. die Beschaffung von Bussen bei der Option der Fahrzeugvorhaltegesellschaft, die perspektivisch auch zu einem Verkehrsbetrieb weiterentwickelt werden könne. Die den Landkreis Lüneburg beratende Rechtsanwaltskanzlei Luther sei beauftragt worden, einen Entwurf für einen entsprechenden Gesellschaftervertrag zu erstellen. Der Zweck der GmbH solle aber andererseits auch nicht zu weit gefasst werden.

Das Finanzamt habe im Übrigen mittlerweile in Sachen Vorsteuerabzugsberechtigung geantwortet: Ein klimabezogener Betriebskostenzuschuss, der die finanziellen Nachteile eines Wasserstoffantriebs ausgleicht, sei als allgemeiner Betriebskostenzuschuss zu werten. Ein Vorsteuerabzug sei nicht möglich. Mit einer steuerrechtlichen Organschaft könne dies umgangen werden, dazu müsste der Landkreis die GmbH komplett beherrschen. Alternativ würde der Landkreis nach § 2 b Umsatzsteuergesetz als Unternehmer gelten, wenn die Option gezogen werden würde.

 

KTA Schulz-Hendel verweist auf den ursprünglichen Beschluss zum Neubau der Fähre. Ein elektrischer Antrieb wäre schneller und kostengünstiger zu realisieren gewesen. Wasserstoff als Antriebsmedium sei für die Fähre zu komplex. Wenn, dann sollten hier Synergien mit anderen Bereichen genutzt werden. Er stellt die Frage, wann eine wasserstoffbetriebene Fähre im konservativsten Szenario einsatzbereit sei.

 

LR Böther entgegnet, dass der beratende Ingenieur einen Elektroantrieb verworfen und darauf hingewiesen habe, dass Wasserstoff als Antriebsmedium mit vielen Unwägbarkeiten verbunden sei. Einen Zeitpunkt zur Inbetriebnahme könne er daher nicht nennen. LR Böther schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Geschäftszweck der GmbH um weitere Mobilitätsthemen ergänzt wird, so dass damit potenziell eine Gesellschaft für alle Mobilitätsfelder im Landkreis geschaffen wird.

 

KTA Beenenhrt aus, dass der Beschluss für eine wasserstoffbetriebene Fähre vor sechs Monaten gefasst worden sei, obwohl die Vorteile eines elektrischen Antriebs überwögen. Sie erachtet den Beschluss, nun eine GmbH zu gründen, als zu früh. Es solle das Ergebnis des Strukturgutachtens abgewartet werden, um dieses berücksichtigen zu können.

 

KTA van den Berg verleiht seiner Meinung Ausdruck, dass der Landkreis mit einer wasserstoffbetriebenen Fähre auf ein Produkt setze, das es noch nicht gebe, und mit der Gründung einer GmbH auf ein Konstrukt, das Probleme bei der Umsatzsteuer aufwerfe. Eine Gesamtstrategie stehe noch aus. Würde die Vorlage beschlossen, so sei dies ein Forschungsprojekt, aber keine funktionstüchtige Fähre. LR Böther weist darauf hin, dass das Projekt beschlossen worden sei, auch wenn es kompliziert sei. Der nächste Schritt auf Grundlage dieses Beschlusses sei das Einwerben von Fördermitteln, und dies sei nur mit einer Gesellschaft in privater Rechtsform möglich.

 

KTA Kruse-Runge stellt fest, dass hier viele Sachverhalte vermischt würden. Eine Wasserstoffstrategie für den Landkreis stehe noch aus. Der Zweck der zu gründenden GmbH müsse noch geklärt werden. Eine vom Zweck her übergeordnete Verkehrsgesellschaft sei zu begrüßen. Deren Gründung könne aber erst später beschlossen werden, wenn die Vorlage entsprechend klar gefasst worden sei. Den Ergänzungsvorschlag des LR Bötherlt sie diesbezüglich für nicht ausreichend.

 

KTA Schultz schließt sich KTA Kruse-Runge an. Es gebe noch Diskussionsbedarf und Beratungsbedarf in den Fraktionen. Mit einer wasserstoffbetriebenen Fähre würde der Landkreis Lüneburg Vorreiterkommune in Deutschland und Europa, hierfür sei der jedoch nicht ausreichend aufgestellt. Eine neue Fähre werde nicht sofort benötigt, da die Amt Neuhaus noch funktionstüchtig sei. Es sei nicht zielführend, hier einen Beschluss zu fassen, zu dessen Umsetzung der Landkreis nicht in der Lage sei.

 

Beschluss:

Die Vorlage wird vorerst zurückgestellt und in den Fraktionen beraten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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