Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 beschlossen, dass der Fahrgastverband PRO BAHN e. V., der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) sowie die Leuphana Universität Lüneburg jeweils ein beratendes Mitglied in den Ausschuss entsenden werden. Außerdem soll ein/e sachkundige/r Bürger/in für Bus als beratendes Mitglied für den Ausschuss verpflichtet werden. Der Fahrgastverband Pro Bahn e. V. hat noch keine verbindliche Rückmeldung gegeben, jedoch wird voraussichtlich Herr Demuth entsandt werden. Für die/den sachkundige/n Bürger/in liegt noch kein Vorschlag vor. Die Verwaltung wird gebeten, ein Vorgehen zu entwickeln, wie ein/e sachkundige/r Bürger/in für Bus als beratendes Mitglied bestellt werden kann.
Der Vorsitzende KTA Blankenburg verpflichtet Herrn Neumann (ADFC) als beratendes Mitglied und belehrt ihn über dessen Pflichten. Herr Prof. Dr. Pez (Leuphana Universität Lüneburg) erscheint verspätet zur Sitzung. Der Vorsitzende KTA Blankenburg verpflichtet ihn nach seinem Erscheinen und belehrt ihn über seine Pflichten.
Herr Demuth wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20.12.2021 als beratendes Mitglied verpflichtet werden.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich