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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG  

Sitzung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.12.2021    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Schule am Katzenberg
Ort: Scharnebecker Weg 10, 21365 Adendorf
2021/464 Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 beschlossen, dass der Fahrgastverband PRO BAHN e. V., der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) sowie die Leuphana Universität Lüneburg jeweils ein beratendes Mitglied in den Ausschuss entsenden werden. Außerdem soll ein/e sachkundige/r Bürger/in für Bus als beratendes Mitglied für den Ausschuss verpflichtet werden. Der Fahrgastverband Pro Bahn e. V. hat noch keine verbindliche Rückmeldung gegeben, jedoch wird voraussichtlich Herr Demuth entsandt werden. Für die/den sachkundige/n Bürger/in liegt noch kein Vorschlag vor. Die Verwaltung wird gebeten, ein Vorgehen zu entwickeln, wie ein/e sachkundige/r Bürger/in für Bus als beratendes Mitglied bestellt werden kann.

 

Der Vorsitzende KTA Blankenburg verpflichtet Herrn Neumann (ADFC) als beratendes Mitglied und belehrt ihn über dessen Pflichten. Herr Prof. Dr. Pez (Leuphana Universität Lüneburg) erscheint verspätet zur Sitzung. Der Vorsitzende KTA Blankenburg verpflichtet ihn nach seinem Erscheinen und belehrt ihn über seine Pflichten.

 

Herr Demuth wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 20.12.2021 als beratendes Mitglied verpflichtet werden.

 

 

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

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