Auszug - Bislang angefallene Personalkosten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie (Stand 30.09.2021)
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Wortprotokoll Beschluss |
FBLin Welz berichtet zur Vorlage. Sie führt unter anderem aus, dass 1,4 Mio. Euro nur auf die coronabedingten Überstunden entfiele, bei den Personalkosten seien es 640.000 Euro für die eingestellten Ärzte und Ärztinnen kämen noch einmal rund 80.000 Euro hinzu. Somit habe die Bekämpfung der Pandemie, Stand 30.09.2021, bisher zu personellen Mehrkosten von insgesamt 2,13 Mio. Euro geführt.
KTA Bothe erfragt, ob die bisher geleisteten Überstunden ausgezahlt oder durch Zeitausgleich abgegolten würden.
FBLin Welz antwortet, dass beide Varianten möglich seien.
KTA Bothe erfragt, ob es bezüglich der angefallenen Überstunden überhaupt möglich sei eine Differenzierung zwischen den Überstunden, die durch die pandemiebedingten Aufgaben anfielen und den Überstunden die durch die dem Arbeitsplatz zugeordneten Aufgaben anfielen, vorzunehmen.
FBLin Welz teilt mit, dass es für die coronabedingten Leistungsstunden eine extra Datenbank gebe, in der auch nur die Über- und Mehrarbeitsstunden für die zusätzlichen Aufgaben erfasst würden.
LR Böther ergänzt, dass der coronabedingte Aufwand ein zusätzlicher Aufwand sei, der zu den normalen Aufgaben geleistet werden müsse. Die Überstunden z.B. des Personalservice, der Pressestelle aber auch der Verwaltungsleitung seien hierbei nicht einmal erfasst. Natürlich sei dies eine große Herausforderung und es müsse auch regelmäßig bei den wahrzunehmenden Aufgaben priorisiert werden, um eine dauerhaft Überbelastung der Belegschaft zu vermeiden. Dennoch sei es aber auch eine Stärke der Verwaltung, die Mitarbeitenden schnell, spontan und flexibel von innen heraus entsprechend einsetzen zu können und somit die pandemiebedingten Aufgaben zu meistern. Dieses Verfahren habe sich bei der Krisenbewältigung bisher auch in anderen Landkreisen bewährt.