Auszug - Einrichtung einer Mobilitätszentrale von Hansestadt und Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Heilmann, FDL 45, führt zur Vorlage aus: Die Mobilitätszentrale soll Ende 2022 eröffnet werden, da die Bahn dann ihr Reisezentrum in Lüneburger Bahnhof aufgebe. Die Hansestadt Lüneburg habe mittlerweile einen Gestaltungswettbewerb für die Mobilitätszentrale durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Mobilitätszentrale liege vollständig bei der Hansestadt Lüneburg, der Landkreis beteilige sich ausschließlich finanziell an der Miete und dem notwendigen baulichen Aufwand.
KTA Dubber schlägt vor, nach Vorlage abzustimmen, da der Beschlussvorschlag dem Lüneburg-Vertrag entspreche.
KTA Burkhardt fragt, ob die Mobilitätszentrale auch eine Beschwerdestelle umfassen wird und verweist auf den Antrag der Fraktion die Linke an den Ausschuss für Mobilität vom 20.04.20201.
Herr Heilmann, FDL 45, antwortet, dass das Leistungsportfolio der Mobilitätszentrale nicht abschließend geklärt sei. Dadurch, dass verschiedene Mobilitätsunternehmen mit dem Lüneburger Bahnhof an einem Schwerpunkt der Mobilität in der Region an der Mobilitätszentrale beteiligt sein würden, sei eine Bearbeitung von Beschwerden gut möglich. Der Beschluss des Kreisausschusses für Mobilität vom 17.05.2021 werde berücksichtigt.
Beschluss:
- Der Landkreis Lüneburg übernimmt im Verhältnis zur Hansestadt Lüneburg von allen Aufwendungen und Investitionen für die Mobilitätszentrale, nach Abzug von Mieterträgen und Förderungen, gemäß aktuellem Finanzvertrag die Kosten in Höhe von 50 %.
Das betrifft den folgenden Gesamtaufwand nach derzeitiger Schätzung:
- Planungskosten für die Gestaltung und Konzeption der Mobilitätszentrale von einmalig ca. 30.000 € (in 2021),
- notwendige baulichen Maßnahmen zur Herrichtung einer Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg mit einem derzeit geschätzten Gesamtaufwand von ca. 260.000 € (in 2022),
- den jährlichen Betriebsaufwand für Personal, Miete und Sachkosten von insgesamt ca. 250.000 € (ab 2023).
Der genannte Aufwand wird anteilig auf metronom Eisenbahngesellschaft, ggfls. KVG, Landkreis und Hansestadt Lüneburg zu verteilen sein. Als Grundlage für die Zahlungen werden Landkreis und Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung abschließen.
- Für die Übernahme des Anteils der Planungskosten sind im Haushalt 2021 Mittel verfügbar. Im Haushalt 2022 werden der einmalige Investitionszuschuss für die Herrichtung der Mobilitätszentrale und ab dem Haushaltsjahr 2023 werden die laufenden Betriebskostenzuschüsse an die Hansestadt Lüneburg zu veranschlagen sein. Die genauen Beträge werden mit Abschluss der Vereinbarung nach Ziff. 2 ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig