Auszug - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
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Wortprotokoll |
Herr Heilmann, FDL 45, trägt zum Regionalen Schüler- und Azubiticket des Landes Niedersachsen vor. Die entsprechende Änderung des NNVG werde am 03.12.2021 vom niedersächsischen Landtag beschlossen. Die Vorgaben des Landes passen leider nicht zur Tarif-Struktur des HVV. Der FD 45 arbeitet hierzu mit der VNO sowie den niedersächsischen HVV-Landkreisen Harburg und Stade zusammen. Eine ausführliche Information an den Ausschuss für Mobilität zu diesem Thema wird folgen.
Herr Borchers führt zur weiteren Umsetzung des Nahverkehrsplans mit der Fahrplanänderung am 12.12.2021 aus. Das Rufbuskonzept wird am 12.12.2021 in den verbliebenen Samtgemeinden Amelinghausen, Dahlenburg, Ilmenau, Ostheide und Scharnebeck starten. Die Covid-19-Pandemie habe die vollständige Einführung des Rufbusses verzögert. Eine Auswertung des Rufbussystems sei aber nur bei vollständiger Einführung möglich. Hier wurde unter den notwendigen Einsparungen die bestmögliche Lösung gefunden, da die Rahmenbedingungen der Covid-19-Pandemie lediglich ein Umschichten, aber nicht das Einführen neuer Verkehre erlaube.
Es wird der Image-Film zum Rufbus von 2019 vorgeführt.
Herr Kniestädt, KVG, erläutert die Änderungen zum Fahrplanwechsel im Überblick. Die Anmeldefrist für den Rufbus wurde auf eine Stunde reduziert. Die Bedienung wird sektorübergreifend erfolgen, sodass Fahrten zwischen verschiedenen Samt- und Einheitsgemeinden möglich seien. Die Vorteile des Rufbussystems könnten mit der vollständigen Einführung nun erfahren werden. Die KVG habe den Start gut vorbereitet. Der Rufbus sei ausdrücklich auch ein Test, der ausprobiert werden wolle. Rückmeldungen seien erwünscht, Verbesserungen könnten entwickelt und umgesetzt werden. Des Weiteren geht Herr Kniestädt auf die Änderungen einzelner Linien ein.
KTA van den Berg stellt die Frage, ob der Image-Film von der Werbeagentur Blum entwickelt worden sei, die die corporate identity (CI) des Landkreises Lüneburg entwickelt habe. Eine Anpassung des Films an die CI des Landkreises sei sinnvoll. Er mahnt eine Veröffentlichung auf der Website des Landkreises an. Herr Borchers verneint, dass der Film von der Werbeagentur Blum gemacht worden sei.
Herr Heilmann, FDL 45, ergänzt, dass der Film noch auf der Website des Landkreises veröffentlicht werde, dass hierzu aber Personal in der Pressestelle fehle. Er weist außerdem darauf hin, dass die Genehmigungsläufe für die Änderungen noch nicht abgeschlossen seien und Veröffentlichungen daher mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den Genehmigungsvorbehalt der LNVG erfolgten.
KTA Kruse-Runge stellt fest, dass die Werbekampagne für den Rufbus noch an Fahrt aufnehmen müsse und dass das Konzept kaum bekannt sei. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sei daher notwendig. Die samtgemeindeübergreifenden Verkehre werden begrüßt, ebenso wie die auf eine Stunde verkürzte Anmeldefrist. Sie stellt die Fragen, ob die Gemeinde Amt Neuhaus noch in das Rubussystem eingebunden werde und ob der Rubus barrierefrei zugänglich sei. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die Evaluation des Rufbusses eingebunden?
Herr Heilmann, FDL 45, entgegnet, dass im FD 45 lange Personal fehlte. Dies habe ich sich erst zum 01.11.2021 gebessert, trotzdem könne individuelle Kommunikation mit den Fahrgästen nicht geleistet werden. Der Austausch mit der KVG sei verbessert worden, zur Auswertung würden die bei der KVG erfassten Kennzahlen betrachtet. Herr Borchers ergänzt, dass das Rufbussystem in der Gemeinde Amt Neuhaus bereits eingeführt worden sei und dort von der VLP betrieben werde. Das System sei bisher nicht vollständig barrierefrei. Gleichwohl bestünden verschiedene Zugänge zum System, die Telefonmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der KVG seien entsprechend geschult. Es müsse nicht jede Fahrt einzeln angemeldet werden, z. B. sei für Pendlerinnen und Pendler eine Daueranmeldung für bis zu sechs Wochen möglich. Die KVG sammele Daten wir Fahrtlängen, Auslastungen, usw. und stelle diese Daten unter Berücksichtigung ihrer Betriebsgeheimnisse zur Auswertung zur Verfügung. Die Werbung für das Rufbussystem werde intensiviert. Beschwerden sollten an die jeweiligen Gemeinden gegeben und von dort aus gebündelt an den FD 45 weitergeleitet werden, da sonst die vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung nicht ausreichten. Für Probleme im Betrieb sei die KVG zuständig, lediglich für planerische Probleme der FD 45.