Auszug - Berichterstattung RROP
|
Wortprotokoll Beschluss |
BOR’in Schlag trägt zum Stand Neuaufstellung RROP vor.
Sie berichtet darüber hinaus, dass ein Raumordnungsverfahren für eine 110kV-Bahnstromtrasse in Vorbereitung ist, welches personelle Ressourcen im Fachdienst bindet.
KTA Prof. Dr. Bonin sieht die Gefahr, dass kommunale Planungen wie das Neubaugebiet Schnellenberger Weg in Reppenstedt nicht hinreichend berücksichtigt werden. Er bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass die Bahn über die Planungen frühzeitig informiert wird und diese berücksichtigt.
KTA Gründel weist darauf hin, dass für den Bereich Vögelsen/Mechtersen aufgrund der Nähe zur Siedlung große Bedenken bezüglich der Höhe der Masten bestehen. Der Bereich ist bereits durch die bestehenden 110- und 380 kV-Leitungen belastet. Er regt an, eine Verschiebung der Trassenvariante 3 (Buchholzer Bahn) nach Norden zu prüfen.
KTA Blume ist besorgt, dass das Verfahren und die damit verbundene Personaleinbindung die Fertigstellung des RROP verzögert und fragt, inwiefern eine rechtliche Verpflichtung besteht, ein Raumordnungsverfahren vorrangig zu bearbeiten.
BOR’in Schlag und Ang’e Dr. Panebianco erklären, dass hier bestimmte rechtlich vorgegebene Fristen einzuhalten sind. Ab Einreichung ausreichender Unterlagen ist innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu treffen; nach der Antragskonferenz werden die vollständigen Unterlagen vom Antragsteller erarbeitet. Für das eigentliche Raumordnungsverfahren inklusive entsprechender Beteiligung gilt eine Frist von 6 Monaten. Da ein Raumordnungsverfahren durchschnittlich nur alle 7 Jahre in einem Landkreis durchgeführt wird, kann dafür keine einzelne Personalstelle vorgehalten werden. Die Stunden bilden sich kleinteilig in den Stellenanteilen des bestehenden Personals ab. Die Erstellung des RROP muss im Falle der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens dann entsprechend zurückstehen.
KTA Blume bitte um eine kritische Prüfung des Landkreises, ob ein ROV durchgeführt werden muss.
KTA Gros regt die Nutzung von Bündelungsmöglichkeiten mit bestehenden Leitungstrassen an.
BOR’in Schlag erklärt, dass die Nutzung von Bestandstrassen und Bündelungen vorteilig sind.
Ang’e Dr. Panebianco ergänzt, dass bei den Alternativen 1 und 2 eine Bündelung mit der Avacon-Leitung nur teilweise möglich ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass bei der Avacon-Leitung eine Erdverkabelung denkbar ist, die bei Bahnstromleitungen aus technischen Gründen nicht möglich ist.