Auszug - Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.
Frau Mehring, Mitglied im Begleitausschuss zum Hochwasserschutz in Bleckede, hebt hervor, dass die Deichrückverlegung Vitico die Gefährdung von Radegast nicht erhöhen darf und deshalb Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich sind. Sie fragt, inwiefern der Landkreis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch ist, ob es ein regelmäßig tagendes Gremium gibt und welche Unterlagen vorliegen.
LR Böther antwortet, dass sich die Berichtsvorlage zum heutigen Ausschuss allgemein auf das Thema Hochwasserschutz im RROP bezieht und die Deichrückverlegung Vitico dabei nicht speziell thematisiert wird. Er hat gegenüber dem Umweltministerium sowohl schriftlich als auch in einem persönlichen Gespräch betont, dass bezüglich dieses Projektes ein gemeinsames Vorgehen der Länder mehr als wünschenswert ist und Maßnahmen auf beiden Seiten betrachtet werden müssen. Der Minister hat eine Abstimmung mit Herrn Backhaus, Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern, zugesagt. Der Landkreis setzt sich gemeinsam mit dem NLWKN und dem Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband für ein gemeinsames Vorankommen ein.
Frau Ram aus Radegast erklärt, dass der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz auch Retentionsflächen für Regenwasser vorsieht und fordert angesichts der erfolgten Hochwasserereignisse in Deutschland eine Unterstützung der Gemeinden seitens des Landkreises für ein Regenwassermanagement.
LR Böther erklärt, dass sich die Raumordnung auf einer abstrakteren Ebene bewegt als die Planungen der Gemeinde oder der für die Unterhaltung der für den Hochwasserschutz Zuständigen. Nach seiner Einschätzung ist die Aufmerksamkeit für dieses Thema in den Gemeinden vorhanden. Er verweist zudem auf ein gemeinsames Projekt zur Regenrückhaltung und zum Wassermanagement mit dem Landkreis Uelzen.
BOR’in Schlag weist auf den späteren Tagesordnungspunkt hin und ergänzt, dass in der Regionalplanung eine nachrichtliche Übernahme der Planungen des Landes bzw. NLWKN und der Deichverbände erfolgt und keine eigenen Planungen zum Hochwasserschutz oder zu Deichrückverlegungen vorgenommen werden.