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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der AFD-Fraktion vom 23.04.2021 an den Kreistag zum Thema "Bedarfsplan für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Lüneburg" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.05.2021)  

Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 09.06.2021    
Zeit: 15:00 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2021/171 Antrag der AFD-Fraktion vom 23.04.2021 an den Kreistag zum Thema "Bedarfsplan für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Lüneburg" (im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.05.2021)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Niemeyer, Christian-Eberhard
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Recht und Ordnung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Subke verdeutlicht, dass aus Sicht der AFD-Fraktion im Antrag auf einen Bedarfsplan für den überörtlichen Brand-und Katastrophenschutz abgestellt wird, die Stellungnahme der Verwaltung hingegen setze sich mit einem überörtlichen Gefahrenabwehrplan auseinander und gehe somit fehl. Ergänzend trägt er vor, dass ein Bedarfsplan zu einer besseren Übersicht über Ausstattung und Ausbildung der KatS-Kräfte führe und als Nachweis für die Tätigkeit zu einer Entlastung der Verwaltung führt. Er benennt die aus seiner Sicht bestehenden Schwachpunkte bei der Ausrüstung der Kreisfeuerwehr.

 

KTA Thiemann erklärt, es wäre völlig unklar, mit welchen Kosten ein überörtlicher Bedarfsplan verbunden ist und ob überhaupt ein Landkreis in Niedersachsen einen derartigen Bedarfsplan erstellt hat.

 

KTA Mertz regt an, dass die bereits erstellten Feuerwehrbedarfspläne der Gemeinden als Grundlage für einen überörtlichen Bedarfsplan genutzt werden könnten.

 

Fachdienstleiterin Sachse erklärt, dass die Darstellung des überörtlichen Bedarfsplanes im Antrag durchaus auch als Gefahrenabwehrplan verstanden werden kann. Als Einheiten und Einrichtungen des überörtlichen Brandschutzes stehen dem Landkreis die Kreisfeuerwehrbereitschaft und die FTZ zu Verfügung. Sofern mit einem überörtlichen Bedarfsplan der gemeindliche Brandschutz ebenfalls umfasst werden soll, fehle es an der Zuständigkeit, um die aus der Bedarfsplanung resultierenden Maßnahmen auf gemeindlicher Ebene umzusetzen. Die Bedarfe der Kreisfeuerwehr seien bisher immer identifiziert worden, aus Sicht der Verwaltung und auch des Kreisbrandmeisters sei ein überörtlicher Bedarfsplan nicht erforderlich. Ihr sei kein Landkreis in Niedersachsen bekannt, der einen derartigen Bedarfsplan aufgestellt hat.

 

Kreisbrandmeister Hensel stellt in seinem Vortrag die Züge der Kreisfeuerwehrbereitschaften vor und betont deren Leistungsfähigkeit. Er lobt die gute Vernetzung der Kameraden in die gemeindliche Ebene und auch zu den Nachbarkreisen. Er erklärt, dass in der FTZ ausreichend Sondergerät vorgehalten wird und auch die Ausbildung eine Vorbildfunktion für ganz Niedersachsen hat. Er betont, dass die Kreisfeuerwehr immer eine nachrückende Einheit ist, für die Eintreffzeiten wie im gemeindlichen Brandschutz nicht betrachtet werden müssen. Der Kreisbrandmeister gibt kurze Einblicke in die Themenfelder, die von den Kamerad*innen derzeit bearbeitet werden und einen Ausblick auf mögliche Neubeschaffungen.

 

KTA Subke betont die aus seiner Sicht gute Intention des Antrages, der die Bedarfe bei bisher nicht bedachten Risiken in den Fokus stellt und den Katastrophenschutz stärkt.

 

KTA Thiemann entgegnet, man sei im Katastrophenschutz auch ohne überörtlichen Bedarfsplan gut aufgestellt und vorbereitet.

 

Vorsitzender Köhlbrandt gibt zu bedenken, dass aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission erkennbar ist, dass das Land in der Verpflichtung zu den Vorgaben und Hinweisen für den überörtlichen Bedarfsplan steht und die Verwaltung nicht die Vorarbeiten hierzu leisten müsse.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung lässt einen Bedarfsplan für den überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Lüneburg erstellen.


 

 

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung abgelehnt

 

 

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