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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sachstandsbericht und Ausblick zur Behebung des Brandschadens an der IGS Embsen  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.05.2021    
Zeit: 15:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: Schulzentrum Oedeme, Eingang G (Mensa)
Ort: Oedemer Weg 94, 21335 Lüneburg
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Wortprotokoll
Beschluss

Architekt Horn vom Architektenbüro Lorenz / Horn trägt ausführlich zum Stand der zu bearbeitenden Bauabschnitte sowie dem Neu- und Umbaukonzept vor und erläutert die dazugehörigen Bauzeitenpläne. Auf seine dem Protokoll beigefügte Präsentation wird Bezug genommen.

 

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgt schrittweise. Der durch Brandrauch geschädigte NTW-Bereich wird bereits wieder durch die Schule genutzt. Restarbeiten an den Flurdecken werden in den Sommerferien ausgeführt. Im August des Jahres soll der Musik- und Werkbereich wieder zu nutzen sein. Parallel dazu werden temporär zu nutzende Sanitär- und Umkleidebereiche am Sportplatz aufgestellt, so dass wieder Sport im Freien möglich ist. Die Wiederherstellung der Dreifeldhalle wird sich nach dem derzeitigen Bauzeitenplan bis zum August 2023 hinziehen.
Bis April 2025 soll der Neubau im Baufeld der Brandruine fertiggestellt sein. Im März 2026 folgt der Anbau für die Jahrgangscluster der 9. und 10. Klassen. Den Schlusspunkt setzt die Fertigstellung der Umbauten im Bestand, die bis August 2026 abgeschlossen werden sollen. Sicherheitsreserven für die derzeitige pandemiebedingte Materialknappheit sind in diesen Bauzeitenplänen nicht enthalten.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob die derzeit festzustellende Verteuerung von Baustoffen von der Versicherung abgedeckt ist, erläutert KVD Beyer, dass sich der Landkreis versicherungstechnisch derzeit mit den beteiligten Sachverständigenbüros im sogenannten „Beiratsverfahren“ befindet.
In diesem werden seitens der Versicherung die für eine 1 : 1 - Wiederherstellung tatsächlich anfallenden Kosten erstattet. Erstattet werden auch die Kosten für behördliche Wiederherstellungs-
beschränkungen. Das sind erforderliche Anpassungen an das heutige Baurecht. Dies betrifft z.B. Anforderungen an den Brandschutz und das Gebäudeenergiegesetz. Nicht erstattet werden bauliche Erweiterungen, wie sie bei der Dreifeldhalle mit einer Teilanhebung des Daches über dem Gerätebereich und bei der Neubauplanung im Baufeld der Brandruine vorgesehen sind. Nicht erstattet werden auch energetische Optimierungen, die über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen. Für diese Bereiche werden derzeit seitens der Sachverständigen der Versicherung und den vom Landkreis beauftragten Planungsbüros Kostenschätzungen für einen 1 : 1 - Wiederaufbau mit dem Ziel erstellt, sich auf eine fiktive Schadenssumme zu einigen, über die der Landkreis dann „frei“ verfügen kann. Das würde die Verfahrensabläufe erheblich vereinfachen. Zielführend wäre in diesem Zusammenhang ein Wechsel in das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren.
In diesem Verfahren ernennen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer einen
freien Sachverständigen. Beide Sachverständige stimmen sich auf einen Obmann ab, der bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet. Dies wird derzeit geprüft. Bei der Ermittlung der Schadensumme ist dann darauf zu achten, dass absehbare Preissteigerungen am Markt mit „eingepreist“ werden. Das birgt natürlich ein gewisses Risiko in sich.

 

Anschließend setzt Architekt Horn seinen Sachstandsbericht fort und erläutert anhand von mehreren Beispielen die Hintergründe der bislang eingetretenen Verzögerungen. Im Zuge der Sanierung des Musik- und Werkbereichs und dem seitens des beauftragten Generalunternehmers vorgezogenem Estricheinbaus kam es nach Demontage der Dacheindeckung zu einem Wasserschaden.
Der Zementestrich wird teilweise wieder ausgetauscht werden müssen. Zum Thema „Klimaneutralität“ verweist er auf die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes und die diesbezüglichen Planungen.
In diesem Zusammenhang geht er auch auf das für den Neubau geplante Lüftungskonzept ein. Vorgesehen sind sieben mechanische Raumluftanlagen mit Virenfiltern. Das Flachdach über der Technikzentrale soll als Gründach ausgeführt werden. Die schrägen Metalldächer werden mit Fotovoltaikmodulen belegt, die insbesondere eine Wärmepumpe betreiben.

 

Abschließend berichtet er bezogen auf den im nachfolgenden TOP zu behandelnden Antrag über die besonderen Herausforderungen beim Wiederaufbau der Dreifeldhalle. Hier waren nach Vorgaben des Schadstoffsachverständigen umfangreiche Rückbauten durchzuführen. Die jeweiligen Untersuchungen und Bewertungen erfolgten schrittweise und haben sich bis zum Jahresanfang hingezogen. Zuletzt wurde der Komplettausbau der Tribüne entschieden. Die Lüftungsanlagen wurden bis auf die Lüftungszentrale außerhalb des Gebäudes komplett zurückgebaut. Aktuell ist daher eine Beheizung der Halle nicht möglich. Die Halle ist technisch nicht erschlossen.r eine Nutzung der Halle ist zunächst die Haustechnik wiederherzustellen.

 

Parallel zu den Demontagearbeiten war der rechtliche Rahmen für den Wiederaufbau zu klären. Dieser konnte inzwischen im Zusammenwirken mit Gemeinde, Samtgemeinde und den nutzenden Vereinen mit der Bauaufsicht abgestimmt werden. Insbesondere konnte geklärt werden, dass die Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) keine Anwendung findet, da die Halle nie als Versammlungsstätte beantragt und genehmigt war und zu den Regelveranstaltungen in der Halle nicht mehr als 200 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Einzelne Veranstaltungen mit einer größeren Besucherzahl können über Einzelfallgenehmigungen nach § 47 NVStättVO geregelt werden. Architekt Horn macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass die bestehende Halle aufgrund ihrer Konstruktion mit vertretbarem Aufwand auch keine Ertüchtigung als Versammlungsstätte zulässt. Seitens der Versicherung würden über eine 1 : 1 Wiederherstellung hinausgehende zusätzliche Aufwendungen für die Herstellung als Versammlungsstätte nicht erstattet.

 

Auf kritische Nachfrage aus dem Ausschuss, ob nicht doch ein Neubau der Dreifeldhalle als Versammlungsstätte als Option geprüft werden sollte entgegnenrgermeister Koch und Samtgemeindergermeister Rowohlt, dass dafür kein Bedarf gesehen werde. Für sie sei der Zeitfaktor der Hauptfaktor. Ein Abriss und Neubau würde noch viel länger dauern, als ein giger Wiederaufbau. Dies wird so auch von den anwesenden Vereinsvertretern und der stellvertretenden Schulleiterin der IGS Embsen bekräftigt. Schulische Veranstaltungen werden ohnehin nicht mehr in der Dreifeldhalle, sondern in der neuen Schulmensa durchgeführt. Ein Beschluss über einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung wird daher nicht gefasst.

 

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