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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Verbuschung entlang der Elbe  

Kreistag
TOP: Ö 20.2
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.02.2005    
Zeit: 14:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

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KTA Röding erläutert, dass die anhaltenden Niederschläge der vergangenen Wochen zu einem Anstieg des Elbewassers geführt haben. Seit dem vergangenen Jahr sei der Abschnitt von Weidenbusch aus dem Abflussprofil nur teilweise entfernt worden. Die Vernässung der Vorländereien lasse eine Abfuhr dieses Buschwerks nicht zu, da dadurch Flurschäden verursacht würden. Ein Aufschwämmen der Buschberge könne sich möglicherweise auf die Höhe des Wasserstandes auswirken.

KTA Röding fragt, ob unter der geschilderten Situation der Gefahrentatbestand „Gefahr im Verzuge“ festgestellt werden könne und ob der Busch verbrand werde, wie es der Umweltminister in der Presse geäußert habe.

 

Weiterhin fragt er, ob die vom Umweltausschuss festgestellte Prioritätenliste, nach der der Busch an bestimmten Ufersäumen entfernt werden soll, die Gefahrenlage „Gefahr im Verzuge“ begründe und damit in der Folge eine Verbrennung des Buschwerks ermögliche.

 

Die letzte Frage sei, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sehe, in einer konstatierten Aktion von Wasserwirtschaftsamt, Landkreis, Vereinen, Verbänden, Biosphärenreservatsverwaltung und Gemeinden auf der Grundlage von Hartz IV durch die Schaffung von Landschaftspflegetrupps im Herbst dieses Jahres den nunmehr aufgewachsenen Busch zu entfernen?

 

EKR Dr. Porwol antwortet zu der ersten Fragestellung, dass der Gefahrentatbestand „Gefahr im Verzuge“ sicherlich gegeben sei. Ebenfalls geht EKR Dr. Porwol davon aus, dass unter diesen Umständen der Busch verbrannt werden könne. Dies sollte jedoch nicht im Widerstreit mit dem Land Niedersachsen erfolgen. Nach der Biosphärenreservatsbeiratssitzung sei ein sehr unbürokratisches Verfahren zugesagt worden, das der Busch verbrannt werden könne und in Abstimmung mit dem Land Brandplätze ausgewiesen werden. Es liege bereits ein entsprechendes Schreiben beim Umweltministerium in Hannover und es werde eine kurzfristige Reaktion erwartet. Die Flächen des Landkreises seien bereits geräumt. Es gehe hier lediglich um Flächen in privater Trägerschaft bzw. Landesflächen. Die Prioritätenliste sei im vergangenen Sommer mit den Naturschutzverbänden und mit dem Verein zum Schutz der Elbtalaue erarbeitet worden. Diese Prioritätenliste sei wichtig, da die Fläche nicht in einem Mal geräumt werden könne.

 

Die von KTA Röding angesprochene konstatierte Aktion werde aufgegriffen und vertieft. Verschiedene Verbände haben bereits zugesagt, sich hier einzubringen.

 

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