Auszug - Verbuschung entlang der Elbe
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Röding
erläutert, dass die anhaltenden Niederschläge der vergangenen Wochen zu einem
Anstieg des Elbewassers geführt haben. Seit dem vergangenen Jahr sei der
Abschnitt von Weidenbusch aus dem Abflussprofil nur teilweise entfernt worden.
Die Vernässung der Vorländereien lasse eine Abfuhr dieses Buschwerks nicht zu,
da dadurch Flurschäden verursacht würden. Ein Aufschwämmen der Buschberge könne
sich möglicherweise auf die Höhe des Wasserstandes auswirken.
KTA Röding fragt, ob unter der geschilderten Situation der
Gefahrentatbestand „Gefahr im Verzuge“ festgestellt werden könne und ob der
Busch verbrand werde, wie es der Umweltminister in der Presse geäußert habe.
Weiterhin fragt er, ob die vom Umweltausschuss festgestellte
Prioritätenliste, nach der der Busch an bestimmten Ufersäumen entfernt werden
soll, die Gefahrenlage „Gefahr im Verzuge“ begründe und damit in der Folge eine
Verbrennung des Buschwerks ermögliche.
Die letzte Frage sei, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sehe,
in einer konstatierten Aktion von Wasserwirtschaftsamt, Landkreis, Vereinen, Verbänden,
Biosphärenreservatsverwaltung und Gemeinden auf der Grundlage von Hartz IV
durch die Schaffung von Landschaftspflegetrupps im Herbst dieses Jahres den
nunmehr aufgewachsenen Busch zu entfernen?
EKR Dr. Porwol antwortet
zu der ersten Fragestellung, dass der Gefahrentatbestand „Gefahr im Verzuge“ sicherlich
gegeben sei. Ebenfalls geht EKR Dr. Porwol davon aus, dass unter diesen
Umständen der Busch verbrannt werden könne. Dies sollte jedoch nicht im Widerstreit
mit dem Land Niedersachsen erfolgen. Nach der Biosphärenreservatsbeiratssitzung
sei ein sehr unbürokratisches Verfahren zugesagt worden, das der Busch
verbrannt werden könne und in Abstimmung mit dem Land Brandplätze ausgewiesen
werden. Es liege bereits ein entsprechendes Schreiben beim Umweltministerium in
Hannover und es werde eine kurzfristige Reaktion erwartet. Die Flächen des
Landkreises seien bereits geräumt. Es gehe hier lediglich um Flächen in
privater Trägerschaft bzw. Landesflächen. Die Prioritätenliste sei im
vergangenen Sommer mit den Naturschutzverbänden und mit dem Verein zum Schutz
der Elbtalaue erarbeitet worden. Diese Prioritätenliste sei wichtig, da die Fläche
nicht in einem Mal geräumt werden könne.
Die von KTA Röding angesprochene konstatierte Aktion werde
aufgegriffen und vertieft. Verschiedene Verbände haben bereits zugesagt, sich
hier einzubringen.
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