Auszug - Repräsentanten des Landkreises bei Sportlerehrungen
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Wortprotokoll Beschluss |
KTA Meißner nimmt
Bezug auf die Sportlerehrung für Erwachsene, die am 11.02.2005 vom Landkreis
Lüneburg ausgerichtet worden sei. Es sei üblich, dass ein Repräsentant des
Landkreises als Ausrichter der Veranstaltung die Gäste begrüße und eine Ansprache
halte. Da der Landrat selbst an diesem Tag verhindert war, habe diese Aufgabe korrekterweise
die stellvertretende Landrätin Frau Schumann-Schilling übernommen. Die dort verteilte
Festschrift sei jedoch von EKR Dr. Porwol unterzeichnet worden, was nicht
richtig sei. EKR Dr. Porwol sei kein repräsentativer Vertreter des Landkreises.
Eine Woche zuvor habe die Sportlerehrung der Jugendlichen im
Kulturforum Gut Wienebüttel stattgefunden, die ebenfalls vom Landkreis Lüneburg
ausgerichtet worden sei. Bei dieser Veranstaltung habe jedoch kein Repräsentant
des Landkreises, der laut NLO der Landrat selbst oder sein Stellvertreter sei,
sondern einmal mehr der Verwaltungsbeamte EKR Dr. Porwol den Landkreis
vertreten. Es sei nicht rechtens, dass zu offiziellen Anlässen nicht die
gewählten Repräsentanten in Erscheinung treten, sondern zum wiederholten Male der
Erste Kreisrat. Dies sei bereits mehrfach beanstandet worden. Es sei nichts
dagegen einzuwenden, wenn im Verhinderungsfall des Landrates oder seiner beiden
Stellvertreter so verfahren werde. Es sei aber nicht akzeptabel, wenn wie in
diesem Fall der stellvertretende Landrat zugegen gewesen sei, die Aufgabe aber
nicht wahrgenommen habe.
EKR Dr. Porwol macht
deutlich, dass die Festschrift für Sportlerehrungen seit jeher vom
Sportdezernenten, also auf Verwaltungsebene, unterzeichnet werde. Und diese
Position bekleide er selbst. Auch die Stadt Lüneburg verfahre so. Ebenfalls
habe die Stadt Lüneburg, die die Sportlerehrung vor zwei Jahren ausgerichtet
habe, bei der Verhinderung von Oberbürgermeister Mädge Herrn Stadtdirektor Koch
als Vertreter zu dieser Veranstaltung gesandt.
LR Fietz schließt sich den Aussagen
von EKR Dr. Porwol an. Sollte eine Änderung in dem Verfahren gewünscht werden,
werde dies zusammen mit der Stadt Lüneburg besprochen und umgesetzt. Es sollte
jedoch bei Stadt und Landkreis eine einheitliche Regelung herrschen.
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