Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht zur Arena Lüneburger Land  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.02.2021    
Zeit: 15:00 - 16:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wittkopf vom Projektsteuerer REESE Baumanagement berichtet zu den weiter bestehenden COVID 19 - Risiken, der erfolgten Terminabstimmung mit dem Behindertenbeirat zur Vorstellung des Veranstaltungskonzeptes, dem Stand der Planung und der Vergaben Er gibt einen Überblick über den Ausführungsstand in den einzelnen Gewerken und den Bauzeitenplan. Ein erster Begutachtungstermin mit den Sachverständigen hat in der letzten Woche auf der Baustelle stattgefunden. Die Übergabe an den Bauherrn und Dienstleister ist weiterhin für den 31.07.2021 geplant. Anschließend geht er auf das Budget und die Budgetrisiken ein. Zum Verkehrskonzept ergibt sich kein neuer Sachstand. Das Veranstaltungskonzept des Dienstleisters soll dem Ausschussr Hochbau und Energiesparmaßnahmen in seiner nächsten Sitzung am 17.03.2021 vorgestellt werden. Dazu wird der Dienstleister eingeladen. Die Ausschreibung des Gastro-Pachtvertrages wird zur Veröffentlichung vorbereitet. Über den aus wirtschaftlicher Sicht geeignet erscheinenden Zeitpunkt der Veröffentlichung muss dann situativ entschieden werden. Die Präsentation liegt dem Protokoll an.

 

In der anschließenden Aussprache werden einzelne Modalitäten des inzwischen vergebenen Dienstleistungsvertrages thematisiert. Dies betrifft insbesondere die in 2 Raten vereinbarte Pauschalfestvergütung bis zur Fertigstellung und bei Fertigstellung der Arena. Konkrete Zahlen werden dazu im öffentlichen Teil der Sitzung nicht genannt. Weiter wird klargestellt, dass der Dienstleister bzgl. der noch ausstehenden Gastro-Ausschreibung nicht als Berater fungiert. Er kann sich auf die Ausschreibung bewerben, hat aber mit der Gestaltung der Ausschreibung nichts zu tun. Hier sind die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten. Zu geäerten Zweifeln, ob der Mitbewerber auf den Dienstleistungsvertrag überhaupt ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig gewesen wäre, wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung