Auszug - Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung
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Wortprotokoll Beschluss |
20.1 Länge der Kreistagsitzungen
KTA Gödecke erfragt, ob in Hinblick darauf, dass der Kreistag ehemals beschlossen habe, dass die Sitzungen nur noch drei Stunden andauerten, dieser jetzt aufgehoben werden müsse. Denn zukünftig sollten die Kreistagssitzungen vier Stunden andauern und dieses sei nur durch den Kreisausschuss beschieden. Ein Kreistagsbeschluss könne seines Erachtens nicht durch den Beschluss eines Kreisausschusses aufgehoben werden.
LR Böther antwortet, dass er prüfen werde, ob dafür ein gesonderter Kreistagsbeschluss erforderlich sei.
20.2 Rechtsextremistische völkische Ansiedlungen
KTA Schulz-Hendel erfragt, ob der Landkreis Lüneburg Erkenntnisse über rechtsextremistische völkische Ansiedlungen im Landkreisgebiet habe, die vermehrt Grundstücke aufkauften und Schulungen durchführten mit dem Ziel der Machtübernahme der Bundesrepublik Deutschland. Desweiteren fragt er nach, ob der Landkreis wisse, dass es dort auch Verbindungen zur AFD geben solle.
Vors. Voltmann-Hummes teilt mit, dass die Problematik bekannt sei, es aber noch keine aktuellen Auskünfte dazu gebe.
20.3 Nutzung Arena und Radwegkennzeichnung
KTA Bauschke fragt nach, ob die Arena jetzt doch für Breitensport und Schulsport genutzt werden dürfe. Ihrer Ansicht nach stehe im Finanzvertrag, dass die Halle vorrangig nur für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfe.
Krin Vossers verweist auf das Protokoll zu TOP 11 der Kreistagssitzung vom 13.05.2019, dort sei ausführlich aufgeführt für welche Nutzungen die Halle bestimmt sei. Unter anderem auch für Schulsport. Dies habe sich nicht geändert.
KTA Bauschke fragt, warum sich auf einer Radstrecke in Dahlenburg (zwischen BHZP und landwirtschaftlich genutztem Weg) keine durchgezogene Linie zur Kennzeichnung des Radweges befände. Sie sei von besorgten Bürgern auf dieses Thema aufmerksam gemacht worden.
EKR Krumböhmer antwortet, dass es sich dabei um Einzelfälle handele, die er sich anschauen und prüfen müsse. Sie erhalte dann dazu eine Antwort.