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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Natur und Landschaft - Präsentation und Diskussion der Zwischenergebnisse  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.07.2020    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
2020/217 Natur und Landschaft - Präsentation und Diskussion der Zwischenergebnisse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ange Leineweber trägt den aktuellen Bearbeitungsstand des Themas Natur und Landschaft in der Neuaufstellung des RROP vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt. Der Vortrag wurde aufgrund Zeitmangels nicht vollständig gehalten. Das Thema Kriterien für die zeichnerischen Festlegungen wurde nur kurz zusammengefasst und nicht im Detail vorgestellt. In der beigefügten Präsentation ist vermerkt, welche Folien nicht präsentiert wurden.

 

Bezüglich des von Ange Leineweber vorgetragenen Vorschlags einer textlichen Festlegung als Konkretisierung des Ziels im LROP 2017, 3.2.1 Natur und Landschaft, Ziffer 01 merkt KTA Blume an, dass das regionalplanerische Ziel auf wertvolle Gebiete, Landschaftsbestandteile und Lebensräume beschränkt und nicht allgemein auf Natur und Landschaft bezogen werden sollte. Der aktuelle Festlegungsvorschlag scheint ihm nicht aus dem LROP abgeleitet. KTA Groslt die vorgeschlagene Regelung für zu unspezifisch und verweist als hilfreiche Quelle auf das Niedersächsische Landschaftsprogramm. Der aktuelle Festlegungsvorschlag entspricht seines Wissens § 1 BNatSchG, hat also keine eigene Steuerungsfunktion. KTA Grosnscht sich konkrete, aus dem LROP abgeleitete Festlegungen.

 

Hinsichtlich der Festlegung von Habitatkorridoren als Bestandteil des Biotopverbunds (LROP 2017, 3.2.1 04) spricht sich KTA Blume eher für eine Festlegung von Vorbehaltsgebieten aus. Ange Leineweber berichtet, dass das LROP vorgibt, die Habitatkorridore als Ziel der Raumordnung festzulegen, dass jedoch sowohl die Möglichkeit einer textlichen als auch einer zeichnerischen Festlegung besteht. Zu dem von Ange Leineweber genannten Beispiel des Landkreises Rotenburg (Wümme) für eine zeichnerische Festlegung von Habitatkorridoren, fragt KTA Blume nach, ob im entsprechenden RROP die Habitatkorridore als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet festgelegt sind. Ange Leineweber antwortet, dass darin entsprechend der Landesvorgabe die Habitatkorridore als Ziel festgelegt sind, der Träger der Regionalplanung im Landkreis Rotenburg (Wümme) jedoch weder mit den Vorgaben des Landes noch mit den Möglichkeiten einer zeichnerischen Umsetzung zufrieden ist. KTA Gründellt eine zeichnerische Verortung der Habitatkorridore für sinnvoll. Auch KTA Gros spricht sich für eine Verortung aus, da das Wort Korridor bereits impliziere, dass eine solche möglich sein sollte. Ange Leineweber empfiehlt eine textliche Zielfestlegung in Verbindung mit einer Beikarte in der Begründung des RROP, in der die Habitatkorridore in Anlehnung an die Verbundachsen des regionalen Biotopverbundkonzepts im LRP 2017 in Form von fett gedruckten Pfeilen verortet werden können.

 

Bezüglich der von Ange Leineweber vorgetragenen Möglichkeit, ein textliches Flächenziel zum Thema Biotopverbund festzulegen, weist KTA Gros darauf hin, dass die Diskussion über den Naturschutzflächen-Bedarf schon alt und eine gute Begründung für eine Mindestflächengröße notwendig sei.

KTA Gründel bittet um kartographisch aufbereitete Erläuterungen zur Erreichbarkeit des Flächenziels als Diskussionsgrundlage. Er stellt in Frage, ob ein ausreichendes Flächenpotential für ein solches Flächenziel im Landkreis vorhanden ist.

Laut KTA Blume sind die Leitlinien im LRP 2017 in Frage zu stellen, da Fachpläne seines Wissens keine politischen Ziele enthalten. Er betont, dass der LRP ein naturschutzfachlicher Fachplan ist. KVR Bartscht erläutert, dass der LRP als Fachplan zwar nur Abwägungsgrundlage für das RROP sei, aber trotzdem naturschutzfachliche Ziele für den Landkreis und Möglichkeiten der Umsetzung bzw. Zielerreichung enthalte. Der Plan sei zwar nicht als Verordnung beschlossen, aber im Kreistag vorgestellt worden.

KTA Prof. Dr. Bonin merkt an, dass eine Einbeziehung des LRP in die Neuaufstellung des RROP wichtig sei, es aber keine 1:1-Übernahme der Inhalte geben dürfe. KVR Bartscht bestätigt, dass nicht vorgesehen sei, die Ziele des LRP im RROP verbindlich festzulegen, sondern dieser eine fachliche Grundlage darstelle. KTA Gros erwidert, dass der LRP nicht als Verhinderungsplan diskreditiert werden dürfe und die fachlichen Belange ohne vorherige Abwägung darstellen müsse. KTA Blume betont als Hinweis an die Verwaltung, dass der LRP von Seiten der Politik nicht einfach als gesetzt betrachtet werde.

 

KTA Hövermann fragt zu den optional festzulegenden Vorranggebieten Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts, was unter ausgeräumten Landschaften zu verstehen sei. Ange Leineweber antwortet darauf, dass es sich um Gebiete mit wenig bis keinen Landschaftsstrukturen wie z. B. Hecken oder Feldgehölzen handelt. Häufig finden sich in diesen Bereichen großflächige Monokulturen. KVR Bartscht ergänzt, dass die ausgeräumten, strukturarmen Landschaften im LRP 2017 abgebildet sind.

 

Zur Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen im Bereich von Kompensationsflächenpools sowie strukturarmen Landschaftsbestandteilen zu fördern und konzentrieren, indem dort Vorranggebiete Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushalts festgelegt werden, stellt KTA Gros die Umsetzung in Frage, da nicht alle Gemeinden strukturarme Bereiche aufweisen.

Ange Leineweber erläutert, dass als Grundlage für die mögliche zeichnerische Festlegung erstmal bestehende raumbedeutsame Flächenpools sowie die im LRP dargestellten strukturarmen Bereiche ausgegangen wird. Da noch offen ist, ob es im RROP eine entsprechende Festlegung geben soll, wurden für das Planzeichen noch keine Kriterien erarbeitet. Zu gegebener Zeit bedürfte es aber sicher einer Einbeziehung der Kommunen zur Flächenabstimmung.

 

Zum Thema Moorschutz weist KTA Gros auf eine Veröffentlichung des Niedersächsischen Heimatbundes zu extensiv genutzten Gebieten hin, die hilfreiche Informationen enthalten könnte.

 

Bezüglich der Kriterien für die zeichnerische Darstellung des RROP erkundigt sich AV KTA Walter aufgrund der nicht beendeten Präsentation nach der Aufbereitung der Kriterien als Grundlage für eine Diskussion dieser in den Fraktionen. Ange Leineweber verweist neben der Präsentation auf die Anlage 3 zur Vorlage des TOP, in der die Kriterien zu den einzelnen Planzeichen aufgelistet und erläutert sind.

KTA Blume erkundigt sich, was genau die Fragestellungen an die Fraktionen sind. Ange Leineweber antwortet, dass hinsichtlich der Kriterien für die zeichnerischen Festlegungen eine Diskussion der optionalen Kriterien angedacht war, um anschließend ein Meinungsbild abzufragen, ob mit den erarbeiteten Kriterien ein Entwurf der Flächenkulisse der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft, Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung sowie Biotopverbund erstellt werden kann. Mit dem Entwurf soll dann eine Betrachtung der Einzelflächen und eine Beteiligung der Kommunen erfolgen, um die Ergebnisse in die Abwägung einfließen zu lassen.

KTA Gründel wirft ein, dass für eine Betrachtung der Flächenkulisse Flächenvorschläge vorliegen müssten. Er bittet um einen Vorschlag, welche Fragen die Fraktionen beantworten sollen.

 

Bezüglich des möglichen Flächenziels, den Anteil an Dauergrünland von 7,2 % auf 10 % des Kreisgebiets zu erhöhen, merkt KTA Hövermann folgendes an. Aus Sicht der Landwirtschaft sei ein entsprechendes Ziel kritisch, da eine Grünlandnutzung nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Das Umbruchverbot besteht, aber eine Vermehrung sei problematisch, da Grünland immer weniger gebraucht werde.

 

KTA Prof. Dr. Bonin verweist auf die umfassende Vorlage und betont erneut die Anmerkung, dass sich die Festlegungen auf die wirklich wertvolle Tier- und Pflanzenwelt beschränken sollten. Er schlägt vor, die grundsätzlichen Fragen in den Fraktionen zu besprechen und die relevanten Punkte an die Verwaltung zurück zu spiegeln. KTA Grosgt hinzu, dass die in den Fraktionen aufkommenden Fragen den notwendigen Erläuterungsbedarf aufzeigen werden.

 

AV KTA Walter schlägt vor, aufgrund der Komplexität der Vorlage und des Themas die zentralen Fragen nach der Diskussion in der heutigen Ausschuss-Sitzung in den Fraktionen zu besprechen. In der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Raumordnung am 10.11.2020 soll das Meinungsbild der Fraktionen wiedergegeben werden. Bei Bedarfnnen sich die Fraktionen mit fachlichen Fragen an die Verwaltung richten.

 

Beschluss:

 

 

 

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_FA_200715_Natur-u-Landschaft (6183 KB)      

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