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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sachstandsbericht Corona  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.05.2020    
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum
Ort: Kulturforum, Gut Wienebüttel 1, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Böther berichtet, dass es seit letzter Woche keinen positiv bestätigten Fall gegeben habe.

Seit Beginn der Krise könne man eine Zahl von 166 Infizierten aufweisen, davon seien 164 Infizierte genesen.

Der Landkreis Lüneburg habe als Infektionsschutzbehörde unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, um die Pandemie einzudämmen. Eine Maßnahme sei der Aufbau einer Stabsorganisation gewesen, welche dem Katastrophenschutz gleichgestellt sei. Diese Stabsorganisation führe regelmäßige Krisenstabsitzungen mit wichtigen Institutionen, wie Polizei und Städtisches Klinikum oder interne organisatorisch wichtige Fachdienste durch.

Des Weiteren stehe man im engen Kontakt mit den Städten/ Gemeinden und Samtgemeinden. Es finden hierzu regelmäßig Treffen statt. Das Gesundheitsamt habe man unterstützen können mit qualifizierten Beschäftigten aus anderen Fachdiensten. Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet und beschäftigt sich mit gesundheitlichen und rechtlichen Fragen und Anliegen der Bürger. Derzeit seien 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Lüneburg der Corona-Aufgaben zugeordnet. Durch die frühe Einrichtung des rgertelefons, sowie die Nachverfolgung der Infektionsfälle und der Verordnung von Quarantäne, habe man das Infektionsverhalten sehr schnell eindämmen können. Lobenswert hervorzuheben sei das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Lüneburg.

Desweiteren sei anzuführen, dass durch Ausspruch von Quarantäne und den dadurch entstehenden Dienstausfall ein Anspruch auf Schadenersatz beim Landkreis Lüneburg von den Betroffenen geltend gemacht werden könne. Im Moment wurde Personal geschult, um Containment/ Nachverfogung von Infektionsketten betreiben zunnen.

Die Kreisverwaltung ist seit Beginn der Pandemie für den Publikumsverkehr eingeschränkt erreichbar.Die Bürgerschaft müsse einen Termin vereinbaren, welches gut akzeptiert werde.

Des Weiteren müsse man darauf hinweisen, dass es ein großer Aufwand sei, sich immer wieder mit den neuen Verordnungen des Landes vertraut zu machen. Positiv hervorzuheben sei die gemeinsame Absprache mit Kitas und Schulen, so dass alle ein gemeinsames Vorgehen erzielen konnten.

Einen großen Dank müsse man gegeber allen Gemeinden aussprechen, gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises Lüneburg, den Bürgern und sten des Landkreises Lüneburg, des Städtischen Klinikums, der Polizei und der Ordnungsämter, sowie der Kreistagsabgeordneten zur Bereitstellung der finanziellen Mittel.

 

KTA Gros berichtet, dass am 18.04.2020 das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Ausübung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit erlassen habe und fragt, inwieweit die Verwaltung des Landkreises Lüneburg diese Thematik kommuniziert habe und welche Konsequenzen die Verwaltung aus dem Urteil für das künftige Handeln ziehen werde?

 

EKR Krumböhmer gibt an, dass es auch vor dem erlassenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes eine genehmigte Demonstration in Lüneburg gegeben habe. Die Versammlung wurde zugelassen, mit der Aussage, dass das Infektionsschutzrecht nicht in der Lage sei, das Versammlungsrecht ohne Vorbehalte einzuschränken. Es wurde ein Hygienekonzept vorgelegt und die Demonstration zugelassen. Es wurde sehr eng mit der Polizei und der Hansestadt Lüneburg zusammengearbeitet. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe die Zuständigkeiten jedoch verändert. Die Zuständigkeit liege jetzt bei der Versammlungsbehörde, der Hansestadt Lüneburg.

 

KTA Gros ergänzt seine Frage und verweist auf nicht angemeldete Meinungsäerungen, die sich als Demonstrationen betiteln lassen. Wie habe die Verwaltung mit Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes damit umzugehen?

 

EKR Krumböhmer betont, dass die Polizei Mitglied im Stab sei, mit der man eng zusammenarbeitet. Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg habe der Polizei ein schriftliches Amtshilfeersuchen gegeben. Dieses beinhaltet die alleinige Durchsetzung von Entscheidungen.

Spontandemonstrationen seien Demonstrationen im Sinne des Versammunglungsgesetzes. Die Polizei notiere sich vor Ort die Personalien der Demonstranten und werde gegebenfalls im Sinne des Infektionsschutzrechtes die Demonstranten zerstreuen.

 

KTA Wiemann äert Bedenken gegenüber der Eintragung von Personalien in irgendwelche Listen.

 

EKR Krumböhmer merkt an, dass hierzu die Städte und Gemeinden um Amtshilfe gebeten wurden. Kontrollen werden durch die Hansestadt durchgeführt. Mustergültig sei das Entwerfen von einem Zettel, wo die jeweiligen Personalien des Besuchers vermerkt seien.

 

KTA Schulz-Hendel bedankt sich für die bisher geleistete Arbeit des Landkreises Lüneburg. Seine Frage beziehe sich auf die Soforthilfen des Landes und des Bundes. Man möge wissen, ob der Landrat eng mit der Wirtschaftsförderungs GmbH und den örtlichen Vertretern der NBank kooperiert und im Austausch sei. Es stelle sich die Frage, ob alle Kleinstunternehmen die Soforthilfen schon bekommen haben?

 

LR Böther schildert, dass man im engen Kontakt mit der NBank, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und einigen Kreditinstituten der Stadt Lüneburg stehe.

Man werde versuchen, im kommenden Wirtschaftsausschuss das Datenmaterial zu präsentieren.

 

 

 

 

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