Auszug - Einbringen des Behindertenbeirats zur Arena Lüneburger Land; Berücksichtigung weiterer, über rechtliche Anforderungen hinausgehender Anregungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende KTA Führinger führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Das Thema Arena sei sehr vielfältig und letztlich wird der Kreistag über eine Budgeterhöhung zur Realisierung der seitens des Projektteams präferierten Fahrstuhllösung entscheiden müssen.
Anschließend erläutert KVOR Beyer in Vertretung des erkrankten Projektleiters, Herrn Maul, die Eckpunkte der Vorlage. Auf seine dem Protokoll beiliegende Präsentation wird Bezug genommen.
Zur Nachfrage von Frau Peters in der Einwohnerfragestunde stellt er noch einmal klar, dass die zwingenden Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung und der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung an die Barrierefreiheit durch die bestehende Planung erfüllt sind.
Die Teile der Arena, die gemäß Zielkonfiguration für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind, sind - wie es die DIN 18040-1 vorgibt - barrierefrei erreichbar und nutzbar. Ergänzend zu diesen zwingend zu berücksichtigenden Anforderungen wurden der Bürotrakt und zwei Multifunktionsräume im Erdgeschoss, die als Umkleideräume oder als Künstlergarderoben dienen, hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer verbessert. Zusätzlich soll jetzt auch das Kellergeschoss barrierefrei an das Foyer angebunden werden. Dies nicht im Rahmen einer Nachbesserung, sondern einer Optimierung.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, was das rechtliche Pflichtprogramm sei und welche Maßnahmen zusätzlich, d.h. lediglich wünschenswert sind bekräftigt Herr Raab von REESE Baumanagement, dass die bestehende Planung die Ansprüche der Niedersächsischen Bauordnung erfüllt. Er verweist hierzu auf die Präsentation der Rechtslage im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung. Dies habe er auch von baurechtskundigen Dritten so bewerten lassen. Wenn hieran weiter Zweifel bestehen schlägt er vor, einen neutralen öffentlich bestellten Sachverständigen damit zu beauftragen, die Rechtslage zu prüfen und darzustellen. Hilfsweise könne auch die Landesbeauftragte für Behinderte eingeschaltet werden. Herr Raab sieht seine Position als neutraler Berater und bittet den Ausschuss, den Beschlussvorschlag in der Vorlage sachlich zu bewerten.
Für den Behindertenbeirat kritisiert Herr Kohlstedt, dass die Arena weiterhin nicht die bau- und öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfülle. Insbesondere würden gehbehinderte Menschen weiter von einer Nutzung des 2. Obergeschosses und der dortigen Premiumplätze ausgeschlossen. Die in der Vorlage dargestellte Auszugsplanung sei aufgrund der unzureichenden Bewegungsradien mangelhaft. Gleiches gelte für die Veränderungen im Bürotrakt sowie im Garderoben- und Umkleidebereich. Er bemängelt weiter, dass ihm noch immer nicht alle angeforderten Unterlegen zur Bewertung zugeleitet worden seien.
In der anschließenden Diskussion wird seitens der Ausschussmitglieder deutlich gemacht, die gegensätzlichen Aussagen selbst nicht rechtlich bewerten zu können. Der Ausschuss müsse auf die Fachleute in der Verwaltung vertrauen, die die Rechtslage ihrerseits mit der Bauaufsichtsbehörde abstimmen sollten, damit die Arena nach ihrer Fertigstellung schließlich auch mängelfrei abgenommen werden kann.
KR’in Vossers schlägt vor, zur weiteren Klärung die Niedersächsische Landesbeauftragte für Behinderte beteiligen. Der bisherige Diskussionsverlauf sei unbefriedigend. Die Verwaltung hat die Anregungen des Behindertenbeirats aufgenommen und wird weiterhin kritisiert. Hier sei die Landesbeauftragte ggf. das richtige Organ, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Dieser Ansatz wird vom Ausschuss mehrheitlich gestützt. Gleichzeitig wird noch einmal angeregt, in bilaterale Gespräche mit dem Behindertenbeirat einzusteigen.
Landrat Böther bedauert, dass die dem Behindertenbeirat angebotenen Gesprächstermine wegen deren Kurzfristigkeit nicht zustande gekommen sind und kündigt neue Terminabsprachen an. Grundsätzlich habe der Behindertenbeirat gemäß den Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg im Bauausschuss des Landkreises, anders als bei der Hansestadt Lüneburg, keinen ständigen Sitz. Die Einladung des Behindertenbeirats zum TOP 5 der heutigen Sitzung habe er veranlasst, da der Behindertenbeirat nach den genannten Richtlinien beratende Funktion in allen Gremien hat, soweit deren Tätigkeit oder Belange Probleme der behinderten Menschen berühren oder berühren können. Dies sei zu TOP 5 der Fall. Weitere Unterlagen würden dem Behindertenbeirat zugeleitet, sobald diese fertiggestellt, geprüft und freigegeben sind.
Nach weiterer Diskussion über die Sinnhaftigkeit und den Standort des zusätzlichen Fahrstuhls sowie möglicher Alternativen wird sich schließlich mehrheitlich für die Fahrstuhllösung ausgesprochen.
Beschluss:
Die vorgestellten Änderungen im Büro- und Umkleide- bzw. Garderobenbereich werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Flur-/Fahrstuhlsituation ist die Fahrstuhllösung umzusetzen. Der zusätzliche Verbindungsflur kann entfallen. Zur Realisierung der Fahrstuhllösung wird das für den Bau zur Verfügung gestellte Budget um 200.000 € netto erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei einer Gegenstimme